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DOI: 10.1055/s-0037-1598485
Tuberkulose bei Flüchtlingen – Erfahrungen eines süddeutschen Zentrums mit Röntgen-Thorax-Untersuchungen nach Asylverfahrensgesetz
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
23. Februar 2017 (online)
Im Jahr 2015 kamen nach Angaben des Bundesamts für Migration ca. 1 Million Menschen als Flüchtlinge nach Deutschland. Viele von ihnen kommen aus Ländern mit hoher Tuberkulose-Inzidenz. Das Risiko von Flüchtlingen, eine Tuberkulose zu entwickeln, wird als besonders hoch eingeschätzt. Nach Asylverfahrensgesetzt ist eine Bildgebung der Lunge Bestandteil der Screening-Untersuchungen bei Erstregistrierung eines Flüchtlings. Patienten mit auffälligem Röntgen-Thorax werden in einer Vielzahl der Fälle mit Verdacht auf ansteckungsfähige Tuberkulose stationär abgeklärt. Unsere Arbeit widmet sich den sogenannten falsch-positiven Befunden, d.h. radiologischen Auffälligkeiten von Asylsuchenden, die nach weiterer diagnostischer Abklärung keiner aktiven Tuberkulose zuzuordnen waren.
Im Beobachtungszeitraum 01.01.2015 bis 31.03.2016 wurden in unserer Klinik 869 Patienten mit gesicherter oder Verdacht auf Tuberkulose behandelt. Davon waren 563 Asylsuchende (64,8%). Die häufigsten Herkunftsländer waren Afghanistan, Pakistan, Somalia und Eritrea. Bei 389 der Asylsuchenden (69%) wurde eine aktive Tuberkulose bakteriologisch gesichert oder klinisch diagnostiziert. Bei 174 der Asylsuchenden (31%) fand sich eine nicht-tuberkulöse Ätiologie der radiologischen Auffälligkeiten. Die häufigsten Befunde waren unspezifische Infektionen (21%), post-spezifische Veränderungen (20%), Bronchiektasien (7%), Sarkoidose (2,3%) und Herzinsuffizienz (2,3%).
Bei der Therapieentscheidung bereiten insbesondere die regelmäßig auftretenden Fälle mit postspezifischen Veränderungen und die diesbezüglich oft unsicheren anamnestischen Angaben bezüglich stattgehabter Therapien Schwierigkeiten.
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Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.