Rehabilitation (Stuttg) 2005; 44(1): 50-57
DOI: 10.1055/s-2004-834598
Aus der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Die Zukunft der Rehabilitation und Teilhabe - Orientierungsrahmen für die Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) ab 2004

The Future of Rehabilitation and Participation - Orienting Frame for the Work of the Federal Rehabilitation Council, BAR Beyond 2004Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
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Publication History

Publication Date:
25 January 2005 (online)

Vorbemerkung

Im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sind in den letzten Jahren gravierende Reformen eingeleitet worden. Am 1. Juli 2001 ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in Kraft getreten. Im Mittelpunkt dieses Gesetzes steht die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Ziel der Sozialleistungen ist - in Anlehnung an das „Partizipationsmodell” der ebenfalls 2001 verabschiedeten Weiterentwicklung der „Internationalen Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen” (ICIDH) zur „Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit” (ICF) der Weltgesundheitsorganisation - die Förderung der Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen an der Gesellschaft, insbesondere am Arbeitsleben. Dieses Ziel soll mit medizinischen, beruflichen und sozialen Leistungen schnell, wirkungsvoll, wirtschaftlich und auf Dauer erreicht werden.

In einem gegliederten System der Rehabilitation und Teilhabe, wie es sich in Deutschland entwickelt hat, erfordert dieses Ziel ein hohes Maß an Kooperation der verschiedenen Akteure im Rehabilitationsgeschehen. Der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) als gemeinsamer Repräsentanz der Verbände der Rehabilitationsträger, der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesländer, der Spitzenverbände der Sozialpartner sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung kommt dabei eine nicht unwesentliche Aufgabe zu. Der Auftrag der BAR, die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zu koordinieren und zu fördern, ist aktueller als je zuvor. Zahlreiche Neuregelungen des SGB IX machen es erforderlich, Folgerungen für die Weiterentwicklung der Rehabilitation unter allen Beteiligten zu erörtern und entsprechende Aufgaben anzugehen.

Der Vorstand der BAR hat im November 2004 den früher beschlossenen mittelfristigen Orientierungsrahmen für die Arbeit der BAR[1] fortgeschrieben. Wie schon sein Vorgänger formuliert der nachfolgende Orientierungsrahmen die Aufgaben, die die BAR - nunmehr ab 2004 - schwerpunktmäßig in den kommenden Jahren aufgreifen will, um Rehabilitation und Teilhabe an die veränderten Verhältnisse anzupassen. Alle am Rehabilitationsgeschehen Beteiligten sind aufgerufen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur erfolgreichen Umsetzung dieses Ziels beizutragen.

1 Siehe Rehabilitation 2001; 40: 180 - 190

Ulrich Vömel

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

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