tk 2011; 7(1): 18-21
DOI: 10.1055/s-0030-1263100
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Geheimnis Futtermitteldeklaration: Welche Informationen stehen auf der Verpackung?

Was muss, was kann, was darf deklariert werden?Franziska Conrad, Claudia Rade
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Publication Date:
02 March 2011 (online)

Tiernahrung für Klein- und Heimtiere unterliegt laut geltendem Futtermittelrecht der Kennzeichnungspflicht. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher über das Produkt, das er kaufen möchte, in einer auf der Verpackung angebrachten Deklaration korrekte Informationen erhält.

Seit September 2010 ist eine Gesetzesnovelle in Kraft, die es dem Endverbraucher noch einfacher machen soll, alle Angaben auf der Verpackung zu verstehen, Irreführungen und unlautere Heilversprechen zu vermeiden.

Die Deklaration muss klar (z.B. durch einen Kasten/Linie) von anderen Texten (z.B. Marketingtexten) getrennt und in den Sprachen der Länder verfasst sein, in denen die Nahrung verkauft wird. Sie muss bei einem Futtermittel für gesunde Tiere mindestens folgende Angaben enthalten (für Diätfuttermittel gelten zusätzlich noch weitere Bestimmungen):

Allein-/Mischfuttermittel Verwendete Rohmaterialien entweder als Einzelfutter oder in einer Gruppendeklaration Inhaltsstoffe und Zusammensetzung der Rohstoffe Analyse der Rohstoffe Fett, Protein, Rohfaser, Rohasche mit Prozentangaben Mindesthaltbarkeit und Bezugsnummer der Partie (Chargennummer) Kontaktdaten des Herstellers Gewichtsangabe und Fütterungsempfehlung

Auf freiwilliger Basis haben Hersteller die Möglichkeit, weitere zusätzliche Angaben zu machen, die dann gesondert (nicht im Deklarationstext) erscheinen müssen.

Angaben die im folgenden Text mit „Anführungszeichen“ gekennzeichnet sind, sind in dieser hervorgehobenen Form auf der Verpackung oder dem Etikett eines handelsüblichen Futtermittels bzw. in Gesetzestexten zu finden.

Dr. Franziska Conrad
Dr. Claudia Rade

ROYAL CANIN Tiernahrung GmbH & Co.KG

Hohenstaufenring 47–51, 50674 Köln