Psychiatr Prax 2006; 33(6): 300-302
DOI: 10.1055/s-2006-951399
Fortbildung und Diskussion
Rehabilitation
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Rehabilitation psychisch kranker Menschen nach der neuen Empfehlungsvereinbarung RPK

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Publication Date:
30 August 2006 (online)

 

Einleitung

Als spezifisches rehabilitatives Angebot für psychisch kranke Menschen im Fach Psychiatrie und Psychotherapie bestand seit 1986 die "Rehabilitationseinrichtung für psychisch kranke und behinderte Menschen (RPK)". Diese unterscheidet sich in einigen wichtigen Punkten von den Rehabilitationsangeboten anderer Fachrichtungen und Indikationsgebiete. Besonders treten die nahtlose Verzahnung medizinischer und beruflicher Rehabilitationsleistungen zu einer Gesamtmaßnahme hervor, die wesentlich längeren Rehabilitationszeiten und die spezielle Ausrichtung an den Bedürfnissen gerade auch schwerer und chronisch psychisch kranker Menschen. Die Empfehlungsvereinbarung RPK von 1986 wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (www.bar-frankfurt.de; Aktuelles; Eintrag 7.6.2006; Download) in einem mehrjährigen Prozess unter Beteiligung der beiden Autoren als psychiatrische Fachleute überarbeitet unter Bezug auf ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) und die veränderten Vorgaben des Sozialrechts (insbesondere SGB IX). Der Entwurf der RPK-Empfehlungsvereinbarung vom 29.9.2005 wurde nun von allen Vereinbarungspartnern (Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und Bundesagentur für Arbeit) verabschiedet und ist am 1.7.2006 in Kraft getreten.

Aktion Psychisch Kranke e.V., Bonn:

Prof. Dr. med. Heinrich Kunze

Zentrum für Soziale Psychiatrie Kurhessen

34308 Bad Emstal

Bundesarbeitsgemeinschaft der RPK:

Prof. Dr. med. Wolfgang Weig

Niedersächsisches Landeskrankenhaus Osnabrück

Knollstraße 31

49088 Osnabrück