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DOI: 10.1055/s-0036-1583918
Koffein in Nahrungsergänzungsmitteln und Sportlernahrung – eine unterschätzte Aufnahmequelle?
Fragestellung: Systematische Untersuchungen zum Koffeingehalt in Nahrungsergänzungsmitteln und Sportlernahrung liegen bislang nicht vor. Das CVUA Karlsruhe hat aus diesem Grund 2015 in einem Schwerpunktprogramm derartige Proben erhoben um sie in lebensmittelrechtlicher Hinsicht zu untersuchen und umfassend, auch unter Berücksichtigung anderer Koffeinquellen, hier vor allem Getränke, zu beurteilen.
Methodik: Die Koffeinbestimmung erfolgte mit HPLC nach wäßriger Extraktion der Proben.
Ergebnis:
Gruppe (n = Anzahl der Proben) |
Koffeingehalt [mg/100 g] bzw. [mg/100 ml] |
Koffeinaufnahme laut Verzehrempfehlung und Koffeingehalt [mg/Tag] |
Ausschöpfung EFSA-Empfehlung (400 mg/Tag) [%] |
Kapseln, n = 13 |
245 – 18034 |
2,5 – 450 |
1 – 113 |
Brause- und Kautabletten, n = 6 |
1847 – 2893 |
75 – 76 |
19 |
Pulver, n = 12 |
344 – 3534 |
63 – 400 |
16 – 100 |
Riegel/Gele, n = 2 |
144 – 182 |
79 – 122 |
20 – 31 |
Shots/Flüssigkeiten, n = 10 |
146 – 1811 |
15 – 362 |
4 – 91 |
Schlussfolgerung: In Nahrungsergänzungsmitteln und Sportlernahrung sind bei den Koffeingehalten extreme Spannweiten zu finden. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn solche Mittel zusammen mit koffeinhaltigen Getränken, insbesondere hochdosierten Energy-Shots, aufgenommen werden. Schon bei einer Einzeldosis derartiger Produkte kann mehr als die als unbedenklich geltende Menge von 200 mg Koffein aufgenommen werden. Auch die Tagesgesamtverzehrmenge kann durch den empfohlenen Verzehr der Nahrungsergänzungsmittel komplett ausgeschöpft oder sogar überschritten werden. Bei einer üblichen, durchschnittlichen Aufnahme von 240 mg Koffein/Tag aus Kaffee oder Tee zusätzlich zu diesen Produkten kann somit die als unbedenklich geltende Menge von 400 mg/Tag aus der EFSA-Empfehlung erheblich überschritten werden.