Flugmedizin · Tropenmedizin · Reisemedizin - FTR 2008; 15(3): 144
DOI: 10.1055/s-0028-1091288
DGLRM-Mitteilungen

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren!

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Publication Date:
10 October 2008 (online)

 
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    Wenn Sie diese Zeilen lesen, werden wir - wie ich beim Schreiben dieses Grußwortes intensiv hoffe, aber nicht sicher sagen kann - unsere gemeinsame Jahrestagung in Wiesbaden erfolgreich hinter uns gebracht haben.

    Wir hatten diese Form der Durchführung zunächst vorwiegend aus pragmatischen Gründen gewählt. Wir waren dann aber bei Planung, Organisation und Gestaltung der Tagung doch der festen Überzeugung, dass die verschiedenartigen Themenkomplexe, Durchführungsformen und die internationale Beteiligung einen neuen und durchaus interessanten Aspekt beinhalten, was die Informationsgewinnung und den Austausch von Ideen und Erfahrungen angeht.

    Unsere Gesellschaft ist zwar von Grundidee und Satzung her wissenschaftlich orientiert, interessiert sich aber sehr wohl auch für die praktische Umsetzung der Flugmedizin. Daher müssen wir unser besonderes Augenmerk auch darauf richten, die Bestimmungen für die Lizenzierung und Tauglichkeit von fliegendem Personal durch die EASA ("European Aviation Safety Agency") zu implementieren. Auf die auf der Website der EASA eingestellten NPA ("Notice of Proposed Amendment") sollten wir möglichst zahlreich reagieren und korrigierend eingreifen.

    Die beabsichtigte Einführung eines LAPL/LPL ("Light Aircraft Pilot's License/Leisure Pilot License") mit Selbsterklärung des Piloten unter Zuhilfenahme eines niedergelassenen Allgemeinmediziners oder sonstigen Arztes ohne jede flugmedizinische Expertise müssen wir aus Gründen der Flugsicherheit und auch zum Schutz des Piloten vor sich selbst unbedingt verhindern. Als Konsequenz dieses Systems müssten erneut die Erlaubnisbehörden die Verantwortung für die Tauglichkeitsprüfungen übernehmen - eine Konstellation, die ja erst jüngst im allseitigen Einvernehmen mit Änderung der LuftVZO zum 01. Juli 2007 abgeschafft wurde.

    Das neue System hat sich sehr gut bewährt. Es ist effizient, schnell und kostengünstig. Alle Beteiligten (Ministerium, Erlaubnisbehörden und Piloten) schätzen inzwischen die alleinige Zuständigkeit unserer AMC/AME für die Tauglichkeit der Piloten. Da wir einerseits keine zentrale Erfassung von Patientendaten, dafür aber eine unumstrittene ärztliche Schweigepflicht und einen ausgefeilten Datenschutz haben, und zudem bei den Erlaubnisbehörden keine fliegerärztliche Expertise vorhanden ist, müssen wir unser derzeitiges System beibehalten. Lassen Sie uns darum kämpfen!

    Nach wie vor gibt es noch keine abschließende Entscheidung über die notwendige Neufassung der Durchführungsverordnung zur LuftVZO. Deren Fehlen führt in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten und Diskussionen. Es kann keine Lösung sein, auf die Übernahme der Verantwortung und die Regelung durch die EASA zu warten, da das noch dauern kann.

    Wer die Zukunft der Flugmedizin in der europäischen Ausrichtung, Zusammenarbeit und Harmonisierung sieht, kann die Ziele der ESAM durch Teilnahme an deren Jahreskongress (ECAM) vom 13.-14. November in Budapest fördern.

    Spannende Zeiten liegen vor uns. Engagieren Sie sich mit und bei uns, bleiben Sie gesund!

    Herzliche Grüße

    Ihr

    Oberstarzt Dr. Klaus Kimmich

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    Klaus Kimmich, Fürstenfeldbruck

     
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    Klaus Kimmich, Fürstenfeldbruck