Zeitschrift für Palliativmedizin 2017; 18(04): 170
DOI: 10.1055/s-0043-109455
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Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin

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Publication Date:
04 July 2017 (online)

Palliativdienste im Krankenhaus sind angemessen zu finanzieren!

Seit 2017 haben Krankenhäuser mittels der Ziffer 8-98 h im Klassifikationssystem OPS 2017 des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) die Möglichkeit, mit Kostenträgern krankenhausindividuelle Zusatzentgelte für multiprofessionelle, mobile Palliativdienste im Krankenhaus zu verhandeln. In einer Pressemitteilung im Mai betonte die DGP noch einmal, wie zukunftsweisend dieses Modell insbesondere für die über 80 % der Krankenhäuser ohne Palliativstation sei, da der Palliativdienst für schwerstkranke und sterbende Patienten auf sämtlichen Stationen hinzugezogen werden könne. Allerdings warnte die DGP – vor dem Hintergrund von Rückmeldungen aus laufenden Verhandlungen – insbesondere davor, dieses für Patienten und Angehörige so wichtige Angebot „zu billig zu verkaufen“.