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DOI: 10.1055/s-0036-1594076
Modell Palliativbeauftragter im Krankenhaus – eine Projektvorstellung
Publication History
Publication Date:
13 December 2016 (online)
Das neue Hospiz- und Palliativgesetz hat unter anderem das Ziel, die Versorgung von palliativen Patienten im Krankenhaus zu stärken. Hierbei soll die spezialisierte Versorgung durch eine Stärkung der Palliativdienste im Krankenhaus oder durch Palliativstationen gewährleistet werden. Eine frühzeitige und langfristige Integration der Palliativmedizin für Patienten mit lebenslimitierenden Erkrankungen im Krankenhaus bedarf jedoch darüber hinaus gehender Strukturentwicklungen. Das Projekt Palliativbeauftragter im Krankenhaus will in persona einen zentralen Bezugspunkt der Initiierung und Implementierung palliativer Versorgung in einer sowohl allgemeinen als auch spezialisierten Betreuungsausrichtung im Krankenhaus etablieren. Auftrag des Palliativbeauftragten ist, Krankenhausmitarbeiter für eine ethisch zugewandte, Lebensqualität sichernde Palliativversorgung zu sensibilisieren, krankenhausinterne qualitätssichernde Handlungspfade zu etablieren und diese mit krankenhausexternen Strukturen zu vernetzen. Der Palliativbeauftragte soll langfristig Dreh- und Angelpunkt für alle palliativmedizinischen Fragen im Krankenhaus sein und als der zentrale Ansprechpartner eine frühzeitige, integrierte und personalisierte Versorgungskette für jeden bedürftigen Patienten sichern. Durch eine vorausschauende Versorgungsplanung und Schnittstellenmanagement soll erreicht werden, dass auch bei mehrfachem Wechsel zwischen stationärer und ambulanter Palliativversorgung für den Patienten und seine Angehörigen ein verlässliches Behandlungskontinuum erhalten bleibt. Das Projekt „Palliativbeauftragter“ wird in den Einrichtungen der Paul Gerhardt Diakonie klinisch umgesetzt und wissenschaftlich von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin begleitet werden. Gemeinsam soll angestrebt werden, dass die Krankenkassen die Arbeit des Palliativbeauftragten mit Verweis auf die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung in die Regelversorgung übernehmen.
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