NOTARZT 2014; 30(06): 278
DOI: 10.1055/s-0033-1337074
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Krankentransport und Rettungsdienst

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Publication Date:
10 December 2014 (online)

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Lieferung 6/14 November 2014

Das am 1.1.2014 in Kraft getretene Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (vgl. Kennzahl 1101) enthält in § 11 eine Ermächtigung zum Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, in der Mindestanforderungen an die Ausbildung zur Notfallsanitäterin und zum Notfallsanitäter bestimmt sowie Regelungen über staatliche Prüfungen und Erlaubnisurkunden enthalten sind. Diese Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist ebenfalls am 1.1.2014 in Kraft getreten und wird unter Kennzahl 1102 abgebildet.