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DOI: 10.1055/a-1494-7260
BNK intern – Doch noch Chancen auf Honorarkooperationsarztverträge?
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seinem Urteil vom 04.06.2019 (Az.: B 12 R 11/18 R) deutlich geäußert, dass Ärzte, die auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags in einem Krankenhaus tätig werden, als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Als Konsequenz dieser Entscheidung wurden bundesweit Honorarkooperationsarztverträge zwischen niedergelassenen Fachärzten und Kliniken aufgekündigt und Anstellungsverträge, alternativ hierzu sog. Hybridverträge, abgeschlossen. Unter anderem eine rechtskräftige Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Heilbronn vom 14.01.2021 sorgt nun für Aufmerksamkeit.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
06. August 2021
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Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 Schneider H, Ebermann T. Praxisrecht – Die Honorararztentscheidung des BSG vom 4. Juni 2019 – die mangelnde Anerkennung neuer Formen der Selbstständigkeit und ihre Folgen für Kardiologen und ihre Kooperationspartner. Aktuel Kardiol 2019; 8: 310-311 DOI: 10.1055/a-0898-7925.