Dtsch Med Wochenschr 2017; 142(15): 1159-1162
DOI: 10.1055/s-0043-112916
Mitteilungen der DGIM
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Zum Einsatz von Fachärzten für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung im allgemeininternistischen fachärztlichen Hintergrunddienst

Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
01. August 2017 (online)

„Darf ein Internist mit der Facharztbezeichnung Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie mit 72-monatiger Weiterbildung zum allgemeininternistischen fachärztlichen Hintergrunddienst in einer Klinik eingeteilt werden?“