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DOI: 10.1055/s-0034-1372535
Aus Fehlern lernen – Fehlermanagement in Klinik und Praxis
Publication History
Publication Date:
18 March 2014 (online)
Liebe Leserin,
bedauerlicherweise treten bei ärztlicher Diagnostik und Therapie hin und wieder Fehler auf, die Patienten schaden. Dieser Schaden ist in der Regel für die Patientin oder den Patienten nicht rückgängig zu machen – teilweise können langfristige, irreversible Gesundheitsschäden oder Einschränkungen daraus entstehen. Aus diesem Grund muss sich jede Ärztin und jeder Arzt bei sämtlichen Tätigkeiten immer wieder vergewissern, dass diese nach den geltenden Regeln und Standards und mit der größtmöglichen Sorgfalt durchgeführt werden.
Behandlungsfehler treten zum Glück für die Betroffenen nicht sehr häufig auf, auch wenn die Anzahl der zur Begutachtung eingereichten Fälle in den letzten Jahren angestiegen ist (siehe Beitrag ab S. 24). Die meisten festgestellten Fehler sind im Wesentlichen in den operativen Disziplinen zu finden.
Um zukünftige Fehler zu vermeiden, ist es neben der kritischen Analyse eines begutachteten Behandlungsverlaufs entscheidend, Sicherheitssysteme zu implementieren. Ein Beispiel ist das Critical Incidence Reporting System (CIRS), das in den letzten Jahren zunehmend in den Kliniken eingeführt wurde.
Sollte trotz aller Sorgfalt ein Behandlungsfehler aufgetreten sein, so sind einige Regeln im Konfliktfall zu berücksichtigen:
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Die offene und ehrliche Kommunikation mit den Betroffenen unter Kenntnis aller Behandlungsunterlagen steht hier an erster Stelle.
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Auch die sofortige Meldung z. B. an Vorgesetzte, die Kliniksverwaltung und den Haftpflichtversicherer gehören dazu.
Eine Checkliste für das korrekte Verhalten nach einem Behandlungsfehler finden Sie im Beitrag „Der juristische Notfallkoffer“ ab S. 26.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Kliniken sind dabei für die klinische Tätigkeit in der Regel über ihren Arbeitgeber versichert, doch sind damit nicht alle potenziellen berufs Haftpflichtrisiken abgedeckt. Aus diesem Grund sollte sich jede Ärztin und jeder Arzt individuell über die Notwendigkeit und den Umfang einer Berufshaftpflichtversicherung informieren. Ein Interview mit einem Rechtsanwalt ab S. 36 zeigt, worauf sie dabei achten sollten.
Auch wenn alle Kolleginnen hoffen, niemals mit einem Behandlungsfehler konfrontiert zu werden, so ist doch das Wissen um die Prinzipien der Fehlervermeidung bzw. das Verhalten im Schadensfall für alle unerlässlich.
Mit kollegialen Grüßen
Ihre Herausgeberin
Prof. Dr. Doris Henne-Bruns
Herausgeberinnen
Dr. med. Sandra Breyer
Dr. med. Astrid Bühren
Dr. med. Anja Haas
Prof. Dr. med. Doris Henne-Bruns
Prof. Dr. med. Marion Kiechle
Expertinnenpanel
Prof. Dr. rer. physiol. Dr. h. c. Ulrike Beisiegel
Dr. phil. Mechthild Determann
Dr. phil. Susanne Dettmer
Prof. Dr. med. Annette Hasenburg
Dr. med. Evelyn Hemper
Prof. Dr. med. Gabriela Möslein
Stefanie Pranschke-Schade
Prof. Dr. med. Vera Regitz-Zagrosek
Prof. Dr. med. Anke Rohde
Prof. Dr. med. Ingrid Schreer
Prof. Dr. med. Petra-Maria Schumm-Draeger