NOTARZT 2023; 39(06): 303-304
DOI: 10.1055/a-2144-4592
Aktuelles

Ersteinschätzung in Notaufnahmen

Peter Sefrin

Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, ein qualifiziertes und standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren in Notaufnahmen von Krankenhäusern zu konzipieren. Der G-BA ist das Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung, in dem Krankenkassen, Ärztevertreter und Krankenhäuser unter der Leitung von 3 Unparteilichen vertreten sind. Im Juli 2023 wurde die Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung gemäß § 120 Abs. 3b SGB V (Ersteinschätzungs-Richtlinie) vorgelegt [1]. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Rechtsaufsicht über den G-BA. Bevor Beschlüsse in Kraft treten können, ist in der Regel eine sogenannte Nichtbeanstandung des BMG erforderlich.



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23 November 2023

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