Klinische Neurophysiologie 2001; 32(1): 39-41
DOI: 10.1055/s-2001-15409
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Hirntod

R. Besser
  • Vorsitzender der Hirntodkommission der DGKN
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Publication Date:
31 December 2001 (online)

1. Einleitung

Der Hirntod wird definiert als Zustand des irreversiblen Erloschenseins der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bei einer durch kontrollierte Beatmung aufrechterhaltenen Herz-Kreislauf-Funktion.

Die Diagnose des Hirntodes stützt sich auf die von der Bundesärztekammer festgelegten Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes [5]. Die Beachtung dieser Richtlinien ist nach § 16 Abs. 1 Ziffer 1 des Transplantationsgesetzes zwingend vorgeschrieben. Wenn die Voraussetzungen zur Hirntodbestimmung erfüllt sind, muss der Hirnfunktionsverlust klinisch nachgewiesen sein und eine Irreversibilität dieses Zustandes vorliegen.

Der Irreversibilitätsnachweis des Hirnfunktionsverlustes ist

durch eine weitere klinische Beobachtung während einer angemessenen Zeit oder durch ergänzende Untersuchungen

möglich.

Als ergänzende Untersuchungen kommen für den Geltungsbereich der Deutschen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie

elektrophysiologische (Elektroenzephalographie [EEG], frühe akustisch evozierte Potenziale [FAEP] oder somatosensorisch evozierte Potenziale [SEP]) oder neurovaskuläre (Doppler-Sonographie)

Untersuchungen infrage. Für den Einsatz ergänzender neurophysiologischer Untersuchungen gelten teilweise einschränkende Voraussetzungen, ohne deren Beachtung ein Ausfall elektrophysiologischer Potenziale vorgetäuscht werden könnte. Diese entsprechen den Einschränkungen, die nach den Richtlinien der Bundesärztekammer schon für die klinische Hirntoddiagnostik gelten:

primäre Unterkühlung, Kreislaufschock, metabolische oder endokrinologische Entgleisungen, Intoxikation und dämpfende Wirkung von Medikamenten.

Literatur

  • 1 Jorgensen E O, Malchow-Moller A. Natural history of global and critical brain ischemia.  Resucs. 1981;  9 133-153
  • 2 v Reutern G N. Zerebraler Zirkulationsstillstand. Diagnostik mit der Dopplersonographie.  Dtsch Arztebl. 1991;  88 B2844-2848
  • 3 Stöhr M, Wagner W, Pfadenhauer K, Scheglmann K. Neuromonitoring. Darmstadt; Steinkopff Verlag 1999
  • 4 Stellungnahme der Technischen Kommission der Deutschen EEG-Gesellschaft zum papierlos registrierten EEG. EEG-Labor 1990 12: 151-154
  • 5  Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer. Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes. 3. Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gem. dem Transplantationsgesetz (TPG).  Dtsch Arztebl. 1998;  95 B1509-1516
  • 6 Ducrocq X, Hassler W, Moritake K, Newell D W, v Reutern G-M, Shiogai T, Smith R R. Consensus opinion on diagnosis of cerebral circulatory arrest using Doppler-sonography. Task Force Group on cerebral death of the Neurosonology Research Group of the World Federation of Neurology.  J Neurol Sci. 1998;  159 145-150
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