Diabetes aktuell 2012; 10(08): 350
DOI: 10.1055/s-0032-1333155
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Kompetente Rechtshilfe für Diabetiker – Neues Internetportal bietet verlässliche Informationen

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Publication Date:
07 January 2013 (online)

 

Diabetes führt oft nicht nur zu gesundheitlichen Folgeschäden. Auch rechtliche Probleme im Beruf, Straßenverkehr, bei Versicherungen oder in Schule und Kindergarten beeinflussen den Alltag Betroffener und ihrer Angehörigen. Kompetente Hilfe zu rechtlichen Fragen ist schwer zu finden. Auch das Internet bietet dazu wenig verlässliche Informationen, bemängelt der Rechtsanwalt und Fachjournalist Oliver Ebert. Er ist Redaktionsmitglied von Diabetes-Zeitschriften, Vorsitzender des Ausschusses Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und bietet allen Mitgliedern von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe einmal pro Jahr eine kostenlose Rechtsberatung an. Er hat nun unter der Adresse www.diabetes-und-recht.de ein neues Internetportal eröffnet, in dem er umfassende Informationen zu der Problematik kostenlos bereitstellt.

Häufig Fehleinschätzung durch Nichtwissen

Viele Menschen mit Diabetes haben Angst, dass ihre Erkrankung zu Nachteilen im Arbeitsleben führt. Eine Ursache sei die Fehleinschätzung durch Arbeits- und Betriebsmediziner: "Sie nutzen häufig veraltete Eignungs-Richtlinien bei der Beurteilung von Menschen mit Diabetes", so Ebert. Diese berücksichtigen die moderne Diabetestherapie nicht. "Betroffene sollten ihre Rechte daher kennen", sagt der Rechtsanwalt. Eine kompetente Rechtsberatung speziell für Menschen mit Diabetes ist jedoch schwer zu finden. "Für Anwälte sind diese Fälle meist uninteressant", erklärt Ebert. Denn sie sind regelmäßig mit einem überdurchschnittlich hohen Arbeitsaufwand und geringen Gebühren verbunden. Dabei bestünde seitens der Betroffenen ein großer Informationsbedarf.

Oft seien Betroffene unsicher, ob sie den Diabetes beim Bewerbungsgespräch angeben sollten beziehungsweise müssen. "Nach aktueller Rechtsprechung darf der Arbeitgeber nur im Ausnahmefall nach Erkrankungen fragen", sagt der Experte für Rechtsfragen bei Menschen mit Diabetes. Angeben müsse man eine Krankheit in der Regel nur dann, wenn hierdurch unvermeidbare, erhebliche Gefahren für die Betroffenen oder Dritte bestehe oder die Tätigkeit deswegen gar nicht sinnvoll ausgeübt werden könne.

Welche weiteren Fragen ein Bewerber beantworten muss und welche unzulässig sind, könne im Einzelfall durchaus unterschiedlich sein, so Ebert.

Pressemeldung diabetesDE, 29.11.2012


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