Psychiatr Prax 2015; 42(01): 55
DOI: 10.1055/s-0033-1337075
Mitteilungen der BDK
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Mitteilungen aus der Bundesdirektorenkonferenz (BDK)

Gerhard Längle
1   Tübingen/Bad Schussenried
,
Thomas Pollmächer
2   Ingolstadt
› Author Affiliations
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Publication History

Publication Date:
13 January 2015 (online)

 

Aktuelles aus dem Arbeitskreis Forensik

Der Arbeitskreis Forensik der BDK ist weiterhin mit vielen Themen beschäftigt, die auch in der Öffentlichkeit bzw. den Medien zum Thema Psychiatrie und Forensik diskutiert werden. Insbesondere geht es hier um die Frage der Rechtmäßigkeit einer Unterbringung im Maßregelvollzug und, ganz besonders in Bayern, auch um die Frage besonderer Sicherungsmaßnahmen wie Isolierung und Fixierung.

Zu all den diskutierten Themen hat der Arbeitskreis Forensik eine klare Haltung.


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Deutlich unterstützt werden alle Aktivitäten, die sicherstellen, dass ausschließlich Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug untergebracht werden, die schwere Straftaten begangen haben und weiterhin gefährlich sind. Wünschenswert wäre, dass bei den psychisch kranken Patientinnen und Patienten die Frage der Unterbringungsnotwendigkeit und die Frage der Behandelbarkeit des vorliegenden Störungsbildes regelmäßig auch während der Unterbringung überprüft werden, ähnlich wie dies bereits bei den suchtkranken Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug gefordert ist. Eine solche Überprüfung mittels eines externen Gutachtens wäre in jedem Fall nach einer angemessenen Zeit eines Behandlungsversuches im Maßregelvollzug sinnvoll. Allerdings müsste die Gutachterin oder der Gutachter in der Lage sein, die Behandlungsmöglichkeiten im Maßregelvollzug richtig einzuschätzen, was im Übrigen dann für alle im weiteren Behandlungsverlauf zu erstellenden prognostischen Gutachten ebenfalls gelten sollte.

Es gibt bisher keine bundesweiten Erhebungen über die Anwendung von Zwangsmaßnahmen im Maßregelvollzug. Dort, wo einzelne Träger von psychiatrischen Einrichtungen solche Daten erheben, ist nicht erkennbar, dass die Maßnahmen der Isolierung und Fixierung ein besorgniserregendes Ausmaß annehmen. Vielmehr liegen die entsprechenden Zahlen deutlich unter denen der Allgemeinpsychiatrie. Ein gewisses Problem ist hier, dass es bisher nur wenige geänderte Ländergesetze zum Maßregelvollzugsrecht gibt, in denen Regelungen zur Möglichkeit einer Zwangsbehandlung bei nicht einwilligungsfähigen Patientinnen und Patienten enthalten sind, sodass immer wieder schwer erkrankte schizophrene Patientinnen und Patienten ohne ausreichende Behandlung massive Aggressionsprobleme aufweisen, die trotz aller anderweitiger Interventionsversuche dann nur mittels Isolierung oder sogar Fixierung beherrschbar sind.

Ein weiteres wichtiges Thema betrifft die Beendigung der Unterbringung im Maßregelvollzug. Hier plant das Justizministerium eine Erhöhung der Schwelle für die Begründung der weiteren Unterbringung nach 6 Jahren Behandlungsverlauf, was seitens des Arbeitskreises Forensik ausdrücklich begrüßt wird. Bereits jetzt prüfen die Strafvollstreckungskammern häufiger als je zuvor die Frage der Verhältnismäßigkeit der Unterbringung, versuchen allerdings, die behandelnden Kliniken vor dieser Entscheidung dazu zu drängen, Lockerungen zu gewähren, was im Rahmen der eigenen Risikobewertung in vielen Fällen nicht zu verantworten ist. Damit ist auch schon auf das Problem hingewiesen, dass die Frage der Verhältnismäßigkeit oft bei geringfügiger Delinquenz, aber schwer behandelbarer Grundstörung gestellt wird und nun die vermehrte Entlassung von Patientinnen und Patienten droht, die nicht gut behandelt sind und für die auch nicht so einfach eine geeignete Nachsorgeeinrichtung gefunden werden kann.

Umso mehr bleibt es, auf die Rolle der forensischen Nachsorge zu verweisen, die allerdings bundesweit bis heute nur teilweise und meistens nicht ausreichend finanziert wird. Über eine geeignete und spezifische forensische Nachsorge und Kontrolle besteht aber zumindest die Möglichkeit, ein externes Risikomanagement für Patientinnen und Patienten mit einem bleibenden Rückfallrisiko im mittleren Bereich aufrechtzuerhalten.

Dr. med. Jutta Muysers

LVR-Klinik Langenfeld

Kölner Straße 82

40764 Langenfeld

E-Mail: jutta.muysers@lvr.de


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