intensiv 2015; 23(04): 179
DOI: 10.1055/s-0035-1556888
Rechtsticker
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Rechtsticker

Tobias Weimer
1   WEIMER I BORK – Kanzlei für Medizin-, Arbeits- & Strafrecht, Frielinghausstr. 8, 44803 Bochum
› Author Affiliations
Further Information

Publication History

Publication Date:
07 July 2015 (online)

Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten

Erneut hatte sich das OVG NRW (Beschl. v. 07.04.2014 – 13 A 106/13) in einem Beschluss mit der Frage der hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten der Risikoklasse „kritisch B“ auseinanderzusetzen. Es bestätigt seine Rechtsprechung, wonach eine Betriebsschließung nach § 28 MPG rechtens ist in dem Fall, dass eine ordnungsgemäße Aufbereitung nicht erfolgt. Die Anwendung von Medizinprodukten der Gruppe kritisch B (hier: Winkelstücke in einer zahnärztlichen Praxis) stelle eine drohende Gefahr für Patienten, Anwender und Dritte dar, wenn die Medizinprodukte nicht entsprechend den in § 14 S. 1 MPG i.V.m. § 4 Abs. 2 S. 1 MPBetreibV bestimmten Anforderungen aufbereitet werden.