Die operative Bruchbehandlung hat die klassisch-konservative Bruchbehandlung in der modernen Unfallchirurgie weitestgehend verdrängt. Indikationen sind heute noch: Repositionsgipse als Notfallbehandlung bei nichtmöglicher Operation, Ruhigstellung mit oder ohne Extension bis zur Operation, klassisch konservative Maßnahme zur Ruhigstellung und Lagerung nach definierten Verletzungen von Weichteilen und Gelenken, als perioperative Lagerungsmaßnahme.
Grundlagen der Frakturbehandlung sind Reposition, Retention und Rehabilitation. Vor Anlage eines Gipsverbands wird ein TG-Schlauch an der Extremität angelegt, anschließend wird mit Krepppapier oder mit PU-Schaumfolie zirkulär umwickelt und mit synthetischer Watte dünn und faltenfrei ausgepolstert. Die Gipslonguette oder Gipsbinde wird 1 Sekunde pro Meter Länge getaucht, dann wird der Gips lagenweise anmodelliert. Ein primär angelegter Gips nach frischen Verletzungen erfolgt als Gipsschiene oder als gespaltener Gips. Der Patient wird über Risiken und Symptome von möglichen Komplikationen aufgeklärt. Bei neu auftretenden Beschwerden des Patienten im Gipsverband muss der Gips zu jeder Tages- und Nachtzeit entfernt und neu angelegt werden. Im Folgenden werden die Techniken der gängigsten Gipsverbände in der Unfallchirurgie im Einzelnen erläutert.
Literatur
1 Böhler L. Die Technik der Knochenbruchbehandlung. 12. – 13. Auflage. Wien; Wilhelm Maudrich 1953
6 Knopp W, Pohlemann T. Immobilisierende Verbände. In: Scharf HP, Rüter A, Hrsg Orthopädie und Unfallchirurgie. Facharztwissen nach der neuen Weiterbildungsordnung. München; Urban & Fischer 2009