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DOI: 10.1055/s-0032-1329337
Download – Abrechnungsempfehlungen Endodontie
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
08. Oktober 2012 (online)
Die strikte Anwendung der Kons-Richtlinie 9 hat dazu geführt, dass Wurzelkanalbehandlungen aufgrund der einschränkenden Kriterien seltener als Kassenleistung erbracht werden können. Werden die BEMA-Richtlinien erfüllt, gibt es einige Möglichkeiten zur Vereinbarung von Zusatzleistungen nach GOZ, die nicht unter das Zuzahlungsverbot fallen. Dazu gehören z. B. die elektronische Längenbestimmung oder der adhäsive Stiftaufbau. Ist die endodontische Behandlung sinnvoll, also mit guter Prognose für den Erhalt des Zahnes, entspricht aber nicht den strengen BEMA-Richtlinien, kann auch beim GKV-Patienten nach GOZ 2012 abgerechnet werden. Die gesonderte Berechnung von Materialkosten für nur einmal verwendbare Nickel-Titan-Instrumente ist nach GOZ ebenfalls möglich.
In Zusammenarbeit mit ZAB Zahnmedizinischer Abrechnungs- und Beratungsservice hat VDW München die BEMA-Kriterien und Abrechnungsmöglichkeiten nach BEMA und GOZ 2012 mit einem Mustertext für die Vereinbarung einer Privatbehandlung beim GKV-Patienten sorgfältig zusammengestellt und präsentiert diese kompakt und übersichtlich auf wenigen Seiten. In tabellarischer Form werden die Möglichkeiten der Abrechnung als reine Kassenbehandlung, Kasse plus Zusatzleistung und Privatliquidation nebeneinander dargestellt.
Ergänzend dazu gibt es die Patienteninformations-Broschüre "Meine Zähne – mein Leben lang". Beide Broschüren können als PDF von der Internetseite www.vdw-dental.com heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden: E-Mail: info@vdw-dental.com oder Tel.: 089/627340.
Nach einer Pressemitteilung der
VDW GmbH, München
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