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DOI: 10.1055/s-2003-816354
Das BZgA-Programm „Abnehmen – aber mit Vernunft“ – Eine Nachbefragung ehemaliger TeilnehmerInnnen
Zielsetzung: Die kurz- und langfristigen Effekte eines kognitiv-verhaltenstherapeutisch aus-gerichteten Programms zur Gewichtsreduktion auf Essgewohnheiten und das Körpergewicht werden untersucht. Schlussfolgerungen für eine Überarbeitung des Programms sollen gezogen werden.
Materialien: „Abnehmen – aber mit Vernunft“ ist ein von der BZgA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entwickeltes Schulungsprogramm zur Gewichtsreduktion und Ernährungsinformation. Das über 20 Sitzungen verlaufende Gruppenprogramm basiert auf dem kognitiv-verhaltenstherapeutischen Vorgehen. Das Essverhalten wird beobachtet und ungünstiges Essverhalten wird modifiziert, indem neues Essverhalten als Ziel definiert wird. Das Zielverhalten wird im Kursverlauf stabilisiert. Durch eine dauerhafte Veränderung der Essgewohnheiten soll langfristig eine Gewichtsreduktion erreicht werden.
Methode: (a) Die von den KursleiterInnen ausgefüllten Erfahrungsberichte von 77 Kursen (aus den Jahren 1999 bis 2003) wurden ausgewertet. (b) Die am Kursende von den TeilnehmerInnnen ausgefüllten Fragebogen zur Bewertung des Kursverlaufs wurden ausgewertet. (c) 13 Kursleiterinnen verschickten sechs bis 36 Monate nach der Kursbeendigung an über 700 ehemalige TeilnehmerInnnen einen zweiseitigen Fragebogen mit Fragen zum Er-nährungsverhalten, Bewegungsverhalten, Gesundheitszustand und Gewichtsentwicklung seit den Kursende.
Ergebnisse: (a) 91% der durchschnittlich 11,8 Teilnehmer/innen pro Kurs sind Frauen. 85% aller Teilnehmer/innen beenden den Kurs regulär. Die meisten Teilnehmer/innen sind im Alter zwischen 31–50 Jahren (60%). (b) Die TeilnehmerInnnen sind mit dem Kursverlauf sehr zufrieden. Über 95% haben am Kursende ihr Gewicht reduzieren können, durchschnittlich um 7,7kg. Kritik gibt es an den Materialien, die einer dringenden Überarbeitung bedürfen. (c) Die Daten der schriftlichen Nachbefragung werden zur Zeit ausgewertet. Sie sollen Aufschluss geben, welche bzw. ob die angestrebten Verhaltensänderungen bis zu drei Jahren nach Behandlungsende beibehalten werden.