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DOI: 10.1055/s-0033-1334015
Leitlinienverstoß bei einem 40-jährigen Patienten mit ulceriertem Plattenepithelkarzinom des Oesophagus
Ein 40-jähriger Patient mit auswertig gesicherten Plattenepithelkarzinom des Oesophagus wurde zur weiteren Therapieentscheidung in unsere Klinik eingewiesen. Endosonographisch ergab sich ein Stadium uT1 N0, so dass eine Mukosaresektion prinzipiell möglich wäre. Da es sich jedoch um eine ulcerierte Läsion handelte, ist eine Mukosaresektion kontraindiziert und ein operatives Vorgehen empfohlen.
Die Läsion selbst erschien jedoch in der nochmals durchgeführten gastroskopischen Untersuchung nicht tumorös imponierend sondern eher typisch für eine refluxbedingte Erosion. Nach Aufklärung des Patienten entschieden wir uns zur Durchführung einer diagnostischen Mukosektomie des Areals. In der histologischen Untersuchung bestätigte sich das Vorliegen einer Refluxläsion. Tumoröse Veränderungen konnten nicht gefunden werden. Nach Rücksprache mit dem initial befundenden Pathologen handelte es sich um eine durch die entzündliche Aktivität der Läsion entstandene Fehlbefundung der initialen Biopsie.
Der Fall zeigt, dass bei entsprechender klinischer Erfahrung eine Abweichung von Leitlinien möglich sein sollte, um im Interesse des Patienten handeln zu können.