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DOI: 10.1055/s-0037-1602641
Maligne und benigne Läsionen der skelettalen Muskulatur
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
11. April 2017 (online)
Kurzfassung:
Es gibt eine Vielzahl an Tumoren und tumorartigen Veränderungen mit unterschiedlichem biologischem Verhalten, die die Skelettmuskulatur befallen und sich unterschiedlich manifestieren (solide, liquide/semiliquide, fettäquivalent), diffuse Muskelauftreibungen und Muskelkalzifikationen. Darüber hinaus gibt es Läsionen mit Mischverhalten der o.g Veränderungen. Benigne und maligne Veränderungen können die gleichen radiologischen Muster aufweisen, warum eine sichere Differenzierung häufig schwierig ist. Benigne Tumoren der skelettalen Muskulatur sind viel seltener als maligne Tumoren. Eine systematische radiologische Beschreibung und Einordnung bzgl. Ätiologie/Dignität ist notwendig um konsekutive Probeentnahmen empfehlen bzw. verhindern zu können. Radiologisch lassen sich folgende Muster differenzieren: Intramuskuläre Raumforderungen -solide --maligne (Metatase, Sarkome) --benigne (fokale Myositis, Elastofibrom, Aneurysmata intramuskulärer Gefäße, Neurofibrom, Neurom, Hämatom) -liquide/semiliquide --maligne (Metastase, Sarkome) --benigne (Abszess, intramuskuläres Myxom, synoviale Zyste) -lipomatös --maligne (Liposarkom) --benigne (Lipom, Lipoblastom, Hibernom, Myositis) Diffuse Muskelauftreibungen --maligne (Lymphom, Sarkome, Metastase) --benigne (Myositis) Muskelkalzifikationen --maligne (Metastase (vor allem unter systemischer Therapie), Sarkome) --benigne (kalzifizierte Myonekrose, Myositis ossificans) Mischmuster der o.g. Veränderungen --maligne (Sarkome) --benigne (Hämangiome)
Lernziele:
Es gibt eine große Vielzahl muskuloskelettaler Tumoren unterschiedlicher Dignität. Verschiedene maligne und benigne muskuläre Läsionen können sich mit identischen radiologischen Mustern präsentieren. Mit Ausnahme einiger gutartiger Weichteil-Läsionen (z.B. Lipom), lässt sich nicht sicher zwischen gutartigen und bösartigen Tumoren unterscheiden. Somit ist eine histologische Sicherung in vielen klinischen Konstellationen notwendig, vor allem bei Nachweis malignitätssuspekter Zeichen.
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Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.