Rofo 2016; 188(01): 108
DOI: 10.1055/s-0041-110655
DRG-Mitteilungen
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Deutsche Röntgengesellschaft und e.Bavarian Health GmbH arbeiten künftig zusammen – Kooperation zum Wohle des Patienten

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Publication Date:
22 December 2015 (online)

 

    Jeder Patient möchte und muss wissen, was mit ihm bei einer ärztlichen Behandlung geschieht. Dies gewährleistet eine Patientenaufklärung, die wissenschaftlich und rechtlich fundiert ist und die eine bestmögliche Aufklärung mit einer Optimierung von Prozessen verbindet. Die DRG versteht die Patientenaufklärung als einen wichtigen Bereich der medizinischen Fürsorge und kooperiert zu diesem Zweck mit der e.Bavarian Health GmbH.

    Die Deutsche Röntgengesellschaft e. V. (DRG) und die e.Bavarian Health GmbH haben im Frühjahr 2015 eine Zusammenarbeit bei der Patientenaufklärung vereinbart. Das Ziel ist eine innovative Patientenaufklärung mit System. Hierfür werden die unterschiedlichen Erfahrungen und das Know-how beider Partner zusammengeführt. Während die DRG mit ihren Mitgliedern aus Klinik und Praxis das aktuellste medizinische Fachwissen für die Aufklärung einbringt, steht die e.Bavarian Health GmbH für jahrelange Erfahrung im Bereich von audiovisuellen Aufklärungsmedien und innovativen zukunftsorientierten Softwarelösungen.

    Im Zuge der Kooperation werden gemeinsam und sukzessive Medien zur Patientenaufklärung in der Radiologie und artverwandten Themen erstellt. Die medizinische Redaktion wird dabei von einem erfahrenen Fachjuristen begleitet.

    Das Erlanger Unternehmen liefert unter der Produktbezeichnung „MEDBOGEN“ Aufklärungsbögen im klassischen Sinn. Ein 2. wichtiges Standbein ist die Entwicklung von computeranimierten medizinischen Filmen mit einer kompakten Länge bis zu 5 min sowie Bildern in 3D, die vom Patienten auch zu Hause auf dem PC oder Tablet angesehen werden können. Mit dem Produkt „MEDePORT“ wird darüber hinaus die Digitalisierung mit der Möglichkeit einer digitalen Unterschrift vollständig abgedeckt. Erfasste Daten lassen sich mit anderen Systemen teilen oder aus diesen einlesen.

    Häufig gestellte Fragen zu MEDePORT

    Auf welcher Basis wurde MEDePORT programmiert?


    Es handelt sich bei MEDePORTum eine lokal installierte Server-Client-Lösung auf .NET Basis.


    Welche Schnittstellen benutzt MEDePORT?


    HL7, gegebenenfalls auch GDT.


    Welche Daten / Nachrichten können verschickt bzw. empfangen werden?


    MEDePORT kann einzelne Daten empfangen und ausgeben (Medikamente, Allergien, etc.) und exportiert ein oder mehrere geschlossene PDF / A-Dokumente zur Archivierung. Über einen Aufruf aus dem KIS / RIS werden Patientendaten an MEDePORT übergeben.


    Wie wird der Aufklärungsbogen archiviert?


    Aufklärungsbögen werden als PDF / A über eine HL7-Schnittstelle im KIS / RIS oder einem anderen elektronischen Archiv gesichert.


    Was kann zusätzlich zum Aufklärungsbogen archiviert werden?


    Neben Aufklärungsbögen können im Bedarfsfall auch Skizzenblätter oder Trackingdokumentationen über den Ablauf der Aufklärung übergeben und archiviert werden.


    Ist MEDePORT in das KIS / RIS integrierbar?


    Ja, möglich ist eine Schnittstelle zur reinen Kommunikation von Daten und Dokumenten, aber auch eine vollintegrierte Lösung (siehe z. B. PCS Patidok 2.0).


    Funktioniert MEDePORT auch auf mobilen Endgeräten?


    Ja, Patientinnen und Patienten können grundsätzlich an allen mobilen Endgeräten Fragen zur Anamnese beantworten, Informations- und Aufklärungstexte lesen und sich Filme ansehen. Wir bevorzugen Windows- oder Android-Geräte, aber auch eine Software für das iPad ist möglich.


    Wie kann ich digital unterschreiben?


    Die digitale Unterschrift ist über eine Signware auf einem Unterschriftenpad oder auch auf dem Display selbst möglich, sofern die nötigen Anforderungen hierfür erfüllt sind (z. B. Surface Pro).


    Ist eine digitale Unterschrift überhaupt rechtskonform?


    Die Patientenaufklärung bedarf keiner Schriftform, die Verwendung von standardisierten Formularen stellt somit eine freiwillige Leistung dar. Hier würde auch eine einfache Signatur gemäß Signaturgesetz ausreichen, um die Einwilligung zu bestätigen. Mit unserer Signware ist eine fortgeschrittene Signatur möglich, die biometrische Daten erfasst und in das Formular einbettet. So wird eine höchstmögliche Beweiskraft gewährleistet.


    Sind die Aufklärungsbögen rechtskonform?


    Unsere Aufklärungsbögen werden in Zusammenarbeit mit medizinwissenschaftlichen Fachberatern und in diesem Bereich versierten Juristen erstellt und regelmäßig auf ihre Aktualität geprüft.


    Sind Aufklärungsbögen und -filme unternehmenseigene Produkte?


    Ja. Sowohl Bögen als auch Filme sowie die notwendige Software werden von uns eigenständig in Zusammenarbeit mit der DRG erstellt.


    Beantwortet von Daniel Hoefler, e.Bavarian Health GmbH

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