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DOI: 10.1055/a-2144-4592
Ersteinschätzung in Notaufnahmen
Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, ein qualifiziertes und standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren in Notaufnahmen von Krankenhäusern zu konzipieren. Der G-BA ist das Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung, in dem Krankenkassen, Ärztevertreter und Krankenhäuser unter der Leitung von 3 Unparteilichen vertreten sind. Im Juli 2023 wurde die Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung gemäß § 120 Abs. 3b SGB V (Ersteinschätzungs-Richtlinie) vorgelegt [1]. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Rechtsaufsicht über den G-BA. Bevor Beschlüsse in Kraft treten können, ist in der Regel eine sogenannte Nichtbeanstandung des BMG erforderlich.
Publication History
Article published online:
23 November 2023
© 2023. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung: Erstfassung. Beschlussdatum 06.07.2023. Accessed October 04, 2023 at: https://www.g-ba.de/beschluesse/6078/