Steigende Anforderungen an die Kopplung von Leistung
und Vergütung und viele andere Gründe machen medizinische
Daten zu einem integralen Bestandteil unterschiedlicher administrativer
Datensysteme (sog. „Routinedaten”). Diese Daten werden
mit nicht unwesentlichem Aufwand erfasst. Sie können auch
für andere als die ursprünglich vorgesehenen Zwecke
genutzt werden. Doppelerfassungen sollten schon aus Praktikabilitätsgründen
vermieden werden. Die vielfältigen Möglichkeiten,
die sich vor allem aus einer Integration vorhandener Datenbestände
ergeben, werden bei Weitem noch nicht ausgeschöpft.
In zwei separaten Gutachten, die für die Bundesärztekammer
erstellt wurden [1]
[2], haben die Autoren und ihre Mitarbeiter
die vorhandenen Datenbestände und die technischen Möglichkeiten zu
deren Zusammenführung analysiert. Im Ergebnis empfehlen
sie eine fall- und sektorübergreifende Zusammenführung
der entscheidenden medizinisch-administrativen Daten. Der weitreichendere
Ansatz sieht die Zusammenführung ausgewählter
Daten der Krankenkassen über eine definierte Schnittstelle
auf Bundesebene vor. Unter Beachtung der in anderen Fällen
bereits erprobten Datenschutzregeln sollten diese Daten für verantwortliche
Akteure des Gesundheitswesens auswertbar sein: wissenschaftliche
Einrichtungen, Krankenkassen, Ärztekammern, medizinisch wissenschaftliche
Fachgesellschaften, Kassenärztliche Vereinigungen und die
Deutsche Krankenhausgesellschaft. Die Auswertung muss regionalisierbar
sein und die Datenbestände sollten Nachverfolgungen medizinischer
Behandlungen über mindestens zehn Jahre erlauben. Gerade
in der Langzeitbeobachtung medizinischer Maßnahmen bzw.
chronischer Krankheiten sind Routinedaten für breiter angelegte
Vorhaben außerhalb spezieller klinischer Studien das einzige
praktisch umsetzbare Instrument, das zudem eine nahezu 100 %ige
Nachverfolgung ohne Zusatzaufwand in der Datenerfassung garantieren
kann.
Eine derartige Datenbasis erlaubt vielfältige Forschungsansätze,
u. a.:
-
In Ergänzung klinischer
Studien kann die Anwendung neuer Verfahren und Arzneimittel nach
Markteinführung verfolgt werden.
-
Es lassen sich aus den Daten Hinweise zur Einhaltung
und Umsetzung von Leitlinien gewinnen.
-
Einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätsvergleiche
werden durchführbar: Dabei ist es u. a.
möglich, die medizinische Ergebnisqualität
auch anhand der mittel- bis langfristigen Resultate sowie
im regionalen Vergleich zu messen.
-
Es wird ein flächendeckendes sowie auch regionalisiertes
Versorgungsmonitoring ermöglicht.
-
Die Effizienz der Versorgung kann im Regionalvergleich,
aber auch im Vergleich verschiedener Verfahren verfolgt werden.
Eine integrierte bundesweite medizinische Datenbasis würde
damit vielfältige neue Erkenntnismöglichkeiten
schaffen. In den USA hat die Nutzung von Routinedaten (Medicare,
Medicaid, HMO-Daten etc.) schon eine lange Tradition. In Deutschland
wäre mit begrenztem Aufwand die Schaffung einer umfassenderen
Datenbasis möglich. Dies stünde im Einklang mit
Forderungen der Organisation for Economic Co-operation and Development
(OECD) [3] zur Verbesserung insbesondere
auch der Langzeitanalyse medizinischer Daten. Das laufende Gesetzgebungsverfahren
zum Versorgungsgesetz eröffnet die Chance, über
eine Aktualisierung der §§ 303 a bis
f SGB V eine bundesweite Datenbasis in einer modernisierten Form
aufzubauen.
Autorenerklärung: Die diesem
Abstract zugrundeliegenden Expertisen wurden im Auftrag der Förderinitiative
zur Versorgungsforschung der Bundesärztekammer zum Thema „Notwendigkeit
eines ungehinderten Zugangs zu sozial- und krankheitsbezogenen Versichertendaten
für die Bundesärztekammer und andere ärztliche
Körperschaften sowie wissenschaftliche Fachgesellschaften
zur Optimierung der ärztlichen Versorgung” erstellt.