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DOI: 10.1055/a-2446-2509
Leitlinienreport der S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Hepatozellulären Karzinoms und biliärer Karzinome“
Version 5.1 – August 2024 – AWMF-Registernummer: 032-053OL- 1. Informationen zum Leitlinienreport
- 2. Geltungsbereich und Zweck der Leitlinie
- 3. Zusammensetzung der Leitliniengruppe
- 4. Fragestellungen und Gliederung
- 5. Methodisches Vorgehen
- 6. Ableitung der Qualitätsindikatoren
- 7. Reviewverfahren und Verabschiedung
- 8. Unabhängigkeit und Umgang mit Interessenkonflikten
- 9. Änderung der Leitlinie im Rahmen der Aktualisierung
- 10. Verbreitung und Implementierung
- 11. Tabellenverzeichnis
- 12. Anlagen
- Literatur
1. Informationen zum Leitlinienreport
1.1. Autoren des Leitlinienreports
Dr. Sabrina Groß
Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen
Prof. Dr. Nisar P. Malek
Ärztlicher Direktor Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen
Prof. Dr. Michael Bitzer
Stellvertretender Ärztlicher Direktor Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen
Prof. Dr. Peter R. Galle
Ärztlicher Direktor Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Dr. Jamila Gebert
Ärztin in Weiterbildung Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen
Julia Ott
Ärztin in Weiterbildung Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen
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1.2. Herausgeber
Leitlinienprogramm Onkologie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG) und der Stiftung Deutsche Krebshilfe (DKH).
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1.3. Federführende Fachgesellschaft der Leitlinie


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1.4. Finanzierung der Leitlinie
Diese Leitlinie wurde von der Deutschen Krebshilfe im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie gefördert.
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1.5. Kontakt
Office Leitlinienprogramm Onkologie
c/o Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
Kuno-Fischer-Straße 8
14057 Berlin
leitlinienprogramm@krebsgesellschaft.de
www.leitlinienprogramm-onkologie.de
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1.6. Zitierweise des Leitlinienreports
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): Diagnostik und Therapie des Hepatozellulären Karzinoms und biliärer Karzinome, Leitlinienreport 5.1, 2024, AWMF-Registernummer: 032-053OL, https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hcc-und-biliaere-karzinome/ (Zugriff am: TT.MM.JJJJ)
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1.7. Besonderer Hinweis
Die Leitlinie und der Leitlinienreport sind in allen ihren Teilen urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Bestimmung des Urhebergesetzes ist ohne schriftliche Zustimmung der OL-Redaktion unzulässig und strafbar. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der OL-Redaktion reproduziert werden. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung, Nutzung und Verwertung in elektronischen Systemen, Intranets und dem Internet.
In diesem Leitlinienreport wird aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form verwendet, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
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1.8. Weitere Dokumente zur Leitlinie
Die Leitlinie liegt als Lang- und Kurzversion vor. Außerdem gibt es eine Patientenleitlinie (Laienversion der Leitlinie). Alle Dokumente zur Leitlinie sind über die folgenden Seiten zugänglich:
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Leitlinienprogramm Onkologie (https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hcc-und-biliaere-karzinome/)
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Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/032-053OL)
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Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (https://www.dgvs.de/wissen/leitlinien/leitlinien-dgvs/)
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Guidelines International Network (www.g-i-n.net)
Dokumente zu den Vorgängerversionen der Leitlinie sind im Leitlinienarchiv unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hcc-und-biliaere-karzinome/ und im DGVS Leitlinienarchiv unter: https://www.dgvs.de/leitlinien/onkologie/hepatozellulaeres-karzinom-und-biliaere-karzinome/?archiv=true abrufbar.
Die Leitlinie ist außerdem in der App des Leitlinienprogramms Onkologie enthalten.
Weitere Informationen unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/app/


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1.9. Abkürzungsverzeichnis
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2. Geltungsbereich und Zweck der Leitlinie
2.1. Adressaten
Die Anwenderzielgruppe sind Ärzte aller Versorgungsbereiche (insbesondere Fachärzte), die Patienten mit chronischen Lebererkrankungen, Verdacht auf sowie diagnostizierten hepatobiliären Tumoren ambulant und/oder stationär behandeln. Hierzu gehören unter anderem Internisten, Gastroenterologen und Hepatologen, Onkologen, Radiologen, Chirurgen, Palliativmediziner, Pathologen, Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten, Psychoonkologen, onkologisch tätige Pflegekräfte und Physiotherapeuten sowie alle an einem HCC oder biliärem Karzinom erkrankten Patienten und deren Angehörige. Sie soll außerdem Allgemeinmedizinern und übergeordneten Organisationen (z. B. Krankenkassen) des Gesundheitswesens zur Information dienen.
Sie soll entsprechend der Definition einer Leitlinie Entscheidungshilfen geben, jedoch keine Richtlinie sein. Der behandelnde Arzt ist weiterhin verpflichtet, unter Würdigung der Gesamtsituation des Patienten und mit diesem gemeinsam, die für die individuelle Situation angemessene Vorgehensweise zu finden.
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2.2. Zielsetzung
Die interdisziplinäre S3-Leitlinie ist ein Instrument, um die Diagnostik und Therapie des Hepatozellulären Karzinoms (HCC), des Cholangiokarzinoms (CCA) und des Gallenblasenkarzinoms zu verbessern. Fachgruppen aller Disziplinen, die Patienten mit chronischen Lebererkrankungen, Verdacht auf oder bereits diagnostizierten hepatobiliären Tumoren ambulant und/oder stationär behandeln, sollen durch die Leitlinie unterstützt werden. Die Leitlinie soll dazu beitragen, eine angemessene Gesundheitsversorgung dieser Patientengruppen sicherzustellen. Es ist weiterhin die Aufgabe der Leitlinie, betroffenen Patienten angemessene, wissenschaftlich begründete und aktuelle Verfahren in der Diagnostik, Therapie und Rehabilitation anzubieten. Dies gilt sowohl für lokal begrenzte oder lokal fortgeschrittene Erkrankungen als auch bei Vorliegen eines Rezidivs oder von Fernmetastasen. Die Leitlinie soll neben dem Beitrag für eine angemessene Gesundheitsversorgung auch die Basis für eine individuell zugeschnittene, qualitativ hochwertige und kosteneffiziente Therapie bieten. Mittel- und langfristig sollen so die Morbidität und Mortalität von Patienten mit hepatobiliären Tumoren gesenkt und die Lebensqualität erhöht werden.
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2.3. Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren
Die S3-Leitlinie ist bis zur nächsten Aktualisierung, maximal aber 12 Monate gültig. Bei dringendem Änderungsbedarf zwischen den jährlichen Updates wird dieser im Rahmen von Amendments durchgeführt. Kommentare und Hinweise für den Aktualisierungsprozess sind ausdrücklich erwünscht und können an die folgende Adresse gesendet werden:
hcc-und-biliaere-karzinome@leitlinienprogramm-onkologie.de
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3. Zusammensetzung der Leitliniengruppe
Die Leitliniengruppe war multidisziplinär und multiprofessionell unter direkter Beteiligung von Patientenvertretern zusammengesetzt. Alle beteiligten Personen und Organisationen, die an der Aktualisierung der Leitlinie beteiligt waren, sind in der Langversion 5.0 aufgeführt.
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4. Fragestellungen und Gliederung
Die Entwicklung der Leitlinie erfolgte in einem strukturierten Prozess nach dem AWMF-Regelwerk (http://www.awmf.org/leitlinien/awmf-regelwerk.html). Als Ausgangspunkt für die weitere Leitlinienerstellung dient die Gliederung der im August 2023 publizierten Leitlinie. Ebenso wurden die vorhandenen Schlüsselfragen im interdisziplinären Konsensus auf dem ersten Arbeitstreffen (Kick-off-Meeting) erneut diskutiert und hinsichtlich inhaltlicher Änderungen überprüft.
Im Vergleich zur Version 4.0 wurde in dieser Leitlinie das übergreifende Kapitel Supportivtherapie ans Ende der Leitlinie gestellt, sodass sich folgende Gliederung ergibt:
3. Diagnostik und Therapie des Hepatozellulären Karzinoms
-
Risikofaktoren, Prävention und Früherkennung
-
Histopathologische und molekulare Diagnostik
-
Bildgebende Diagnostik
-
Operative und interventionelle Therapieverfahren
-
Systemtherapie
4. Diagnostik und Therapie der biliären Karzinome
-
Risikofaktoren, Prävention und Früherkennung
-
Histopathologische und molekulare Diagnostik
-
Bildgebende und endoskopische Diagnostik
-
Operative und interventionelle Therapieverfahren
-
Systemtherapie
5. Supportivtherapie des Hepatozellulären Karzinoms und der biliären Karzinome
Zusätzlich wurde beim ersten Arbeitstreffen festgelegt, auf welcher Grundlage (De-Novo-Recherche, Leitlinienadaptation oder Expertenkonsens) die Schlüsselfragen beantwortet werden sollten. Im Folgenden sind die Schlüsselfragen zu den Themengebieten des Hepatozellulären Karzinoms und der biliären Karzinome tabellarisch aufgeführt ([Tab. 2], [3]).
Abkürzungen: EK = Expertenkonsens, LA = Leitlinienadaptation, SR = Systematische Recherche
Abkürzungen: EK = Expertenkonsens, LA = Leitlinienadaptation, SR = Systematische Recherche
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5. Methodisches Vorgehen
5.1. Verwendung von existierenden Leitlinien
Bei diesem Update wurde nach der letzten umfassenden systematischen Recherche keine erneute systematische Suche zur Identifikation von anderen Leitlinien nach Rücksprache mit dem Leitlinienprogramm Onkologie und der AWMF durchgeführt. Genutzt wurden für diese Leitlinie vor allem Querschnittsleitlinien der DKG, z. B. die S3-Leitlinie zur Palliativmedizin. Aber auch auf andere S3-Leitlinien der AWMF wie z. B. die S3-Leitlinie zu HBV wurde zurückgegriffen.
5.1.1. Verwendete Empfehlungen aus der EASL-Leitlinie zum Hepatozellulären Karzinom
In der S3-Leitlinie, die umfassend überarbeitet und im Juni 2021 publiziert wurde, wurde auch auf die EASL-Leitlinie zum Hepatozellulären Karzinom zurückgegriffen. Die detaillierte Aufarbeitung der EASL-Leitlinie mit Evidenztabellen finden Sie im Leitlinienreport Version 2.0, der ebenfalls im Juni 2021 publiziert wurde.
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5.2. Systematische Recherchen
5.2.1. Externe Literaturrecherche
Die Literatursuche wurde durch die Firma Clinical Guideline Services (CGS) (Dr. N. Steubesand, Dr. P. Freudenberger (bis 31.12.2023)) durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in ein Online-Portal eingespeist und die Literatur wurde den Mandatsträgern zugänglich gemacht. Die gefundene und gescreente Literatur wurde identifiziert, bewertet und Mitgliedern der Leitliniengruppe als Grundlage für die Formulierungen von Empfehlungen zur Verfügung gestellt. Die spezifischen Suchstrategien erfolgten themenbezogen und wurden zusammen mit dem Recherchezeitraum den Evidenztabellen zu den einzelnen Themen vorangestellt. Das ausführliche Vorgehen entnehmen Sie bitte dem separat veröffentlichten Evidenzbericht der Firma CGS.
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5.2.2. Eingeschlossene Studientypen
Zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen wurde grundsätzlich nach randomisierten kontrollierten Studien oder systematischen Reviews und Metaanalysen gesucht. Die Endpunkte unterschieden sich je nach Fragestellung und sind den einzelnen PICO-Fragen beigefügt. Wenn orientierende Vorrecherchen ergaben, dass bei den einzelnen diagnostischen oder therapeutischen Verfahren keine oder nur wenige randomisierte kontrollierte Studien zu der fokussierten Fragestellung vorlagen, wurde im nächsten Schritt nach prospektiven Kohortenstudien gesucht. Auch retrospektive Kohortenstudien wurden in Einzelfällen miteinbezogen. Die Suche wurde in PubMed/MEDLINE und Cochrane Clinical Trials Database durchgeführt. Ergänzende Handsuchen wurden in den Datenbanken PubMed/MEDLINE und Cochrane Clinical Trials Database durchgeführt.
Die Literatursuche, Evidenzbewertung und Erstellung der Evidenztabellen fand zwischen Juli 2023 und Januar 2024 statt. Die in den Recherchen identifizierte Literatur wurde durch Mitarbeitende des beauftragten Unternehmens CGS, Herrn Prof. M. Bitzer, sowie Fr. Dr. S. Groß einem Abstract- und Volltextscreening unterzogen. Die ausgewählten Publikationen wurden im Volltext angefordert und nach erneuter Sichtung und Kommentierung eingeschlossen. Die für Statements und Empfehlungen verwendeten Studien wurden in Evidenztabellen extrahiert. Die formal methodische Bewertung der Evidenz erfolgte in dem aktuellen Update gemäß Oxford Centre for Evidence-based Medicine – Levels of Evidence (LoE) 2011 [1] durch die Firma CGS. Bei Recherchen in vorherigen Updates wurde teilweise eine Bewertung nach GRADE [2] (Grading of Recommendations, Assessment, Development and Evaluation) durch Mitarbeitende des Office Leitlinienprogramm Onkologie (Hr. Wenzel) durchgeführt. Das aktuelle detaillierte Vorgehen entnehmen Sie bitte dem separat veröffentlichten Evidenzbericht der Firma CGS.
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5.3. Schema der Evidenzklassifikation
5.3.1. Evidenzgraduierung nach Oxford CEBM
Der überwiegende Teil der kritischen Literaturbewertung erfolgte mit dem in [Tab. 4] dargestellten Schema.
Frage |
Level 1[*] |
Level 2[*] |
Level 3[*] |
Level 4[*] |
Level 5 |
Wie verbreitet ist das Problem? |
Lokale und aktuelle Zufallsstichprobe oder Zählung (Vollerhebung) |
Systematische Übersichtsarbeit von Erhebungen, die auf die lokalen Umstände übertragen werden können[**] |
Lokale Erhebung, die nicht auf einer Zufallsstichprobe basiert[**] |
Fallserie[**] |
Nicht anwendbar |
Ist dieser diagnostische oder kontrollierende Test genau? (Diagnose) |
Systematische Übersichtsarbeit von Querschnittstudien mit durchgehend angewandtem Referenzstandard und Verblindung |
Einzelne Querschnittstudie mit durchgehend angewandtem Referenzstandard und Verblindung |
Nicht konsekutive[***] Studie oder Studie ohne angewandten Referenz-standard[**] |
Fall-Kontroll-Studie oder Studie mit ungeeignetem oder nicht unabhängigem Referenzstandard[**] |
Expertenmeinung basierend auf patho-physiologischen Über-legungen |
Was würde passieren, wenn wir keine Therapie anwenden würden? (Prognose) |
Systematische Übersichtarbeit von Kohortenstudien, die Patienten im Anfangsstadium der Erkrankung beobachten (Inception cohort study) |
Einzelne Kohortenstudie von Patienten im Anfangsstadium der Erkrankung (Inception cohort study) |
Kohortenstudie oder Kontrollarm einer randomisierten Studie[*] |
Fallserie oder Fall-Kontroll-Studie oder eine prognostische Kohorten-studie mit niedriger methodischer Qualität[1] [**] |
Nicht anwendbar |
Hilft dieses Vorgehen? (Nutzen der Intervention) |
Systematische Übersichtsarbeit von randomisierten Studien oder N-von-1-Studien[2] |
Randomisierte Studie oder Beobachtungs-studie mit dramatischen Effekten |
Fallserien oder Fall-Kontroll-Studien oder Studien mit historischen Kontrollen** |
Expertenmeinung basierend auf patho-physiologischen Über-legungen |
|
Was sind häufige Nebenwirkungen? (Schaden der Intervention) |
Systematische Übersichtarbeit von entweder randomisierten Studien oder eingebetteten Fall-Kontroll-Studien[4]. Oder N-von-1-Studie mit zur Fragestellung passenden Patienten oder beobachtende Studie mit dramatischen Effekten |
Randomisierte Studie oder (ausnahmsweise) Beobachtungs-studie mit dramatischen Effekten |
Kontrollierte Kohortenstudie/ Follow-up-Studie (Post-Marketing-Überwachung), mit ausreichender Fallzahl, um eine häufige Nebenwirkung zu identifizieren. Sollen Langzeitnebenwirkungen erfasst werden, muss das Follow-up ausreichend sein[**] |
||
Was sind seltene Nebenwirkungen? (Schaden der Intervention) |
Systematischer Überblick über randomisierte Studien oder N-von-1-Studien |
||||
Ist dieser Früh-erkennungs-Test sinnvoll? (Screening) |
Systematische Übersichtsarbeit von randomisierten Studien |
Randomisierte Studie |
Kontrollierte Kohortenstudie/ Follow-up-Studie[**] |
* Level kann ggf. wegen der Studienqualität, wegen ausgedehnter Konfidenzintervalle (unpräzise Effektschätzer), Inkonsistenzen zwischen Studien, oder weil der absolute Effektwert sehr klein ist, sowie wegen mangelnder Übertragbarkeit (Fragestellung der Studie entspricht nicht der klinischen relevanten Frage) abgewertet werden. Eine Aufwertung des Evidenzlevels ist möglich bei großen oder sehr großen Effekten.
** Grundsätzlich gilt: Ein systematischer Überblick ist immer besser als eine Einzelstudie.
*** Konsekutiver Einschluss = Patienten werden fortlaufend rekrutiert.
1 Zur Qualitätsbeurteilung kann u. a. das STROBE-Statement verwendet werden: http://www.strobe-statement.org/index.php?id=strobe-aims.
2 Einzelpatientenstudien, bei denen die Patienten abwechselnd Intervention und Kontrollintervention erhalten.
3 Nachbeobachtungsstudie einer Population aus einem abgeschlossenen RCT.
4 Studie, bei der aus einer laufenden Kohortenstudie Fälle und Kontrollen gezogen werden.
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5.3.2. Evidenzbewertung nach GRADE
Die endpunktbezogene Evidenzbewertung nach GRADE wurde für randomisierte Studien zur medikamentösen Therapie verwendet.
Pro von der Leitliniengruppe priorisiertem Endpunkt wird bei GRADE für den vorliegenden Evidenzkörper das Biasrisiko der Studien, die Heterogenität, die Indirektheit, die Präzision der Effektschätzer sowie ggf. der Publikationsbias bewertet und die Aussagesicherheit als hoch, moderat, gering oder sehr gering bewertet. Die Gesamtqualität der Evidenz zu einer Fragestellung richtet sich nach dem am niedrigsten bewerteten Endpunkt.
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5.4. PICO-Fragestellungen des Leitlinien-Updates
Im Folgenden werden jeweils die PICO-Fragen zu den einzelnen Themenkomplexen dargestellt. Da die Literaturrecherche durch die Firma CGS durchgeführt wurde, sind die Evidenztabellen in einem separaten Evidenzbericht veröffentlicht.
Es werden im Folgenden nur die PICO-Fragen und Recherchezeiträume für die Literaturrecherche zu den neuen PICO-Fragestellungen (neue Recherche) sowie für die Updaterecherchen dargestellt. Die Ergebnisse der systematischen Recherche zu Empfehlungen, die im Vergleich zur Leitlinien-Vorversion nicht verändert wurden, finden Sie in den Leitlinienreporten 2.0–4.0 (publiziert im Juni 2021/Juli 2022/August 2023), sowie im Evidenzbericht der Firma CGS (ebenfalls publiziert im Juni 2021/Juli 2022/August 2023). Alle Dokumente können im Leitlinienarchiv unter https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hcc-und-biliaere-karzinome/ oder im Archiv der DGVS https://www.dgvs.de/leitlinien/onkologie/hepatozellulaeres-karzinom-und-biliaere-karzinome/?archiv=true eingesehen werden.
5.4.1. PICO-Fragen zum Hepatozellulären Karzinom
Allgemeine Ein- und Ausschlusskriterien sind folgende ([Tab. 5]):
Allgemeine Ausschlusskriterien:
-
Andere Erkrankung
-
Nicht Fragestellung
-
Anderer Publikationstyp (Editorial, Fallbericht, Brief etc.)
-
Doppelpublikation oder aktuellere Publikation vorhanden
5.4.1.1. PICO-Frage zum Themenkomplex der Systemtherapie beim Hepatozellulären Karzinom ([Tab. 6])
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5.4.1.2. PICO-Frage zum Themenkomplex der Kombinationstherapie aus TACE und Systemtherapie beim Hepatozellulären Karzinom ([Tab. 7])
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5.4.2. PICO-Fragen zu den biliären Karzinomen
Allgemeine Ein- und Ausschlusskriterien sind folgende ([Tab. 8]):
Allgemeine Ausschlusskriterien:
-
Andere Erkrankung
-
Nicht Fragestellung
-
Anderer Publikationstyp (Editorial, Fallbericht, Brief etc.)
-
Doppelpublikation oder aktuellere Publikation vorhanden
5.4.2.1. PICO-Frage zum Themenkomplex der Systemtherapie bei den biliären Karzinomen ([Tab. 9])
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5.5. Formulierung der Empfehlungen und formale Konsensusfindung
5.5.1. Schema der Empfehlungsgraduierung
Die Methodik des Leitlinienprogramms Onkologie sieht eine Vergabe von Empfehlungsgraden durch die Leitlinien-Autoren im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens vor. Dementsprechend wurden durch die AWMF moderierte, nominale Gruppenprozesse bzw. strukturierte Konsensuskonferenzen durchgeführt [3]. Im Rahmen dieser Prozesse wurden die Empfehlungen von den stimmberechtigten Mandatsträgern (siehe Langversion) formal abgestimmt. Die Ergebnisse der jeweiligen Abstimmungen (Konsensstärke) sind entsprechend den Kategorien in [Tab. 11] den Empfehlungen zugeordnet.
Empfehlungsgrad |
Beschreibung |
Ausdrucksweise |
A |
starke Empfehlung |
soll |
B |
Empfehlung |
sollte |
0 |
Empfehlung offen |
kann |
In der Leitlinie werden zu allen evidenzbasierten Statements und Empfehlungen das Evidenzlevel der zugrunde liegenden Studien sowie bei Empfehlungen zusätzlich die Stärke der Empfehlung (Empfehlungsgrad) ausgewiesen. Hinsichtlich der Stärke der Empfehlung werden in dieser Leitlinie drei Empfehlungsgrade unterschieden ([Tab. 10]), die sich auch in der Formulierung der Empfehlungen jeweils widerspiegeln.
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5.5.2. Festlegung des Empfehlungsgrades
Grundsätzlich erfolgte eine Anlehnung der evidenzbasierten Empfehlungen hinsichtlich ihres Empfehlungsgrades an die Stärke der verfügbaren Evidenz (siehe Kapitel 5.5.3), d. h. ein hoher Evidenzgrad (z. B. Metaanalysen/systematische Übersichten von RCTs oder mehrere methodisch hochwertige RCTs), d. h. eine hohe Sicherheit bzgl. der Ergebnisse soll in der Regel auch zu einer starken Empfehlung (Empfehlungsgrad A, „soll“) führen.
Zusätzlich wurden weitere Kriterien bei der Wahl des Empfehlungsgrades berücksichtigt. Diese folgenden berücksichtigten Kriterien konnten zu einem Abweichen der Empfehlungsstärke nach oben oder unten führen:
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Konsistenz der Studienergebnisse
Bsp.: Die Effektschätzer der Studienergebnisse gehen in unterschiedliche Richtungen und zeigen keine einheitliche Tendenz. -
Klinische Relevanz der Endpunkte und Effektstärken
Bsp.: Es liegen zwar Studien mit Ergebnissen in eine Richtung vor, jedoch wird die Bedeutung der gewählten Endpunkte und/oder Effektstärken als nicht relevant eingeschätzt. -
Nutzen-Risiko-Verhältnis
Bsp.: Dem nachgewiesenen Nutzen einer Intervention steht ein relevanter Schadensaspekt gegenüber, der gegen eine uneingeschränkte Empfehlung spricht. -
Ethische Verpflichtungen
Bsp.: Downgrading: Aus ethischen Gründen kann eine Intervention mit nachgewiesenem Nutzen nicht uneingeschränkt angeboten werden. Upgrading: Starke Empfehlung auf Basis von z. B. Fall-Kontroll-Studien, da aus ethischen Gründen ein RCT nicht durchführbar ist. -
Patientenpräferenzen
Bsp.: Eine Intervention mit nachgewiesenem Nutzen wird nicht stark empfohlen, da sie von den Patienten als belastend oder nicht praktikabel abgelehnt wird. -
Anwendbarkeit, Umsetzbarkeit in der Versorgung
Bsp.: Eine Intervention mit nachgewiesenen positiven Effekten kann nicht empfohlen werden, weil sie im regionalen Versorgungssystem aus strukturellen Gründen nicht angeboten werden kann.
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5.5.3. Strukturierte Konsensfindung
Bei diesem jährlichen Update im Rahmen des Living Guideline-Prozesses wurden zunächst durch die Arbeitsgruppen die bestehenden Empfehlungen und Hintergrundtexte auf Änderungen überprüft. Zusätzlich wurden die Rückmeldungen aus der Konsultationsphase der Leitlinie in diese Bearbeitung mit einbezogen. Anschließend wurden die Vorschläge, die durch die Arbeitsgruppen erarbeitet worden waren, mittels Online-Vorabstimmungsverfahren abgestimmt. Dieses enthielt die Abstimmmöglichkeiten „Zustimmung“, „Ablehnung“ und „Enthaltung“, zusätzlich wurde um einen Alternativvorschlag gebeten. Empfehlungen, die hierbei eine Zustimmung > 95 % erhalten haben und bei denen keine inhaltlichen Kommentare vorlagen, wurden als konsentiert betrachtet und nicht im Rahmen der Konsensuskonferenz erneut abgestimmt. Alle anderen Empfehlungen wurden unter Einbeziehung der Ergebnisse der Online-Vorabstimmung auf der Video-Konsensuskonferenz unter neutraler Moderation am 28.02.2024 konsentiert. Die neutrale Moderation wurde von Frau Dr. Monika Nothacker und Herrn Thomas Langer übernommen. Der Ablauf war wie folgt:
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Präsentation der zu konsentierenden Statements und Empfehlung
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Stille Notiz: Welcher Empfehlung/Empfehlungsgrad stimmen Sie nicht zu? Ergänzung, Alternative?
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Registrierung der Stellungnahmen im Umlaufverfahren und Zusammenfassung von Kommentaren durch die Moderatoren
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Vorabstimmung über Diskussion der einzelnen Kommentare – Erstellung einer Rangfolge
-
Debattieren/Diskussion der Diskussionspunkte
-
Endgültige Abstimmung über jede Empfehlung und ggf. Alternativen
Im Rahmen der Konsensuskonferenz konnte zu allen Empfehlungen ein Konsens erreicht werden. Bei allen Konsensusverfahren (Online-Vorabstimmung, Videokonsensuskonferenz) wurde darauf geachtet, dass mindestens 75 % der stimmberechtigten Mandatsträger teilgenommen haben.
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6. Ableitung der Qualitätsindikatoren
Qualitätsindikatoren sind Messgrößen, deren Erhebung der Beurteilung der Qualität der zugrunde liegenden Strukturen, Prozesse bzw. Ergebnisse dient. Qualitätsindikatoren sind ein wichtiges Instrument des Qualitätsmanagements. Ziel ihres Einsatzes ist die stetige Verbesserung der Versorgung, indem die Ergebnisse der Versorgung dargestellt, kritisch reflektiert und wenn nötig verbessert werden. Die vorliegende Auswahl von Qualitätsindikatoren wurde gemäß der Methodik des Leitlinienprogramms Onkologie erstellt [4]. Für den Ableitungsprozess konstituierte sich eine „Arbeitsgruppe Qualitätsindikatoren“ (AG QI). Diese erstellte das finale Set der Qualitätsindikatoren auf Grundlage der bereits bestehenden Qualitätsindikatoren der Leitlinie HCC 2013, der neuen starken Empfehlungen („soll“) der aktualisierten Leitlinie HCC/CCA, der Ergebnisse der bestehenden Qualitätsindikatoren aus den zertifizierten Leberkrebszentren (nur HCC) der Deutschen Krebsgesellschaft sowie der Ergebnisse der Recherche nach bestehenden nationalen und internationalen Qualitätsindikatoren. Die genaue Vorgehensweise der AG QI bei der initialen Erstellung 2021 sind im Leitlinienreport 2.0 – Juni 2021 dargelegt.
Im Rahmen des Leitlinien-Updates (Version 5.1) wurden die Empfehlungen der Qualitätsindikatoren QI 3 und QI 5 modifiziert. Auf Basis der Modifikationen wurden die Qualitätsindikatoren geprüft, der Nenner des Qualitätsindikators 5 angepasst und im schriftlichen Umlaufverfahren angenommen ([Tab. 12]).
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7. Reviewverfahren und Verabschiedung
Während des Aktualisierungsprozesses erfolgten methodische Reviews durch das OL-Office und die AWMF. Im Anschluss wurde ein öffentliches Konsultationsverfahren durchgeführt und die formale Zustimmung der Vorstände der beteiligten Fachgesellschaften/Organisationen eingeholt. Die Langversion und der Leitlinienreport wurden zu diesem Zweck für 4 Wochen (03.06.2024–30.06.204) auf den Websites des OL, der AWMF sowie der DGVS eingestellt und konnten unter Verwendung eines Kommentierungsbogens kommentiert werden.
Alle Mandatstragenden und an der Leitlinie beteiligten Fachgesellschaften wurden auf die Konsultationsfassung hingewiesen und die formale Zustimmung der Vorstände der beteiligten Fachgesellschaften/Organisationen wurde eingeholt.
Insgesamt gingen im Rahmen der öffentlichen Konsultation 6 Kommentare von 3 Personen oder Organisationen ein. Davon bezogen sich keine inhaltlichen Kommentare auf die Empfehlungen. 3 Kommentare bezogen sich auf Aspekte in den Hintergrundtexten und 3 Kommentare betrafen ausschließlich redaktionelle Aspekte. Es sind keine Kommentare zum Leitlinienreport eingegangen. Die Kommentare wurden zunächst von den Koordinatoren gesichtet und hinsichtlich ihrer inhaltlichen Relevanz klassifiziert. Anschließend wurden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kapitelautoren Empfehlungen zum Umgang mit den Kommentaren erstellt und mit den Einsendern abgesprochen. Die gesamte Leitliniengruppe wurde abschließend über die Kommentare und die entsprechenden Änderungsvorschläge in pseudonymisierter Form informiert. Vorab wurde dieses Vorgehen mit dem OL-Office abgesprochen. Aufgrund der fehlenden relevanten inhaltlichen Kommentare war ein Konsensusverfahren innerhalb der Leitliniengruppe nicht mehr notwendig.
Inhaltliche Kommentare (insgesamt 3) und die daraus resultierenden Änderungen mit Begründung ggf. auch bei Beibehaltung des ursprünglichen Textentwurfs können folgender [Tab. 13] entnommen werden.
Das Layout betreffende und orthographische sowie syntaktische Kommentare (insgesamt 3) wurden eingearbeitet und sind hier nicht gelistet.
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8. Unabhängigkeit und Umgang mit Interessenkonflikten
Die Deutsche Krebshilfe stellte die finanziellen Mittel über das Leitlinienprogramm Onkologie (OL) zur Verfügung. Diese Mittel wurden eingesetzt für Personalkosten, Büromaterial, Literaturbeschaffung und die Konsensuskonferenzen (Raummieten, Technik, Verpflegung, Moderatorenhonorare, Reisekosten der Teilnehmer). Die Erarbeitung der Leitlinie erfolgte in redaktioneller Unabhängigkeit von der finanzierenden Organisation. Alle Beteiligten legten zu Beginn des Updates über die Online-Plattform der AWMF (https://interessenerklaerung-online.awmf.org/) Erklärung zu eventuell bestehenden Interessenkonflikten (Zu Beginn, Aktualisierung vor der Konsensuskonferenz) offen. Die Interessenerklärungen sind in Kapitel 12.1 aufgeführt.
Der Umgang mit Interessenkonflikten wurde analog der Vorgaben der AWMF gemeinsam in unserem Kick-off-Meeting vom 23.05.2023 konsentiert. Zusätzlich wurde dieses Vorgehen mit Vertretern des Office Leitlinienprogramm Onkologie und der AWMF besprochen. Hier wurde folgendes Vorgehen festgehalten:
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Es wurden alle direkten finanziellen und indirekten sekundären Interessen der letzten drei Jahre im Formular der Interessenkonflikte oder online über das AWMF-Portal „Interessenerklärung online“ angegeben. Unmittelbar vor der Konsensuskonferenz erfolgt eine Aktualisierung der Erklärung.
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Entscheidend für die Bewertung war der thematische Bezug zur Leitlinie.
-
Die Interessenkonflikte sind im Leitlinienreport im Kapitel 12 aufgeführt.
Umgang mit direkten finanziellen Interessenkonflikten:
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Vortragstätigkeiten, Autoren-/oder Coautorenschaften und Forschungsvorhaben wurden als geringer Interessenkonflikt bewertet.
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Wurde ein geringer Interessenkonflikt auf einem Themenfeld festgestellt, konnte der Mandatsträger nicht allein eine AG-Leitung übernehmen, sondern erhielt einen weiteren Mandatsträger ohne Interessenkonflikte zur Seite gestellt.
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Es kam bei finanziellen Vergütungen durch Ad-Board, Beratertätigkeit und Industriedrittmittel in verantwortlicher Position unabhängig von der Höhe der monetären Zuwendung zur Feststellung eines moderaten Interessenkonfliktes.
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Wurde ein moderater Interessenkonflikt festgestellt, enthielt sich der Mandatsträger bei einzelnen Fragen oder Themenbereichen, je nach festgestelltem Interessenkonflikt. Bei einem moderaten Interessenkonflikt konnte keine Leitungsfunktion in diesem Bereich übernommen werden.
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Eigentümerinteressen wurden als hoher Interessenkonflikt eingestuft. Dies war jedoch bei keinem Mandatsträger der Fall.
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Bei zwei Mandatsträgern wurden Patente festgestellt. Diese haben jedoch keinen thematischen Bezug zur Leitlinie, noch sind diese kommerzialisiert. Es erfolgte daher kein Ausschluss von der Leitlinienarbeit.
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Ein Aktienbesitz lag bei keinem Mandatsträger vor.
Umgang mit indirekten sekundären Interessenkonflikten:
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Mitgliedschaften in Fachgesellschaften und Beteiligung an Fortbildungen und Ausbildungsinstituten wurden nicht als Interessenkonflikt für diese Leitlinie bewertet, da dies ein essentieller Teil der wissenschaftlichen und klinischen Arbeit ist.
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Ebenso wurde der Schwerpunkt der wissenschaftlichen und klinischen Tätigkeit in diesem Feld erwartet, um eine wissenschaftliche und praktikable Leitlinie zu erstellen.
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Eine persönliche Beziehung (Partner oder Verwandter 1. Grades) zu einem Vertretungsberechtigten eines Unternehmens der Gesundheitswirtschaft lag bei keinem Mandatsträger vor.
Die Angaben wurden durch die Koordinatoren der Leitlinie (Prof. Nisar Malek, Prof. Michael Bitzer, Dr. Sabina Groß, Julia Ott und Dr. Jamila Gebert) im Team diskutiert und bewertet. Die Angaben wurden durch die Koordinatoren der Leitlinie (Prof. Nisar Malek, Prof. Michael Bitzer, Dr. Sabina Groß, Julia Ott und Dr. Jamila Gebert) im Team diskutiert und bewertet. Die Angaben der Koordinierenden wurden zusätzlich durch das OL-Office (Thomas Langer) bewertet.
Bei unklaren Angaben erfolgte die Rückfrage bei dem Mandatsträger. Der Vorschlag der Koordination zum Management wurde zu Beginn der Konsensuskonferenz diskutiert und umgesetzt. Bei allen Empfehlungen, bei denen Enthaltungen aufgrund von Interessenkonflikten vorlagen, wurden die Ergebnisse mit und ohne Enthaltungen publiziert. Für die Festlegung der Konsensstärke war das Ergebnis mit Enthaltung entscheidend. In der Sensitivitätsanalyse der elektronischen Abstimmung ergab sich jedoch bei keiner Empfehlung ein relevanter Unterschied im Ergebnis mit und ohne Enthaltungen.
Als protektive Faktoren gegen eine Verzerrung durch Interessenkonflikte kann die systematische Evidenzaufbereitung, die pluralistische Zusammensetzung der Leitliniengruppe, die neutrale Moderation, die Diskussion der Bewertung der Interessen und des Umgangs mit Interessenkonflikten zu Beginn der Konsensuskonferenz sowie die öffentliche Konsultation gewertet werden.
An dieser Stelle möchten wir allen Mitarbeitern für ihre ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeit an dem Projekt danken.
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9. Änderung der Leitlinie im Rahmen der Aktualisierung
Beim Update der Leitlinie wurden die Empfehlungen auf Änderungen geprüft, neue Empfehlungen erstellt oder Empfehlungen modifiziert. Bei den Empfehlungen ist daher jeweils gekennzeichnet, ob diese geprüft, modifiziert oder neu sind.
Die Änderungen in der Version 5 gegenüber der Version 4 sind in der Langversion (Kapitel 8.2.) detailliert dargestellt.
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10. Verbreitung und Implementierung
Zur Verbesserung von Dissemination und Implementierung werden von dieser Leitlinie verschiedene Versionen erstellt, wie sie vom Leitlinienprogramm Onkologie obligat gefordert werden. Für die Anwendenden steht neben der Langversion der Leitlinie und dem vorliegenden Leitlinienreport auch eine Kurzversion und ein Foliensatz zur Verfügung. Die Leitlinie wird außerdem in der App des Leitlinienprogramms digital zur Verfügung stehen. Zusätzlich besteht bereits eine Patientenleitlinie, die nach der vorgegebenen Methodik des Leitlinienprogramms Onkologie (https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/methodik/grundlegende-informationen-zur-methodik/) erstellt wurde. Da sich inhaltlich keine relevanten Änderungen für die Patientenleitlinie durch die Überarbeitung der Leitlinie ergeben haben, bleibt die Patientenleitlinie von 2021 bestehen.
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11. Tabellenverzeichnis
[Tab. 1]: Abkürzungsverzeichnis |
e263 |
[Tab. 2]: Schlüsselfragen zum Hepatozellulären Karzinom zum Update 2024 |
e265 |
[Tab. 3]: Schlüsselfragen zu den biliären Karzinomen zum Update 2024 |
e266 |
[Tab. 4]: Schema der Evidenzgraduierung nach Oxford (Version 2011) [1] |
e267 |
[Tab. 5]: Einschlusskriterien bei den PICO-Fragen zum Hepatozellulären Karzinom |
e268 |
[Tab. 6]: PICO-Frage HCC Systemtherapie – Updaterecherche |
e268 |
[Tab. 7]: PICO-Frage Kombinationstherapie TACE + Systemtherapie – Neue Recherche |
e269 |
[Tab. 8]: Einschlusskriterien bei den PICO-Fragen zu den biliären Karzinomen |
e269 |
[Tab. 9]: PICO-Frage CCA Systemtherapie – Updaterecherche |
e269 |
[Tab. 10]: verwendete Empfehlungsgrade |
e270 |
[Tab. 11]: Festlegungen hinsichtlich der Konsensstärke |
e271 |
[Tab. 12]: Arbeitsgruppe Qualitätsindikatoren: |
e271 |
[Tab. 13]: Kommentare aus dem Konsultationsverfahren |
e272 |
[Tab. 14]: Erklärung zu Interessenkonflikten |
e275 |
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12. Anlagen
12.1. Tabelle zur Erklärung von Interessen und Umgang mit Interessenkonflikten
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Interessenkonflikt
Die Autorinnen/Autoren geben an, dass Ihre Interessenkonflikte in diesem Dokument aufgelistet wurden.
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Literatur
- 1 Howick J. et al The 2011 Oxford CEBM Evidence Levels of Evidence (Introductory Document). Available from: 2011 http://www.cebm.net/index.aspx?o=5653
- 2 Guyatt G. et al. GRADE guidelines: 1. Introduction-GRADE evidence profiles and summary of findings tables. J Clin Epidemiol 2011; 64 (04) 383-394
- 3 Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften – Ständige Kommission, L. AWMF-Regelwerk „Leitlinien“. 1. Auflage 2012 [cited 09.12.2013]. Available from: http://www.awmf.org/leitlinien/awmf-regelwerk/awmf-regelwerk.html
- 4 Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Entwicklung von leitlinienbasierten Qualitätsindikatoren. Methodenpapier für das Leitlinienprogramm Onkologie, Version 3.0 2021 [cited 2021 10.05.2022]. Available from: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/methodik/grundlegende-informationen-zur-methodik/
Korrespondenzadresse
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
10. März 2025
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Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 Howick J. et al The 2011 Oxford CEBM Evidence Levels of Evidence (Introductory Document). Available from: 2011 http://www.cebm.net/index.aspx?o=5653
- 2 Guyatt G. et al. GRADE guidelines: 1. Introduction-GRADE evidence profiles and summary of findings tables. J Clin Epidemiol 2011; 64 (04) 383-394
- 3 Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften – Ständige Kommission, L. AWMF-Regelwerk „Leitlinien“. 1. Auflage 2012 [cited 09.12.2013]. Available from: http://www.awmf.org/leitlinien/awmf-regelwerk/awmf-regelwerk.html
- 4 Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Entwicklung von leitlinienbasierten Qualitätsindikatoren. Methodenpapier für das Leitlinienprogramm Onkologie, Version 3.0 2021 [cited 2021 10.05.2022]. Available from: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/methodik/grundlegende-informationen-zur-methodik/



