Aktuelle Dermatologie 2014; 40(04): 118
DOI: 10.1055/s-0034-1367534
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PD Dr. Ina Hadshiew
Derma-Köln
Graseggerstr. 105
50737 Köln

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Publication Date:
11 April 2014 (online)

 

    Die Zirkumzision im Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit
    Kurzkommentar zu Seite 133

    Onychomadese nach Hand-Fuß-Mund-Krankheit
    Kurzkommentar zu Seite 137

    Die Zirkumzision im Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit

    Kurzkommentar zu Seite 133

    In einer interessanten Übersichtsarbeit wird die Zirkumzision (Beschneidung der männlichen Vorhaut) als medizinisch erforderliche Maßnahme dem Ritus verschiedener Religionsgemeinschaften gegenübergestellt. Sowohl die medizinischen Indikationen zur Zirkumzision als auch die historischen und rechtlichen Hintergründe werden hierbei eingehend beleuchtet und bieten somit eine hervorragende Grundlage zur Beteiligung an der aktuellen Diskussion.

    Die Zirkumzision gilt heutzutage als operative Therapie der Wahl zur Behandlung der primären, therapieresistenten und sekundären Phimose (Verengung des Präputiums). Inzidenzen und mögliche Komplikationen der Phimose werden besprochen; therapeutische Optionen zur konservativen und operativen Behandlung der Phimose ausführlich diskutiert; ebenso die Vor- und Nachteile der Zirkumzision, z. B. im Hinblick auf die Sexualität, verbesserte Hygiene, Inzidenz sexuell übertragbarer Erkrankungen und Entstehung maligner Erkrankungen.

    Bei den weitaus meisten operativen Zirkumzisionen liegt jedoch eine rein religiöse Motivation zugrunde. Insbesondere im Judentum und im Islam hat das Ritual einen besonderen Stellenwert und kennzeichnet die Glaubenszugehörigkeit.

    Ob die Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Patienten den Tatbestand einer strafbaren Körperverletzung erfüllt oder ob das Grundrecht auf Religionsfreiheit der Eltern und ihr Recht auf freie Erziehung ihrer Kinder gilt, ist Gegenstand intensiver medizinischer, gesellschaftlicher und politischer Diskussionen.

    Nach § 1631 d des Bürgerlichen Gesetzbuches ist es den Eltern erlaubt, in die religiös motivierte Beschneidung eines nicht einwilligungsfähigen Kindes einzuwilligen, wenn die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Die auch in Deutschland geltenden Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen verpflichten jedoch die Mitgliedsstaaten, alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen. Ob die Beschneidung dem Kindeswohl entspricht oder schadet, bleibt somit weiter Kern der Diskussion.

    Ein wahrlich interessanter Artikel, der jedem ans Herz gelegt sei, um sich den Zwiespalt zwischen Gesetzgebung und religiöser Interessengemeinschaften bewusst zu machen und somit sowohl medizinisch aufzuklären und ärztlich und ethisch zum Wohle des Patienten handeln zu können.

    Onychomadese nach Hand-Fuß-Mund-Krankheit

    Kurzkommentar zu Seite 137

    Im vorliegenden Fallbericht wird ein prägnanter Fall eines 3-jährigen Jungen mit typischer Nagelablösung (Onychomadese) nach einer komplikationslos verlaufenen Hand-Fuß-Mund-Krankheit dargestellt. Bereits nach vier Wochen war es zu einer kompletten restitutio ad integrum aller betroffenen Nägel gekommen.

    Bei der Hand-Fuß-Mund-Krankheit (HFM) handelt es sich um eine selbstlimitierende Erkrankung, die zumeist durch Coxsackie-, Echo- und Enteroviren ausgelöst wird und klinisch mit pathognomonischem Enanthem mit Bläschen/Ulzera an Zunge, Wangenschleimhaut und Gaumen und Maculae, Papeln/Versiculae an Händen und Füßen einhergeht.

    Als mögliche pathogenetische Ursachen der hier beschriebenen Onychomadese wird die unspezifische Spätfolge der Allgemeininfektion versus der spezifischen viralen Infektion der Keratinozyten der Nagelmatrix diskutiert, wobei keiner dieser postulierten Mechanismen bisher belegt ist.

    Als Fazit für die Praxis legt der Autor nahe, alle Eltern von Kleinkindern, bei denen eine Onychomadese diagnostiziert wurde, gezielt nach einer kürzlich durchgemachten HFM zu befragen und ggf. serologische Untersuchungen zu veranlassen. Eine Therapie ist nicht erforderlich, da es stets zu einer kompletten Spontanabheilung kommt.

    Wichtig ist also, an die HFM als Ursache zu denken und die Eltern zu beruhigen.


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