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DOI: 10.1055/s-0037-1598516
Chirurgische Therapie eines obstruierenden Hamartochondroms der trachealen Bifurkation
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
23. Februar 2017 (online)
Hintergrund:
Hamartochondrome sind die häufigsten gutartigen Tumore des Lungenparenchyms. In seltenen Fällen können sie endotracheal vorkommen und werden meistens erst nach Auftreten von Symptomen entdeckt. Dann sind sie behandlungsbedürftig.
Material und Methode:
Eine 75-jährige Patientin wurde mit progredienter Ruhedyspnoe in unsere Klinik aufgenommen. Im Rö-Thorax zeigte sich ein Zwerchfellhochstand links und eine subsegmentale Atelektase links basal. CT-graphisch zeigte sich eine abgerundete, glattbegrenzte, umschriebene intratracheale Raumforderung mit Ursprung 0,5 cm oberhalb der Carina und bis zum rechten Hauptbronchus reichend. Zudem wurden chondrale Kalzifikationen entlang des rechten und linken Hauptbronchus sowie der gesamten Trachealwand evident. Bronchoskopisch fand sich eine ca. 2 cm große Tumormasse an der posterolateralen Trachealwand oberhalb der Carina, welche den rechten Hauptbronchus komplett okkludierte.
Ergebnisse:
Aufgrund von Tumorgröße und totaler Okklusion des rechten Hauptbronchus wurde die Resektion des Tumors vorgenommen. Zweimalige Biopsien konnten zuvor keine Diagnose erzielen. Via rechtsseitiger Thorakotomie wurde das distale Ende der Trachea inklusive der posterolateralen Wand der Trachelbifurkation rechts sowie der proximale rechte Hauptbronchus reseziert. Anschließend wurde eine End-zu-End Anastomose zwischen rechtem Hauptbronchus und Trachea durchgeführt. Der weitere Verlauf war komplikationslos. Histopathologisch wurde ein Hamartochondrom der Trachea diagnostiziert. Die Patientin konnte am 7. postop. Tag beschwerdefrei entlassen werden.
Schlussfolgerung:
Endotracheale Hamartochondrome sind seltene Zufallsbefunde. Das führende Symptom ist die Dyspnoe. Ansonsten bleiben sie i.d.R. unerkannt. Die Therapie der Wahl ist die Resektion, welche endoluminal oder, wie hier, trotz des benignen Charakters, mittels ausgedehnter Resektion erfolgen kann.
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Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.