Der Klinikarzt 2015; 44(04): 218
DOI: 10.1055/s-0035-1550368
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Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) – Drug Coated Balloon: Evidenz und Erstattung

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Publication Date:
30 April 2015 (online)

 
 

    Technologien wie der Drug Coated Balloon (DCB) ermöglichen bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK) die Wiederherstellung des Blutflusses und so ein nahezu schmerzfreies Leben der Patienten. Der DCB ist ein im DRG-Entgeltkatalog abgebildetes und durch Studien mehrfach belegtes Medizinprodukt. Trotzdem verneinen die Krankenkassen in einigen Kliniken pauschal die Kostenübernahme unter Berufung auf das Qualitäts- und Wirksamkeitsgebot nach SGB V.

    Therapieerfolg in Studien belegt

    Für den medikamentenbeschichteten Ballon IN.PACT Admiral ist der Therapieerfolg nach Ansicht von Prof. Thomas Zeller vom Universitäts-Herzzentrum Freiburg Bad Krozingen mittlerweile in Studien belegt. Die Ergebnisse einer Studie, IN.PACT SFA, deuten darauf hin, dass dieser DCB signifikant bessere Ergebnisse erzielt als die Standard-Ballonangioplastie. Das in der Studie untersuchte Anwendungsgebiet war die symptomatische pAVK im Oberschenkel und der proximalen Kniekehlenarterien. Zugleich verringert sich der Bedarf an kostspieligen Wiederholungseingriffen: So zeigt eine Zwischenanalyse der IN.PACT SFA-Studie zur Wirtschaftlichkeit, dass die Behandlung mit dem IN.PACT Admiral DCB im Vergleich zur Ballonangioplastie in einem Nachbeobachtungszeitraum von einem Jahr ab der Entlassung kosteneffizient ist.


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    Probleme mit der Kostenerstattung

    Auch Prof. Zeller erlebt in seiner Klinik seit Herbst 2014 wieder vermehrt Probleme mit der Erstattung der DCB-Behandlung. „Bei Stenosen im Unterschenkel ist das Verhalten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) durch negative Studienergebnisse erklärbar. Aber die Probleme gibt es sogar bei der Anwendung im Oberschenkel, bei der der Nutzen ja klar belegt ist“, so Zeller. Für Zeller ist „die Begründung der Kostenablehnung durch einige Kassen definitiv nicht medizinisch nachvollziehbar.“ Für ihn ein eindeutiges Indiz, dass es diesen Kassen lediglich um kurzfristige Kostenvermeidung geht.

    Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Cord Willhöft, entspricht die IN.PACT DCB-Technologie des Herstellers Medtronic GmbH vor dem Hintergrund der neuerlich vorliegenden Evidenz gegenwärtig dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse. Entsprechend könnten gesetzliche Krankenkassen die Kostenerstattung mit Verweis auf das Qualitäts- und Wirksamkeitsgebot des § 2 Abs. 1 S. 3 SGB V nicht verweigern.

    Bettina Baierl, Berlin

    Quelle: Pressekonferenz „Hohe klinische Evidenz und trotzdem keine Erstattung? Kassenleistung am Beispiel des IN.PACT Drug Coated Balloon“ im Rahmen des LINC 2015, am 28. Januar 2015 in Leipzig. Veranstalter: Medtronic GmbH.


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