kma - Klinik Management aktuell 2014; 19(03): 38
DOI: 10.1055/s-0036-1577258
Klinikmanagement
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart

Sehr bewusst gestrickt

Stiftung als Unternehmensform
Adalbert Zehnder
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Publication Date:
08 March 2016 (online)

 

    Früher gab es keine Stiftungsaufsicht und keinen Paragrafendschungel. Historische Sozialstiftungen begannen einfach; moderne dagegen müssen vorausschauend definiert werden. Ein Gespräch mit Rechtsanwältin Gabriele Ritter, BDO Köln.


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    Interview mit Gabriele Ritter

    Was ist der Unterschied zwischen der caritativen Stiftung von einst und der Stiftung als Unternehmensform von heute?
    Früher gab es einen altruistischen Stifter, der wollte etwas Gutes tun, gab Geld oder Vermögen, und dann startete man einfach das Projekt. Im Vordergrund stand eine hohe soziale Verantwortung, über wirtschaftliche Komponenten machte sich niemand Gedanken, gesetzliche Reglements gab es nicht. Die Krankenhäuser von heute aber sind Wirtschaftsunternehmen, die am Markt bestehen müssen. Wenn ich heute eine Krankenhausstiftung gründe, ist sie ein Rechtssubjekt. Das waren Stiftungen früher eher nicht. Ich muss mir deshalb sehr klare Gedanken machen und die Zweckausrichtung gut und vorausschauend definieren. Die Stiftungen von heute sind viel bewusstere Konstruktionen, die sich in einem Regelungsgeflecht und gegenüber der Stiftungsaufsicht dauerhaft behaupten können müssen.

    Was ist interessant an der Stiftung als Rechtsform für den modernen Krankenhausbetrieb?
    Die Stiftung ist eine Gesellschaftsform, die den modernen Anforderungen an ein effizientes und straffes Krankenhausmanagement bereits durch ihre innere Struktur entgegenkommt. Weil die Stiftung über keine Gesellschafter verfügt, ist die zentrale Entscheidungsperson der Vorstand. Das bedeutet: höchstmögliche Entscheidungsfreiheit der Leitungsebene. Mit der Stiftung als Rechtsform können Kommunen außerdem ihren Auftrag der Gesundheitsvor- und -fürsorge auf Dauer zementieren. Und da stiftungsrechtlich nicht ohne weiteres verkauft werden kann, gibt es auf dem freien Markt auch keine Begehrlichkeiten. Und: Die Stiftung ist eine Rechtsform, die bei der Bevölkerung gut ankommt, weil sie Seriosität verspricht.

    Gibt es auch Umstände oder Krankenhäuser, für die sich die Stiftung weniger empfiehlt?
    Wenn ein Träger sich nicht definitiv sicher ist, ob er ein Krankenhaus nicht einmal verkaufen will, oder wenn daran gedacht wird, sich auf mittlere Sicht vielleicht einem Verbund anzuschließen, dann muss man sehr gut analysieren, ob die Stiftung die geeignete Rechtsform ist.

    Welche Dinge sind zu beachten?
    Ein Problem ist ja, dass – bei kommunalen Stiftungen – die Kommune im Prinzip eine Institution gründet, an der sie nachher nicht mehr beteiligt ist. Deshalb muss zunächst geklärt werden, ob die Stiftungslösung mit dem Kommunalrecht, das ja von Bundesland zu Bundesland variieren kann, in Einklang steht. Und eine weitere wichtige Frage ist: Führe ich das Krankenhaus oder gegebenenfalls meine Beteiligung daran dem Grundstockvermögen der Stiftung zu oder nicht? Eine Stiftung braucht ja ein solches Vermögen. Wenn ja, muss ich es durch einen Wirtschaftsprüfer bewerten lassen.

    Manche bezeichnen die Stiftung als ein Zukunftsmodell, insbesondere für kommunale Krankenhäuser. Was ist Ihre Position dazu?
    Die Stiftung ist eine interessante Rechtsform, und sie ist wieder en vogue. In den vergangenen Jahren hat sich bei den Stiftungen eine gewisse Eigendynamik entwickelt, auch als Rechtsform für Wirtschaftsunternehmen insgesamt. Stiftungen an sich unterliegen keinen Veröffentlichungspflichten, und dies gilt auch für Krankenhäuser. Wenn wir Beratungsgespräche führen über Strukturvorhaben bei Krankenhäusern und Wohlfahrts-einrichtungen, wird die Stiftung als Option regelmäßig thematisiert.


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