Geburtshilfe Frauenheilkd 2017; 77(03): 224-225
DOI: 10.1055/s-0043-100086
GebFra Magazin
Recht in der Praxis
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen – Was ist jetzt verboten, was ist noch erlaubt? (Teil 1)

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Publikationsdatum:
06. April 2017 (online)

Am 04.06.2016 ist das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Die Klinischen Monatsblätter für Augenheilkunde haben bereits mehrfach darüber berichtet [1], [2]. In mehreren Beiträgen soll das neue Korruptionsstrafrecht nun anhand konkreter Fallbeispiele erläutert werden.

Ziel ist es, statt weitschweifiger rechtstheoretischer Ausführungen konkrete Fallbeispiele aus der Lebenswirklichkeit zu behandeln und deren mögliche Strafbarkeit oder Straffreiheit zu beurteilen. Da die neuen Straftatbestände erst wenige Monate gelten, existieren bisher keinerlei konkrete Erfahrungen mit der Behandlung dieser Fälle durch die Staatsanwaltschaften oder gar die Strafgerichte. Sämtliche Feststellungen im Rahmen dieses Beitrags können daher lediglich unverbindliche Einschätzungen sein, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.