Suchttherapie 2004; 5(3): 147
DOI: 10.1055/s-2004-813571
Mitteilungen aus der DGS

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Behandlung von suchtkranken Menschen mit komplexen Traumatisierungen in der Fachklinik Richelsdorf

H. Hinz1
  • 1Fachklinik Richelsdorf, Klinik für soziopsychosomatische Krankheiten, Wildeck
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
31. August 2004 (online)

Inhaltsübersicht #

Informationen der DGS

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13. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin

Unter dem Titel „Suchtbekämpfung oder Bekämpfung der Süchtigen” vom 5. - 7. November 2004 findet der 13. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin im Ludwig-Erhard-Haus in Berlin statt.

Inhaltlich finden sich die Facetten des Kongressthemas in den Veranstaltungen wieder. Das Hauptsymposium am Samstag widmet sich explizit der Thematik. Unter dem Vorsitz von Frau Professorin Hannelore Ehrenreich (Göttingen) und Herrn Professor Krausz (Hamburg) werden Herr Dr. Voscherau (Hamburg, angefragt), Herr Dr. Gölz (Berlin), Herr Dr. Haffke (Passau) und Herr Dr. Kruse (Hannover) die Thematik aus der Sicht einer öffentlichen Person, aus praktischer, juristischer und klinischer Sicht beleuchten.

Das Symposium am Freitag befasst sich mit den Perspektiven der Suchttherapie. Hier werden von verschiedenen Experten die bisherigen (Miss-)Erfolge und zukünftigen Entwicklungen in der Suchtmedizin dargestellt. Die Anforderungen an suchtmedizinische Konzepte im außerklinischen Setting sowie im Rahmen der integrierten Versorgung werden diskutiert. Unter der Überschrift Behandlungskonzepte werden Fragen aus der praktischen Tätigkeit (z. B. Medikamenteninteraktionen unter der Substitution oder der Stellenwert der verschiedenen Substitute) erörtert und zugleich erste Ergebnisse der COBRA-Studie vorgestellt.

In den traditionell gut besuchten Arbeitskreisen am Freitag und Samstag wird es Workshops zu Rechtsfragen, zur Vernetzung, zur Suchtmedizin in Haftanstalten und das Leitlinienforum der DGS geben. Als Service bietet die DGS wiederum ein Arzthelferinnenseminar, einen Trainingskurs Motivational Interviewing und einen praktischen Kurs zur Akupunktur in der Suchtmedizin an.

Abgerundet wird das wissenschaftliche Programm durch eine Posterausstellung.

Die im Juli 2004 auf dem Münchner Suchtkongress gestartete AntiSTigmakampagne wird in Berlin auf dem Kongressfest am Freitagabend fortgesetzt. Hier wird es viel Zeit für Kontakte und Gespräche der Kongressteilnehmer miteinander geben. Auch für das leibliche Wohl wird gesorgt, Essen, Getränke und Musik zum Hören und Tanzen werden uns durch den Abend begleiten.

Die jährliche Mitgliederversammlung findet dann wiederum am Samstagnachmittag statt.

Liebe Mitglieder, liebe suchtmedizinisch Interessierte, der Vorstand der DGS lädt Sie herzlich zur Teilnahme am diesjährigen Kongress der DGS ein! Wir freuen uns, Sie auch in diesem Jahr in Berlin zu treffen, mit Ihnen zu diskutieren und mit Ihnen zu feiern.

Weitere Informationen zum Kongress erhalten Sie über unsere Homepage www.dgsuchtmedizin.de oder in der Geschäftsstelle unter der Rufnummer 0 40/4 28 03 51 21.

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Weitere Vorstandsaktivitäten

Frau Caspers-Merk, Parlamentarische Staatssekretärin und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, wurde von der DGS um ein Gespräch bezüglich der Unsicherheiten in der Auslegung des § 5 Absatz 8 der Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung (BtMVV), im Verfahren beider Take-home-Verschreibung gebeten. Die DGS hat diesbezüglich auf eine Inkongruenz zwischen der gesetzlichen Regelung (Vergabe der Take-home-Medikation durch Apotheker) und der Realität (oftmals Vergabe der Take-home Medikation durch den substituierenden Arzt) hingewiesen. Im Alltag rezeptiert der substituierende Arzt per BtM-Rezept die Take-home-Dosis, der Apotheker liefert dem Arzt die Einzeldosen und der Arzt händigt dann die 2 - 7 Einzeldosen dem Patienten aus. Dieses Verfahren hat sich im Alltag eingespielt und gut bewährt.

Anscheinend wird allein in Baden-Württemberg von der beschriebenen Regelung abgewichen. Ursache hierfür scheinen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen substituierende Ärzte zu sein, die zum Inhalt haben, die Durchführung der Take-home-Verschreibung gemäß einer wortwörtlichen Auslegung des § 8 BtmVV zu überprüfen.

Die DGS fordert, die Lebenswirklichkeit und eine zufällige Formulierung des BtmVV wieder zur Deckung zu bringen. Für substituierende Ärzte muss die Rechtssicherheit wieder hergestellt werden.

Eine Antwort des Ministeriums steht noch aus.

Herr Dr. Hess, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, wurde von der DGS gebeten, die Anwendbarkeit des § 8 der Richtlinien des Bundesausschusses zu prüfen.

Die DGS ist der Auffassung, dass in dieser Richtlinie über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten substituierte Drogenabhängige in die Liste der Ausnahmefälle aufzunehmen sind. Die Grunderkrankung Drogenabhängigkeit zeichnet sich, wie in den Richtlinien für den Ausnahmetatbestand vorgeschrieben, durch die Behandlung mit einem vorgegebenen Therapieschema aus. Diese zwingt den Patienten zu einer hohen Behandlungsfrequenz über einen langen Zeitraum mit vom Gesetzgeber zwingend vorgeschriebenen Arztbesuchen zur Einnahme des Substitutionsmedikaments. Die so entstehenden Fahrtkosten sind im Regelfall durch Erwerb einer Monatskarte der öffentlichen Verkehrsmittel abzugelten.

Eine Antwort des Bundesausschusses liegt der DGS bislang noch nicht vor.