Z Gastroenterol 2024; 62(10): 1724-1785
DOI: 10.1055/a-2338-3716
Leitlinie

S3-Leitlinie Exokrines Pankreaskarzinom – Version 3.1

AWMF-Registernummer: 032-010OL – Leitlinie (Kurzversion)
Thomas Seufferlein
1   Klinik für Innere Medizin I, Universitätsklinik Ulm, Germany
,
Julia Mayerle
2   Klinik für Innere Medizin II, LMU München, Germany
,
Stefan Boeck
3   München Klinik, München, Germany
,
Thomas Brunner
4   Universitätsklinik für Strahlentherapie-Radioonkologie, Medizinische Universität Graz, Austria
,
1   Klinik für Innere Medizin I, Universitätsklinik Ulm, Germany
,
Lars Grenacher
5   Conradia Radiologie München, Germany
,
Thomas Mathias Gress
6   Gastroenterologie und Endokrinologie Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Germany
,
Thilo Hackert
7   Klinik und Poliklinik für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Germany
,
Volker Heinemann
8   Medizinische Klinik und Poliklinik III, Klinikum der Universität München-Campus Grosshadern, München, Germany
,
1   Klinik für Innere Medizin I, Universitätsklinik Ulm, Germany
,
Marianne Sinn
9   Medizinische Klinik und Poliklinik II Onkologie und Hämatologie, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Germany
,
Andrea Tannapfel
10   Institut für Pathologie, Ruhruniversität, Bochum, Germany
,
Ulrich Wedding
11   Palliativmedizin, Universitätsklinikum Jena, Germany
,
Waldemar Uhl
12   Allgemein- und Viszeralchirurgie, St Josef-Hospital, Bochum, Germany
› Author Affiliations
 

Wesentliche Neuerungen

Die S3-Leitlinie wurde auf eine Living Guideline mit regelmäßigen Updates umgestellt. In der vorliegenden Aktualisierung lag der Schwerpunkt in den Bereichen Risikofaktoren, Risikogruppen und Screening (Kapitel 4), Chirurgische Therapie (Kapitel 6), Palliative Therapie (Kapitel 8), sowie Palliativversorgung und supportive Therapien (Kapitel 9).


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Kapitel 4

Kapitel 4.1 Risikofaktoren

Es gibt weiterhin keine spezifische Diätempfehlung zur Reduktion des Pankreaskarzinomrisikos (Empfehlung 4.1). Allerdings wird empfohlen, auf übermäßigen Alkoholkonsum und jeglichen Tabakkonsum zu verzichten (Empfehlung 4.2) und sich regelmäßig körperlich zu bewegen (Empfehlung 4.4). Bestimmte Vorerkrankungen können das Risiko, an einem Pankreaskarzinom zu erkranken, erhöhen (Empfehlung 4.5).


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Kapitel 4.4 Screening

Die Leitlinie empfiehlt, bei asymptomatischen Individuen ohne erhöhtes Risiko für ein Pankreaskarzinom keine Screeninguntersuchungen durchzuführen (Empfehlung 4.13). Selbst wenn ein erhöhtes Risiko für ein sporadisches Pankreaskarzinom bekannt ist oder vermutet wird, sollte dies bei asymptomatischen Personen keine Screeninguntersuchungen auslösen, da Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Gallensteine, NASH u. a. das Risiko nur gering erhöhen (Empfehlung 4.14).

Personen, die die Kriterien für ein familiäres Pankreaskarzinom erfüllen (Empfehlung 4.15) oder an einer hereditären chronischen Pankreatitis leiden (Empfehlung 4.18), können Surveillance-Untersuchungen angeboten werden. Diese sollen auch Trägern einer wahrscheinlich pathogenen oder pathogenen Keimbahnvariante (Empfehlung 4.16), die mit mindestens einem, am Pankreaskarzinom Erkrankten, verwandt sind, angeboten werden. Gleiches gilt für Personen mit Peutz-Jeghers Syndrom oder Trägern einer wahrscheinlich pathogenen oder pathogenen STK11- oder CDKN2A-Genvariante (Empfehlung 4.17). Als Screeningverfahren werden MRT/MRCP und/oder der endoskopische Ultraschall empfohlen (Empfehlung 4.19).

Beginnen sollte das Screening bei Hochrisiko-Individuen für ein familiäres Pankreaskarzinom ohne bekannte Keimbahnmutation ab 50–55 Lebensjahren oder 10 Jahre vor dem jüngsten Erkrankungsalter in der Familie. Für Träger einer wahrscheinlich pathogenen oder pathogenen Variante in einem prädisponierenden Gen und mindestens einem, an einem Pankreaskarzinom erkrankten, erstgradig Verwandten gilt ähnliches. Bei Individuen mit einer wahrscheinlich pathogenen oder pathogenen CDKN2A-Keimbahnvariante oder einem Peutz-Jeghers Syndrom sollte mit 40 Jahren oder 10 Jahre vor dem jüngsten Erkrankungsalter in der Familie mit dem Screening begonnen werden. Bei Patienten mit hereditärer Pankreatitis sollte 20 Jahre nach Krankheitsbeginn, spätestens aber in einem Alter von 40 Jahren mit dem Screening begonnen werden (Empfehlung 4.20).


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Kapitel 6

Kapitel 6.2 Präoperative Vorbereitung und chirurgische Diagnostik

Eine diagnostische Laparoskopie sollte bei resektablen Pankreaskarzinomen bei Tumoren > 3 cm und/oder Aszites und/oder einem CA 19–9 > 500 U/ml (ohne Cholestase) durchgeführt werden. Hintergrund der Empfehlung ist eine bei dieser Konstellation häufiger vorliegende Mikrometastasierung (Empfehlung 6.6).


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Kapitel 8

Kapitel 8.2 Indikation zur Chemotherapie

Aufgrund neuer Studiendaten wurde die Empfehlung zur Erstlinientherapie des fortgeschrittenen oder metastasierten Pankreaskarzinoms um die Möglichkeit einer Therapie mit NALIRIFOX erweitert (Empfehlung 8.3, 8.11, 8.12).


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Kapitel 8.6 Therapie in molekularen Subgruppen

Zunehmend durchgeführte molekulare Tumoranalysen eröffnen bei einzelnen Patienten neue Therapieoptionen. Die Leitlinie berücksichtigt, dass nach Ausschöpfen aller therapeutischen Optionen bei Nachweis einer KRAS G12C Mutation eine Therapie mit einem selektiven KRAS G12C Inhibitor durchgeführt werden kann (Empfehlung 8.22). Auch hierfür gibt es noch keine Zulassung („off label use“) und ein individueller Antrag auf Therapie ist zu stellen.


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Kapitel 9

Kapitel 9.1 Palliativversorgung und supportive Therapie

Für die palliative Situation betont die Leitlinie die Bedeutung einer frühzeitigen Information und eines frühen Angebots einer Palliativversorgung, unabhängig vom Krankheitsstadium (Empfehlungen 9.1, 9.2). Dazu soll ein Bedarfsassessment durch ein SPV-Team durchgeführt werden (Empfehlung 9.3). In komplexen Situationen sollte eine spezialisierte Palliativversorgung erfolgen (Empfehlung 9.4).


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Kapitel 9.2 Erfassung von Symptomen, Patient-reported-outcomes, Lebensqualität

Supportive Therapien sollen allen Patienten unabhängig von der Krankheitsphase angeboten werden. Es soll ferner ein Screening auf typische belastende Symptome und psychosoziale Belastungen erfolgen. Dazu sollen validierte und standardisierte Screeninginstrumente eingesetzt werden (Empfehlungen 9.5–9.9). Auch eine Schmerzanamnese und eine schmerzbezogene klinische Untersuchung soll Bestandteil jeder klinischen Untersuchung sein (Empfehlung 9.10).


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Kapitel 9.3 Ernährung

Die Leitlinie empfiehlt ein regelmäßiges Screening auf Mangelernährung mit etablierten Instrumenten (Empfehlung 9.10), bei Problemen ein Assessment und eine Beratung durch eine qualifizierte Ernährungsfachkraft (Empfehlung 9.12), ggf. auch eine enterale oder parenterale Ernährung (Empfehlung 9.13). Des Weiteren finden sich therapeutische Empfehlungen bei inkompletter und kompletter maligner Obstruktion (Empfehlungen 9.22–9.27).


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Kapitel 9.5 Primäre Antikoagulation

Eine primärprophylaktische Antikoagulation mit niedermolekularem Heparin kann bei ambulanten Patienten mit fortgeschrittenem Pankreaskarzinom unter Nutzen-/Risiko-Abwägung durchgeführt werden (Empfehlung 9.28).


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Kapitel 9.6 Rehabilitation und Nachsorge

Eine postoperative Anschlussheilbehandlung sowie eine strukturierte Nachbetreuung sollten angeboten werden (Empfehlung 9.29–9.31).

Eine detaillierte Übersicht der Änderungen in Version 3 befindet sich im Anhang


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1 Informationen zu dieser Leitlinie

1.1 Herausgeber

Leitlinienprogramm Onkologie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG) und der Stiftung Deutsche Krebshilfe (DKH).


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1.2 Federführende Fachgesellschaft(en)

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1.3 Finanzierung der Leitlinie

Diese Leitlinie wurde von der Deutschen Krebshilfe im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie gefördert.


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1.4 Kontakt

Office Leitlinienprogramm Onkologie
c/o Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
Kuno-Fischer-Straße 80
14057 Berlin
leitlinienprogramm@krebsgesellschaft.de
www.leitlinienprogramm-onkologie.de


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1.5 Zitierweise

Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Exokrines Pankreaskarzinom, Kurzversion 3.1, 2024, AWMF-Registernummer: 032-010OL https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/pankreaskarzinom/; Zugriff am [tt.mm.jjj]


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1.6 Besonderer Hinweis

Die Medizin unterliegt einem fortwährenden Entwicklungsprozess, sodass alle Angaben, insbesondere zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren, immer nur dem Wissensstand zur Zeit der Drucklegung der Leitlinie entsprechen können. Hinsichtlich der angegebenen Empfehlungen zur Therapie und der Auswahl sowie Dosierung von Medikamenten wurde die größtmögliche Sorgfalt beachtet. Gleichwohl werden die Benutzer aufgefordert, die Beipackzettel und Fachinformationen der Hersteller zur Kontrolle heranzuziehen und im Zweifelsfall einen Spezialisten zu konsultieren. Fragliche Unstimmigkeiten sollen bitte im allgemeinen Interesse der OL-Redaktion mitgeteilt werden.

Der Benutzer selbst bleibt verantwortlich für jede diagnostische und therapeutische Applikation, Medikation und Dosierung.

In dieser Leitlinie sind eingetragene Warenzeichen (geschützte Warennamen) nicht besonders kenntlich gemacht. Es kann also aus dem Fehlen eines entsprechenden Hinweises nicht geschlossen werden, dass es sich um einen freien Warennamen handelt.

Das Werk ist in allen seinen Teilen urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Bestimmung des Urhebergesetzes ist ohne schriftliche Zustimmung der OL-Redaktion unzulässig und strafbar. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der OL-Redaktion reproduziert werden. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung, Nutzung und Verwertung in elektronischen Systemen, Intranets und dem Internet.


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1.7 Ziele des Leitlinienprogramms Onkologie

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. und die Deutsche Krebshilfe haben sich mit dem Leitlinienprogramm Onkologie (OL) das Ziel gesetzt, gemeinsam die Entwicklung und Fortschreibung und den Einsatz wissenschaftlich begründeter und praktikabler Leitlinien in der Onkologie zu fördern und zu unterstützen. Die Basis dieses Programms beruht auf den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen der Fachgesellschaften und der DKG, dem Konsens der medizinischen Fachexperten, Anwender und Patienten sowie auf dem Regelwerk für die Leitlinienerstellung der AWMF und der fachlichen Unterstützung und Finanzierung durch die Deutsche Krebshilfe. Um den aktuellen Stand des medizinischen Wissens abzubilden und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen, müssen Leitlinien regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden. Die Anwendung des AWMF-Regelwerks soll hierbei Grundlage zur Entwicklung qualitativ hochwertiger onkologischer Leitlinien sein. Da Leitlinien ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements in der Onkologie darstellen, sollten sie gezielt und nachhaltig in den Versorgungsalltag eingebracht werden. So sind aktive Implementierungsmaßnahmen und auch Evaluationsprogramme ein wichtiger Bestandteil der Förderung des Leitlinienprogramms Onkologie. Ziel des Programms ist es, in Deutschland professionelle und mittelfristig finanziell gesicherte Voraussetzungen für die Entwicklung und Bereitstellung hochwertiger Leitlinien zu schaffen. Denn diese hochwertigen Leitlinien dienen nicht nur dem strukturierten Wissenstransfer, sondern können auch in der Gestaltung der Strukturen des Gesundheitssystems ihren Platz finden. Zu erwähnen sind hier evidenzbasierte Leitlinien als Grundlage zum Erstellen und Aktualisieren von Disease-Management-Programmen oder die Verwendung von aus Leitlinien extrahierten Qualitätsindikatoren im Rahmen der Zertifizierung von Organtumorzentren.


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1.8 Weitere Dokumente zu dieser Leitlinie

Bei diesem Dokument handelt es sich um die 3. Aktualisierung der S3-Leitlinie zum exokrinen Pankreaskarzinom (Version 3.1). Diese Leitlinie ist über die folgenden Seiten zugänglich:

Neben der Kurzversion gibt es folgende ergänzende Dokumente zu dieser Leitlinie:

  • Langversion der Leitlinie,

  • Version für Laien (Patientenleitlinie)

  • Leitlinienreport

Alle diese Dokumente sind ebenfalls auf den oben genannten Homepages abrufbar.

Die Leitlinie ist außerdem in der App des Leitlinienprogramms Onkologie enthalten.

Weitere Informationen unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/app/

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1.9 Zusammensetzung der Leitliniengruppe

1.9.1 Koordination

Prof. Dr. med. Thomas Seufferlein, Universitätsklinikum Ulm
Prof. Dr. med. Julia Mayerle, Universitätsklinikum München

Leitliniensekretariat

Pia Lorenz, M.Sc., DGVS Berlin
Nadine Fischer, M.Sc., DGVS Berlin


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1.9.2 Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen

In [Tab. 11] sind die an der Leitlinienerstellung beteiligten medizinischen Fachgesellschaften und sonstigen Organisationen, deren mandatierte Vertreter*innen sowie beteiligte Patientenvertreter*innen und methodische Berater*innen aufgeführt.

Weiterführende Informationen zu den Funktionen der einzelnen Personen und der Zusammensetzung der Arbeitsgruppen können der Langversion der Leitlinie entnommen werden.


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1.10 Abkürzungsverzeichnis

Tab. 1

Abkürzungsverzeichnis.

Abkürzung

Erläuterung

ACS-NSQIP

American College of Surgeons National Surgical Quality Improvement Program

AHC

Arteria hepatica communis

ALP

Alkaline phosphatase

AMS

Arteria mesenterica superior

ASCO

American Society of Clinical Oncology

ASCO-PCO

Amerikanische Gesellschaft für Klinische Onkologie vorläufige klinische Stellungnahme (Engl.: American Society of Clinical Oncology provisional clinical opinion)

ATM

Ataxia- Teleangiectasia Mutated

AWMF

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

BR

grenzwertig resektabel (Engl.: borderline resectable)

BRCA 1/2

Brustkrebsgen1/2 (Engl.: Breast Cancer Associated Gene 1/2)

BRPC

Borderline-resezierbarer Bauchspeicheldrüsenkrebs (Engl.: Borderline resectable pancreatic cancer)

CA19–9

Carbohydrate antigen 19–9

CDKN2A

Cyclin-abhängiger Kinase-Inhibitor 2A (Engl.: Cyclin Dependent Kinase Inhibitor 2A)

CDR

clinical decision rule

CEA

Karzinoembryonales Antigen

CRM

circumferential resection margin

CT

Computertomographie

DHC

Ductus Choledochus

dMMR

Mismatch-Reparatur-Defizienz

ECOG

Eastern Cooperative Oncology Group

EGF

Epidermaler Wachstumsfaktor (engl.: Epidermal growth factor)

EK

Expertenkonsens

EORTC

European Organisation for Research and Treatment of Cancer

EPCAM

Epitheliales Zelladhäsionsmolekül (Engl.: Epithelial cell adhesion molecule)

ERCP

Endoskopisch retrograde Cholangiopankreatikographie

ESPAC

European Study Group for Pancreatic Cancer

EUS

Endoskopischer Ultraschall

FAMMM

Familial Atypical Multiple Mole Myeloma

FAP

familiäre adenomatöse Polyposis coli

FDG-PET

Fluorodeoxyglukosepositronenemissionstomographie

FU

Fluorouracil

GEKID

Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland

GEM

Gemcitabin

GERCOR

Groupe Cooperateur Multidisciplinaire en Oncologie

GoR

Grade of Recommendation – Empfehlungsgrad

IAP

Internationale Vereinigung für Pankreatologie (Engl.: International Association of Pancreatology)

IORT

Intraoperative Radiotherapie

IPMN

intraduktal papillär muzinöse Neoplasie

KI

Konfidenzintervall

KM

Kontrastmittel

LA

Lokal fortgeschritten (Engl.: locally advanced)

LFS

Li-Fraumeni-Syndrom

LK

Lymphknoten

LoE

Level of Evidence

MLH1

MutL Homolog 1 Gen

MMRd

Mismatch Reparatur Defizienz

MRCP

Magnetresonanzcholangiopankreatikographie

MRT/MR

Magnet-Resonanz-Tomographie

MSI-H

Mikrosatelliteninstabilität hoch (high)

NCCN

National Comprehensive Cancer Network

NSAR

Nichtsteroidale Antirheumatika

OL

Leitlinienprogramm Onkologie

OP

Operation

PALB2

Partner and localizer of BRCA2 gene

PanIN

Intraepitheliale Neoplasie des Pankreas (Pancreatic Intraepithelial Neoplasia)

PDAC

duktales Pankreas-Adenokarzinom (Engl.: pancreatic ductal adenocarcinoma)

PET

Positronen-Emissions-Tomographie

PICO

Population Intervention Comparison Outcome

PJS

Peutz-Jeghers-Syndrom

PMS

Mismatch Repair Endonuklease

PR

partial response

PS

Performance Status

PTCD

perkutane transhepatische Cholangiodrainage

PV

Pfortader (Engl.: Confluens venosum)

QLQ

Quality of Life Questionnaire

R

Resektabel (resactable)

R0

Resektion im Gesunden

RCT

randomisierte kontrollierte Studie

RECIST

Response Evaluation Criteria in Solid Tumors

RTOG

Radiation Therapy Oncology Group

SIRT

selektive interne Radiotherapie

SR

Systematische Übersichtsarbeit

TC

Truncus coeliacus

TNM

System zur Klassifikation der anatomischen Ausbreitung maligner Tumoren mit Primärtumor (T), regionären Lymphknoten (N) und Fernmetastasen (M)

UICC

Union international contre le cancer

US

Ultraschall

VCI

Vena cava inferior

VMS

Vena mesenterica superior

WHO

World Health Organization (Welt-Gesundheitsorganisation)


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2 Einführung

2.1 Geltungsbereich und Zweck

2.1.1 Zielsetzung und Fragestellung

Zielsetzung des Updates der Leitlinie „Exokrines Pankreaskarzinom“ ist die Sicherstellung einer evidenzbasierten, flächendeckenden, optimalen Versorgung von Patient*innen mit exokrinem Pankreaskarzinom. Das Update der Leitlinie soll letztlich dazu beitragen, dass das Überleben von Patient*innen mit resektablem, grenzwertig resektablem und nicht resektablem/metastasiertem Pankreaskarzinom bei guter Lebensqualität verlängert wird.

Die Schlüsselfragen der Aktualisierung 2012/2013, 2020/2021 und 2021–2024 sind in der folgenden [Tab. 2] aufgeführt. Diese wurden jeweils zu Beginn der Aktualisierungen von den Leitliniengruppen priorisiert.

Tab. 2

Schlüsselfragen der Leitlinie.

Schlüsselfragen

Risikofaktoren/Screening/Risikogruppen

Welche Screening Untersuchungen/Programme sollen bei Individuen mit einem erhöhten Risiko für ein (a) sporadisches und (b) familiäres/hereditäres Pankreaskarzinom angeboten werden?

2021–2024

Welche endogenen und exogenen Risikokonditionen sind in der Normalbevölkerung mit einem erhöhten Risiko für ein sporadisches Pankreaskarzinom verbunden?

Inhaltlich erfolgte eine Einschränkung auf die folgenden Themenbereiche:

  • Erkrankungen

  • Lifestyle (Rauchen, Alkohol, körperliche Aktivität)

  • Ernährung

2021–2024

Welche Laboruntersuchungen sind zur Prävention/Frühdiagnose des Pankreaskarzinoms in einer asymptomatischen Normalbevölkerung geeignet?

2020/2021

Welche genetischen Untersuchungen erlauben die Erkennung von Individuen mit einem erhöhten hereditären Pankreaskarzinomrisiko?

2020/2021

Sollen diese genetischen Untersuchungen bei Individuen mit positiver Familienanamnese für Bauchspeicheldrüsenkrebs durchgeführt werden?

2020/2021

Welche Bildgebenden Verfahren erlauben in der asymptomatischen Bevölkerung eine Prävention oder Frühdiagnose des Bauchspeicheldrüsenkrebs?

2020/2021

Diagnostik

Hat die PET-CT Vorteile zur Beurteilung der präoperativen Ausbreitung eines Pankreaskarzinoms?

2020/2021

Sollte beim resektablen Pankreaskarzinom routinemäßig ein präoperatives MRT der Leber mit Kontrastmittel durchgeführt werden, um eine hepatische Metastasierung auszuschließen?

2020/2021

Nutzen einer präoperativen Staging-Laparoskopie?

2012/2013

Welche diagnostischen Verfahren sollten zur weiteren Abklärung von z. B.: sonographisch festgestellten zystischen Raumforderungen durchgeführt werden?

2020/2021

Chirurgische Therapie (kurative Intention)

Welche Indikationen gibt es für eine diagnostische Laparoskopie?

  • hoher Tumormarkerwert (CA 19–9 > 500 U/ml) bei in der Bildgebung nicht feststellbaren Metastasen (Peritoneum, Leber)

  • zum genauen Staging vor neoadjuvanter/palliativer Therapie

  • zur Diagnosesicherung bei vorangegangener frustraner Tumorsicherung durch interventionelle Biopsie (Endosonographie, Sono- und CT-gesteuerter Biopsie)

2021–2024

Ausdehnung der Lymphknotendissektion bei der pyloruserhaltenden oder klassischen Duodeno-Hemipankreatektomie (Whipple-Operation).

2021–2024

Gibt es Evidenz für einen Vorteil von Mindestfallzahlen bei der Chirurgie des Pankreaskarzinoms?

2020/2021

Nutzen einer Galleableitung mittels ERCP und Stent bei präoperativ bestehender Cholestase?

2012/2013

Was sind Kriterien der Irresektabilität des Tumors? Definition der Borderline-Resektabilität?

2012/2013

Welches sind Kriterien der Resektabilität von Seiten des/der Patienten/Patientin?

  • Alter des/der Patienten/Patientin

  • ECOG/Performance Status

  • Komorbidität (Cardiopulmonal, Leberzirrhose + port. Hypertension, Nierenfunktion)

  • Weitere Faktoren?

2020/2021

Welches sind biologische Kriterien der Resektabilität von Seiten des/der Patienten/Patientin?

  • Regionale Lymphknotenmetastasen (Biopsie/CT/PET-CT)

  • Tumormarker CA19–9

2020/2021

Welches sind Kriterien der Resektabilität bzw. grenzwertiger Resektabilität bzw. eines lokal fortgeschrittenen Stadiums von Seiten des Tumors?

  • Extrapankreatische Tumormanifestation

  • Infiltration des Truncuscoeliacus

  • Infiltration der Art. mes. sup.

  • Infiltration der Pfortader

  • Infiltration der V. mes. sup.

2020/2021

Soll trotz Nachweis von Fernmetastasen (Organmetastasen, Peritonealkarzinose, als Fernmetastasen geltende Lymphknotenmetastasen) der Primärtumor reseziert werden?

2020/2021

Soll eine Resektion von Metastasen eines Pankreaskarzinoms durchgeführt werden? Falls ja – unter welchen Voraussetzungen?

2020/2021

Welche minimale Resektionsgrenze vom makroskopischen Tumorrand kann empfohlen werden?

2012/2013

Nutzen der pyloruserhaltenden Operation bei Karzinomen des Pankreaskopfes?

2012/2013

Welches Vorgehen kann bei Adhärenz des Tumors mit umgebenden Organen empfohlen werden?

2012/2013

Nutzen einer Lymphadenektomie bei der Resektion des Pankreaskarzinoms?

2012/2013

Gibt es eine Indikation für eine Tuschemarkierung der Resektionsränder bzw. wie soll das Resektionspräparat aufgearbeitet werden?

2012/2013

Sollen erst intraoperativ nachweisbare, resektable Fernmetastasen reseziert werden?

2012/2013

Sollen erst intraoperativ nachweisbare, resektable Fernmetastasen reseziert werden?

2020/2021

Nutzen der laparoskopischen Operationstechnik im Rahmen der Pankreaskarzinomchirurgie?

2012/2013

Gibt es eine Indikation für die laparoskopische/robotische Operationstechnik im Rahmen der Pankreaskarzinomchirurgie?

2020/2021

Nutzen der intraoperativen Schnellschnittanfertigung im Rahmen der Pankreaskarzinomchirurgie?

2012/2013

Kriterien der Einstufung als R0 Resektion?

2012/2013

Notwendige Angaben durch den Pathologen?

2012/2013

Adjuvante und neoadjuvante nichtchirurgische Therapie

Nutzen einer adjuvanten Chemotherapie nach R0 Resektion, ggf. Einschränkungen bzgl. Alter, Komorbidität, ECOG-Status und Vorgaben bzgl. Dauer?

2012/2013

Nutzen einer additiven Chemotherapie nach R1 Resektion?

2012/2013

Sollte beim kurativ resezierten Pankreaskarzinom eine adjuvante Chemotherapie durchgeführt werden?

2020/2021

Welche Patient*innen profitieren von adjuvanter Chemotherapie nach Resektion (R0, R1, R2(?), T in situ, T1 N0 (?)?

2020/2021

Gibt es Evidenz für verschiedene Therapien (Gem mono, 5FU, Gem & Capecitabine, Gem & nab-Paclitaxel, mFolfirinox)?

2020/2021

Wie sollte die Dauer der Therapie sein (6 Monate bzw. komplettes Schema)?

2020/2021

Nutzen einer adjuvanten Radiochemotherapie oder Radiotherapie nach R0 Resektion? Nutzen einer additiven Radiochemotherapie nach R1 Resektion?

2012/2013

Nutzen einer Radiochemotherapie nach einer adjuvanten Chemotherapie?

2012/2013

Nutzen einer adjuvanten Chemo-, Radiochemo- oder Radiotherapie nach Resektion von Fernmetastasen?

2012/2013

Innerhalb welcher Zeitfenster sollte eine adjuvante Therapie erfolgen?

2012/2013

Wann sollte der Start der Therapie erfolgen (< 6–8 Wochen postoperativ, < 12 Wochen postoperativ)?

2020/2021

Nutzen einer neoadjuvanten Radiochemotherapie oder neoadjuvanten Chemotherapie beim Pankreaskarzinom?

2012/2013

Nutzen einer Chemo-, Strahlen- oder Radiochemotherapie oder einer Kombinationstherapie beim lokal fortgeschrittenen, inoperablen Pankreaskarzinom zum Downsizing des Tumors mit dem Ziel, eine sekundäre Resektabilität zu erreichen (Intention: Potenziell kurativ)?

2012/2013

Gibt es Indikationen zur neoadjuvanten Strahlentherapie, Strahlenchemotherapie oder Chemotherapie beim Pankreaskarzinom?

2020/2021

Wann sollte neoadjuvant behandelt werden?

  • resektabel

  • borderline-resektabel (IAP Definition, anatomisch arteriell vs. venös BR, biologisch/conditional BR)

  • lokal fortgeschritten

2020/2021

Sollte eine neoadjuvante Systemtherapie allein oder kombiniert mit einer Lokaltherapie (Bestrahlung) durchgeführt werden?

2020/2021

Welche Evidenz gibt es für die folgenden Systemtherapien

  • Gemcitabin

  • Folfirinox

  • Gem & nab-Paclitaxel

2020/2021

Sollten Patient*innen nach neoadjuvanter Therapie und mindestens Stable Disease in der Bildgebung chirurgisch exploriert werden?

2020/2021

Wie ist die Qualität der Bildgebung nach neoadjuvanter Therapie?

2020/2021

Nutzen einer intraoperativen Strahlentherapie beim Pankreaskarzinom?

2012/2013

Nutzen neuer Therapieverfahren wie z. B. SIRT, Hyperthermie oder Protonentherapie in der adjuvanten, neoadjuvanten oder palliativen Therapie des Pankreaskarzinoms?

2012/2013

Palliative Therapie

Nutzen einer palliativen Chemotherapie beim lokal fortgeschrittenen irresektablen bzw. metastasierten Pankreaskarzinom (First-, Second-, Third-Line), ggf. geeignete Vorgehensweise?

2012/2013

Welche systemische palliative Behandlung ist Standard in der First-Line-Therapie?

  • Gemcitabin (Konventionell (1000 mg/m² über 30 Min) oder Fixed dose rate Infusion)

  • Gemcitabin plus nab-Paclitaxel

  • FOLFIRINOX

  • NALIRIFOX

  • Andere Therapien

2020/2021/2023/2024

Gibt es Kriterien, die die Auswahl einer bestimmten (systemischen palliativen) Therapie nahelegen?

2020/2021

Gibt es Patient*innen, die besonders von einer Kombinationschemotherapie in der Erstlinie profitieren?

2020/2021

Sollte eine weitere systemische palliative Behandlung nach Versagen der Erstlinientherapie durchgeführt werden?

  • OFF

  • mFOLFOX

  • mFOLFIRINOX

  • 5-FU/nal-Iri

  • Andere Therapien

2020/2021

Gibt es Evidenz, die eine bestimmte Sequenz in der Zweitlinientherapie nahelegt?
a) Zweitlinientherapie nach Gem
b) Zweitlinientherapie nach Gem/NabPaclitaxel
c) Zweitlinientherapie nach FOLFIRINOX

2020/2021

Welche Verlaufsparameter sind zur Evaluation der klinischen Effektivität der Chemotherapie geeignet?

2020/2021

Nutzen von molekularen Markern zur Therapiesteuerung?

2012/2013

Nutzen einer Strahlentherapie oder Chemotherapie bei nicht operablem/resektablem Pankreaskarzinom (lokal fortgeschritten, nicht metastasiert)?

2012/2013

Gibt es Indikationen für eine palliative Strahlentherapie beim Pankreaskarzinom?

2020/2021

Wenn es Indikationen für eine palliative Strahlentherapie beim Pankreaskarzinom gibt, nach welchem(n) Schema(ta) sollte diese appliziert werden?

2020/2021

Wenn eine Strahlentherapie in der Palliativtherapie durchgeführt wird, soll diese mit einer Chemotherapie kombiniert werden?

2012/2013

Wenn eine Strahlentherapie in der Palliativtherapie durchgeführt wird, soll diese mit einer Chemotherapie kombiniert werden?

2020/2021

Nutzen einer Kombinationsstrategie (z. B. Chemotherapie, gefolgt von Strahlenchemotherapie) bei lokal fortgeschrittenem, inoperablem oder nicht resektablem Tumor (Intention: Palliativ)?

2012/2013

Nutzen einer primär simultanen Radiochemotherapie ohne Chance auf sekundäre Resektabilität?

2012/2013

Haben zielgerichtete Therapien (TargetedTherapy Ansätze) einen Stellenwert in der palliativen Therapie des Pankreaskarzinoms?

2020/2021/2023/2024

Haben Immuntherapeutika wie Checkpointinhibitoren einen Stellenwert in der palliativen Therapie des Pankreaskarzinoms?

2020/2021

Bei welcher Patientengruppe und in welcher Therapiesituation gibt es eine Indikation zur Therapie mit Immuntherapeutika?

2020/2021

Soll der MSI Status bei Patient*innen mit fortgeschrittenem Pankreaskarzinom regelhaft untersucht werden?

2020/2021

Mit welchem Verfahren soll der MSI Status bestimmt werden?

2020/2021

Welche Therapeutika sollten bei Vorliegen von hoher Mikrosatelliteninstabilität (MSI) im Tumor eingesetzt werden?

2020/2021

Haben Substanzen, die in DNA-Reparaturmechanismen eingreifen – wie PARP-Inhibitoren – einen Stellenwert in der palliativen Therapie des Pankreaskarzinoms?

2020/2021

Bei welcher Patientengruppe und in welcher Therapiesituation gibt es eine Indikation zum Einsatz von Substanzen, die in den DNA-Reparaturmechanismus eingreifen?

2020/2021

Soll der BRCA1/2 -Mutationsstatus bei Patient*innen mit fortgeschrittenem Pankreaskarzinom regelhaft untersucht werden?

2020/2021

Mit welchem Verfahren soll der BRCA1/2-Mutationsstatus bestimmt werden?

2020/2021

Welche Therapeutika sollten bei Vorliegen einer BRCA1/2 Mutation eingesetzt werden?

2020/2021

Für das Kapitel 9 „Palliativversorgung, Supportive Therapie und Nachsorge“ gab es keine spezifischen Schlüsselfragen. Schwerpunkte waren Antikoagulation, Nachsorge, Rehabilitation und Ernährung.


#

2.1.2 Adressaten

Die Anwenderzielgruppe sind Ärzt*innen aller Versorgungsbereiche (insbesondere Fachärzt*innen), die Patient*innen mit chronischen Pankreaserkrankungen, Verdacht auf Pankreaskarzinom sowie diagnostiziertem Pankreaskarzinom ambulant und/oder stationär behandeln. Hierzu gehören unter anderem Ärzt*innen aus den Bereichen Innere Medizin mit Gastroenterologie und Onkologie sowie Radiologie, Allgemein- und Viszeralchirurgie, Palliativmedizin, Pathologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie. Sie dient zur Information für Allgemeinärzt*innen und onkologisch tätige Pflegekräfte.

Die Leitlinie gilt für Patient*innen mit exokrinem Pankreaskarzinom unabhängig von Alter und Geschlecht, Schweregrad der Erkrankung oder Komorbidität. Sie gilt ferner für Menschen mit erhöhtem Risiko, an einem Pankreaskarzinom zu erkranken, soweit dies mit den aktuell zur Verfügung stehenden Methoden erfassbar ist.

Die Leitlinie betrifft den ambulanten und stationären Versorgungssektor, einschließlich der Nachsorge und Rehabilitation.

Sie soll entsprechend der Definition von Leitlinien zur Unterstützung der gemeinsamen Entscheidungsfindung von Arzt oder Ärztin und Patient*in bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen dienen. Sie entbindet allerdings den Arzt/die Ärztin nicht von seiner/ihrer Verpflichtung, individuell und unter Würdigung der Gesamtsituation des/r Patient*in die adäquate Vorgehensweise zu prüfen. Das Abweichen von der Leitlinie sollte im konkreten Fall begründet werden.

Aufgabe vor Ort ist es, jeweils die Behandlungsqualität in der kurativen und palliativen Versorgung kontinuierlich zu sichern. Indem die Leitlinie darlegt, welche Entwicklungen erforderlich sind und welche neuen, auch kostenintensiven Substanzen in der adjuvanten und palliativen Situation eingesetzt werden sollen, richtet sie sich auch an indirekt Betroffene, wie z. B. die Kostenträger und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.


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2.1.3 Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren

S3-Leitlinien sollen kontinuierlich aktualisiert werden. Die Gültigkeit der Leitlinie beläuft sich auf maximal 3 Jahre (März 2027).

Im dritten Aktualisierungsverfahren 2021–2024 wurden folgende Themenkomplexe bearbeitet:

  • Risikofaktoren, Risikogruppen, Screening (Kapitel 4)

  • Chirurgische Therapie (Kapitel 6)

  • Palliative Therapie des Pankreaskarzinom (Kapitel 8)

  • Palliativversorgung, Supportive Therapie und Nachsorge (Kapitel 9)

Die übrigen Themenkomplexe werden in den kommenden Aktualisierungen überarbeitet. Eine jährliche Aktualisierung der Leitlinie wird dabei angestrebt.

Kommentare und Hinweise für den Aktualisierungsprozess sind ausdrücklich erwünscht und können an: pankreaskarzinom@leitlinienprogramm-onkologie.de adressiert werden.

Aktualität der Empfehlungen

Die Erstellung der ersten Version der interdisziplinären S3-Leitlinie zum exokrinen Pankreaskarzinom erfolgte in 2006. Die 1. Aktualisierung erfolgte 2012/2013 und die 2. Aktualisierung 2020/2021. 2021–2024 erfolgte dann die 3. Aktualisierung.

Hierbei wurden einzelne Empfehlungen der aktualisierten Themenbereiche aus der Vorgängerversion übernommen. Im Leitlinienreport befindet sich eine Übersicht der Änderungen der Leitlinienempfehlungen im Rahmen der 2. Aktualisierung 2020/2021 und der 3. Aktualisierung 2021–2024.

In den Kopfzeilen der Empfehlungen und Statements wurde vermerkt, wann diese erstellt bzw. aktualisiert wurden und ob sie im Vergleich zur vorherigen Version modifiziert oder neu erstellt wurden.


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2.2 Grundlagen der Methodik

Die detaillierte methodische Vorgehensweise bei der Erstellung der Leitlinie ist im Leitlinienreport und im Evidenzbericht dargelegt. Diese Dokumente sind im Internet z. B. auf den Seiten des Leitlinienprogramms Onkologie (https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/analkarzinom/), der DGVS (https://www.dgvs.de/) und den Seiten der AWMF (http://www.awmf.org/) frei verfügbar.

Die in den Empfehlungskästen aufgeführten Angaben zur Empfehlungsgraduierung (Empfehlungsgrad) sowie weitere methodische Erläuterungen sind in Kapitel 11.2 dargelegt.

2.2.1 Unabhängigkeit und Darlegung möglicher Interessenkonflikte

Finanzierung der Leitlinie und Darlegung möglicher Interessenkonflikte

Die Deutsche Krebshilfe stellte über das Leitlinienprogramm Onkologie die finanziellen Mittel für die Aktualisierung zur Verfügung. Diese Mittel wurden eingesetzt für Personalkosten, Büromaterial, Literaturbeschaffungen, Erstellung von Evidenzberichten und die Konsensuskonferenz (Technik, Moderatoren, Honorare), wobei die Autor*innen der Leitlinie ausschließlich ehrenamtlich tätig waren.

Die 3. Aktualisierung erfolgte in redaktioneller Unabhängigkeit von der finanzierenden Organisation.

Alle Autor*innen der 3. Aktualisierung legten während des Leitlinienprozesses mindestens eine schriftliche Erklärung zu eventuell bestehenden Interessenkonflikten vor. Eine Übersicht der offengelegten Interessenkonflikte sowie weiterführende Angaben zum Umgang mit Interessenkonflikten befinden sich im Leitlinienreport zur Leitlinie.

Für ihre ausschließlich ehrenamtliche Arbeit, ohne die die S3-Leitlinie nicht zu realisieren gewesen wäre, gebührt daher allen Beteiligten herzlicher Dank.


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#
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3 Epidemiologie

Über 95 % der Pankreaskarzinome sind Adenokarzinome und entstehen durch maligne Entartung des exokrinen Anteils des Pankreas. Nach derzeitigem Wissensstand entsteht das exokrine Pankreaskarzinom aus prämalignen Vorstufen des Epithels im Pankreasgang (sogenannten PanINs für Pancreatic Intraepithelial Neoplasia). Darüber hinaus gibt es zystische Tumoren, die ebenfalls aus den Gangzellen hervorgehen oder azinäre Tumoren, die von den sekretproduzierenden Parenchymzellen des Pankreas ausgehen. Seltener sind endokrine Tumoren, die sich von den endokrinen Zellen der Langerhans-Inseln ableiten.

In Deutschland erkranken jährlich etwa 202 300 Menschen [1] am duktalen Pankreaskarzinom (www.gekid.de). Männer und Frauen sind in etwa gleich häufig betroffen. Das Pankreaskarzinom nimmt bei Männern und Frauen den 6. Platz in der Statistik der Krebsneuerkrankungen in Deutschland ein [1]. Die meisten Betroffenen erkranken im höheren Lebensalter: Das mittlere Erkrankungsalter liegt für Männer bei 72, für Frauen bei 76 Jahren [1]. Aufgrund der schlechten Prognose versterben fast ebenso viele Personen am Pankreaskarzinom, wie erkranken: mit ca. 19 000 Verstorbenen im Jahr 2021 ist das Pankreaskarzinom die vierthäufigste Krebstodesursache. 7,5 % aller Krebstodesfälle bei Männern und für 9,0 % der Krebstodesfälle bei Frauen [1]. Damit liegt die Inzidenz des Pankreaskarzinoms sehr nahe bei der jährlichen Mortalitätsrate und ein Langzeitüberleben ist die Ausnahme. Entsprechend ist die relative 5-Jahres-Überlebensrate beim Pankreaskarzinom mit 11 % bei Männern und Frauen neben dem Mesotheliom die niedrigste Überlebensrate unter allen Krebserkrankungen in Deutschland [1]. Ursächlich dafür sind u. a. die späte Diagnosestellung, die daraus folgende geringe kurative Resektionsrate und die frühe und aggressive Metastasierung.


#

4 Risikofaktoren, Risikogruppen und Screening

4.1 Risikofaktoren für ein sporadisches Pankreaskarzinom in der Normalbevölkerung

Als gesicherte Risikofaktoren für die Entwicklung eines Pankreaskarzinoms gelten:

  • Rauchen

  • Starker/exzessiver Alkoholkonsum

  • Adipositas

Bestimmte Erkrankungen (Diabetes mellitus, chronische Pankreatitiden) erhöhen ebenfalls das Risiko, berufsbedingte Expositionen gegenüber bestimmten Stoffen werden als Risikofaktoren diskutiert.

Es gibt Hinweise, dass eine gesunde Lebensweise mit ausreichend Bewegung und einer gesunden, abwechslungsreichen Ernährung protektiv wirkt. Eine medikamentöse Prophylaxe gibt es bislang nicht.

Konkrete Empfehlungen zu einer Risikoreduktion durch Modifikation des Lebensstils können anhand der Datenlage lediglich für den Verzicht auf Alkohol- und Tabakgenuss ausgesprochen werden.

4.1.1 Ernährung

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.1

Eine spezifische Ernährungsempfehlung zur Reduktion des Pankreaskarzinomrisikos kann nicht gegeben werden.

ST

1

[2] [3]


#

4.1.2 Genussmittel

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.2

Zur Verringerung des Risikos an einem Pankreaskarzinom zu erkranken, soll auf hohen Alkohol- und jeglichen Tabakkonsum verzichtet werden.

A

2

[34] [35] [36] [37] [38]


#

4.1.3 Berufsbedingte Risikofaktoren

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.3

Der Kontakt mit Pestiziden, Herbiziden und Fungiziden könnte möglicherweise das Pankreaskarzinomrisiko erhöhen. Weitere potenzielle Risikofaktoren können chlorierte Kohlenwasserstoffe, Chrom und Chromverbindungen, elektromagnetische Felder und Kraftstoffdämpfe sein.

ST

2b

[41] [42] [43] [44] [45] [46] [47] [48] [49] [50]


#

4.1.4 Körperliche Aktivität und weitere Risikofaktoren

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.4

Durch regelmäßige körperliche Aktivität wird das Risiko, an einem Pankreaskarzinom zu erkranken, reduziert.

ST

1

[51]


#

4.1.5 Vorerkrankungen

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.5

Bestimmte Vorerkrankungen (Adipositas, Diabetes mellitus, PSC, Gallensteine/Cholezystektomie, Zystische Fibrose, Parodontitis/Zahnverlust, Systemischer Lupus Erythematodes, Psoriasis, Infektionen (Hepatitis, Tbc, Helicobacter pylori), Ovarialkarzinom, Nicht alkoholische Fettleber, Nierentransplantation) sind mit einem erhöhten Risiko für das Auftreten einer Pankreaskarzinomerkrankung assoziiert.

Die Assoziation für diese Vorerkrankungen und das Auftreten eines Pankreaskarzinoms ist schwach.

ST

1

[52] [53] [54] [55] [56] [57] [58] [59] [60] [61] [62] [63] [64] [65] [66] [67]


#

4.1.6 Hereditäre chronische Pankreatitis

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.6

Patienten mit hereditärer Pankreatitis haben ein deutlich erhöhtes Risiko für ein Pankreaskarzinom.

ST

3

[81] [82]


#
#

4.2 Individuen mit einem erhöhten Risiko für ein erbliches Pankreaskarzinom

4.2.1 Familiäres Pankreaskarzinom

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.7

Unabhängig vom Status pathogener Genvarianten liegt bei einem Individuum ein deutlich erhöhtes Risiko vor, ebenfalls an einem Pankreaskarzinom zu erkranken:

  • Wenn bei zwei Blutsverwandten, die erstgradig miteinander verwandt sind und von denen mindestens einer erstgradig mit dem zu evaluierenden Individuum verwandt ist, ein Pankreaskarzinom aufgetreten ist.

  • Wenn zwei oder mehr Blutsverwandte auf derselben Seite der Familie an einem Pankreaskarzinom erkrankt sind, von denen einer erstgradig mit dem zu evaluierenden Individuum verwandt ist.

ST

2b

[83] [84] [85]

4.8

Bislang nicht an einem Pankreaskarzinom erkrankten Individuen mit einem – gemäß Statement 4.7 „familiäres Pankreaskarzinom“ familiär erhöhtem Risiko – sollen genetische Untersuchungen angeboten werden.

A

5

[86]


#

4.2.2 Genetische Tumorrisikosyndrome mit einem erhöhtem Pankreaskarzinomrisiko

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.9

Genetische Untersuchungen sollen folgenden Individuen ohne manifeste oder symptomatische Krebserkrankung angeboten werden:

  • Mitglieder von Familien mit einer bekannten, wahrscheinlich pathogenen/pathogenen Genvariante, die für das Pankreaskarzinom disponiert ([Tab. 3]).

  • Bislang nicht an einem Pankreaskarzinom erkrankten Individuen aus Familien, die die Kriterien für eine genetische Testung auf bekannte, mit einem Pankreaskarzinom assoziierte, genetische Tumorrisikosyndrome erfüllen ([Tab. 3]).

A

5

[86]

4.10

Eine Reihe von Genen wurden mit einem erhöhten Risiko für das Pankreaskarzinom assoziiert ([Tab. 3]). Bis auf Fälle, in denen eine genetische Diagnose zuvor bei einem Familienmitglied gestellt wurde, sollten bei den in Empfehlungen 4.9 aufgeführten Individuen genetische Keimbahnuntersuchungen mit einem Multigen-Panel durchgeführt werden, das die Gene enthält, die in [Tab. 3] aufgeführt sind.

B

5

[86]

Tab. 3

Mit einem erhöhtem Pankreaskarzinomrisiko assoziierte Gene und Syndrome [Basiert auf der Übersetzung der [Tab. 1] aus: ASCO-PCO].

Gen

Syndrom

PDAC-Lebenszeitrisiko

Andere assoziierte Krebserkrankungen[*]

APC

Familiäres Adenomatöses Polyposis-Syndrom (FAP)

1–5 %

Kolorektal, oberer GI-Trakt, Schilddrüse, Gehirn

ATM

Ataxia- Teleangiectasia Mutated

1–5 %

Brust, Prostata, Magen

BRCA2

Familiärer Brust- und Eierstockkrebs

5–10 %

Brust, Ovar, Prostata, Melanom

BRCA1

Hereditäres Brust- und Ovarialkarzinom-Syndrom

2 %

Brust, Ovar, Prostata, Melanom

CDKN2A

Familiäres atypisches multiples Muttermal- und Melanom Syndrom (FAMMM)

10–30 %

Melanom

MLH1, MSH2, MSH6, PMS2, EPCAM

Lynch-Syndrom/HNPCC

5–10 %

Kolorektal, Uterus, oberer GI-Trakt, Ovar, Harnwege, Gehirn, Talgdrüsen

PALB2

5–10 %

Brust, Prostata

STK11

Peutz-Jeghers-Syndrom (PJS)

10–30 %

Brust, Kolorektal, oberer GI-Trakt, Lunge, Gebärmutter, Ovar, Hoden

TP53

Li -Fraumeni-Syndrom (LFS)

Nicht definiert

Brust, Gehirn, Sarkome, Nebennierenkarzinome

* am häufigsten assoziierte Karzinome



#
#

4.3 Prophylaxe und Prävention bei Risikopatienten

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.11

Eine Empfehlung zur Primärprävention von Angehörigen eines Patienten mit Pankreaskarzinom, abweichend zu den Empfehlungen zur Primärprävention der Normalbevölkerung, kann nicht gegeben werden.

EK

4.12

Eine medikamentöse Prophylaxe zur Verminderung des Pankreaskarzinomrisikos ist derzeit nicht bekannt.

ST

2a

[87] [88] [89] [90]


#

4.4 Screening

4.4.1 Screening bei asymptomatischer Normalbevölkerung

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.13

Screeninguntersuchungen sollen bei asymptomatischen Individuen ohne erhöhtes Risiko für ein Pankreaskarzinom nicht durchgeführt werden.

EK


#

4.4.2 Screeninguntersuchungen/Programme für Individuen mit einem erhöhten Risiko für ein Pankreaskarzinom

4.4.2.1 Risikogruppen für ein sporadisches Pankreaskarzinom

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.14

Screeninguntersuchungen sollen bei asymptomatischen Individuen, für die ein erhöhtes Risiko für ein sporadisches Pankreaskarzinom bekannt ist oder vermutet wird, nicht durchgeführt werden, da diese Faktoren das Risiko nur gering erhöhen.

EK


#

4.4.2.2 Individuen mit einem erhöhten Risiko für ein familiäres Pankreaskarzinom

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.15

Surveillanceuntersuchungen können Individuen angeboten werden, die Kriterien für ein familiäres Pankreaskarzinom erfüllen (siehe Statement zum familiären Pankreaskarzinom).

EK


#

4.4.2.3 Individuen aus Familien mit genetischen Tumorrisikosyndromen, die mit einem erhöhtem Pankreaskarzinomrisiko assoziiert sind

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.16

Surveillance-Untersuchungen sollen Individuen angeboten werden, die Träger einer wahrscheinlich pathogenen/pathogenen Keimbahnvariante in einem der prädisponierenden Genen APC, ATM, BARD1, BRCA1, BRCA2, CHEK2, CDKN2A, MLH1, MSH2, MSH6, PMS2, EPCAM, PALB2, TP53, WT1 sind und mit mindestens einem am Pankreaskarzinom erkrankten Angehörigen erstgradig verwandt sind.

EK

4.17

Surveillance-Untersuchungen sollen aufgrund des hohen Risikos an einem Pankreaskarzinom zu erkranken folgenden Individuen angeboten werden:

  • allen Patienten mit Peutz-Jeghers Syndrom oder Trägern einer wahrscheinlich pathogenen/pathogenen Keimbahnvariante im STK11 Gen,

  • allen Trägern einer wahrscheinlich pathogenen/pathogenen Keimbahnvariante im CDKN2A Gen.

EK


#

4.4.2.4 Individuen mit einer hereditären, chronischen Pankreatitis

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.18

Surveillance-Untersuchungen können Individuen mit einer hereditären chronischen Pankreatitis unabhängig von der zu Grunde liegenden wahrscheinlich pathogenen/pathogenen Keimbahnvariante angeboten werden.

EK


#

4.4.2.5 Screeningverfahren

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.19

Bei der Erstuntersuchung von Hochrisikoindividuen im Rahmen einer Surveillance sollte eine MRT/MRCP und/oder der Endoskopische Ultraschall als bildgebende Surveillance Untersuchungen eingesetzt werden.

EK


#

4.4.2.6 Beginn von Screeningmaßnahmen

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.20

Screening/Surveillance-Untersuchungen sollten mit folgendem Lebensalter erfolgen:

  • bei Hochrisiko Individuen für ein familiäres Pankreaskarzinom ohne bekannte Keimbahnmutation: Ab 50–55 Jahren oder einem Alter 10 Jahre vor dem jüngsten Erkrankungsalter in der Familie.

  • bei Individuen mit wahrscheinlich pathogenen/pathogenen CDKN2A-Keimbahnvarianten oder Peutz-Jeghers Syndrom (wahrscheinlich pathogene/pathogene Keimbahnvarianten STK11 Gen): Ab 40 Jahren oder 10 Jahre vor jüngstem Erkrankungsalter in der Familie.

  • bei Trägern einer wahrscheinlich pathogenen/pathogenen Variante in der Keimbahn in einem der disponierenden Genen APC, ATM, BARD1, BRCA1, BRCA2, CHEK2, CDKN2A, MLH1, MSH2, MSH6, PMS2, EPCAM, PALB2, TP53, WT1 und mindestens einem am Pankreaskarzinom erkrankten, erstgradig verwandten Angehörigen: Ab 50 Jahren oder 10 Jahre vor dem jüngsten Erkrankungsalter in der Familie.

  • bei Patienten mit hereditärer Pankreatitis: ab dem Alter von 40 Jahren bei unbekanntem Krankheitsbeginn oder 20 Jahre nach Krankheitsbeginn, wenn dieser Zeitpunkt vor dem Alter von 40 Jahren liegt.

EK


#
#
#
#

5 Diagnostik

5.1 Diagnostik bei neu aufgetretenen Symptomen

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

5.1

Neu aufgetretene Oberbauch- und Rückenschmerzen sollten diagnostische Untersuchungen auslösen, die die Diagnose eines Pankreaskarzinoms erlauben.

B

3

5.2

Ein neu aufgetretener schmerzloser Ikterus sollte diagnostische Untersuchungen für ein Pankreaskarzinom auslösen.

B

2b

[91] [92] [93]

5.3

Eine akute Pankreatitis unklarer Ätiologie sollte in bestimmten Fällen (Patienten > 50 Jahre mit erstmaliger „idiopathischer“ Pankreatitis) zusätzliche Maßnahmen zum Ausschluß eines Pankreaskarzinoms auslösen.

B

4

[92] [94] [95]

Tab. 4

Alters- und Verdachtslevel-adaptiertes diagnostisches Vorgehen bei neu aufgetretenen Oberbauch- und Rückenschmerzen.

Verdachtslevel

Alter (Jahre)

Symptome

Vorgehen

Niedrig

< 50

nur Schmerz[¥]

Sonographie bei Symptompersistenz

Mittel

< 50

Schmerz plus[¥¥]

Sonographie, ggf. CT

> 50

nur Schmerz[¥]

Sonographie, ggf. CT

Schmerz plus[¥¥]

Sonographie, ggf. CT

Hoch

> 50

Schmerz plus[¥¥]

Sonographie, ggf. CT/Endosonographie

¥ Neu aufgetretene Schmerzen, die lokalisiert/gürtelförmig in den Rücken ausstrahlen und nachts wahrnehmbar sind, bedürfen altersunabhängig individuell einer weiteren Abklärung. Bei hohem Verdachtslevel ggf. auch bei negativer Sonographie komplementär CT oder Endosonographie einsetzen.


¥¥ Schmerz plus andere Symptome (Inappetenz, Gewichtsverlust, Schwäche).



#

5.2 Bildgebende Verfahren zur Primär-Diagnostik

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

5.4

Zur Klärung eines Tumorverdachtes sind unterschiedliche Verfahren wie Sonographie, Endosonographie, Multidetektor-CT, MRT mit MRCP oder ERCP geeignet.

B

2b

[96] [97]

5.5

Diagnostische Verfahren der ersten Wahl zur Detektion des Pankreaskarzinoms sind die Oberbauchsonographie, die Endosonographie, die Multidetektor-CT, sowie die MRT in Kombination mit der MRCP.

B

3


#

5.3 Histologie, Zytologie und Labordiagnostik

5.3.1 Zytologische Diagnostik

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

5.6

Eine Bürstenzytologie aus dem Gallengang hat bei V. a. ein Pankreaskarzinom eine zu niedrige Sensitivität. Es wird auch nicht empfohlen, aus dem Pankreasgang Bürstenzytologien zum Nachweis eines Pankreaskarzinoms zu entnehmen. Deswegen ist eine ERCP zur Gewebediagnostik des Pankreaskarzinoms nicht indiziert.

ST

5


#

5.3.2 Laboruntersuchungen

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

5.7

Bei Nachweis einer Pankreasraumforderung sollte eine CA19–9 Untersuchung durchgeführt werden.

C

2a

[98] [99] [100] [101]


#

5.3.3 Gewebediagnostik: Vorgehen bei Raumforderungen im Pankreas

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

5.8

Bei Vorliegen einer potenziell resektablen, karzinomverdächtigen Raumforderung im Pankreas sollte primär die Resektion erfolgen. Eine endosonographisch gesteuerte Biopsie kann dann durchgeführt werden, wenn es differenzialdiagnostische Hinweise gibt, die das Vorgehen ändern würden, wie z. B. Metastasenverdacht bei einem anderen Malignom in der Vorgeschichte.

B

2

[102] [103] [104]

5.9

Sollte aufgrund differenzialdiagnostischer Erwägungen dennoch eine Biopsie durchgeführt werden, so werden vorzugsweise solche Raumforderungen biopsiert, deren Punktion mit dem geringsten Komplikationsrisiko behaftet ist.

D

5

5.10

Vor der Durchführung einer spezifischen palliativen Therapie ist eine bioptische Diagnosesicherung obligat, unabhängig davon, ob es sich um ein lokal fortgeschrittenes, inoperables oder um ein metastasiertes Pankreaskarzinom handelt.

B

2a

[105]

5.11

Es wird die am besten und bei möglichst geringem Risiko zugängliche Läsion punktiert, unabhängig davon, ob es sich um den Primärtumor oder eine Metastase handelt

D

5


#
#

5.4 Präoperative Ausbreitungsdiagnostik

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

5.12

Zur präoperativen Beurteilung der lokalen Tumorausdehnung bzw. zur Beurteilung der Resektabilität sind die Multidetektor-CT und die Endosonographie zu bevorzugen.

A

1

[106]

5.13

Die Endosonographie als hochwertiges diagnostisches Verfahren kann zur lokalen Beurteilung eines Pankreaskarzinoms herangezogen werden.

0

1

[107] [108]

5.14

Eine kontrastmittelgestützte Computertomographie der Lunge und des Abdomens/Beckens soll erfolgen, wenn eine Evaluation der Tumorausbreitung notwendig ist und keine Kontraindikationen für ein CT vorliegen.

EK

5.15

Patienten mit einem resezierbaren Pankreaskarzinom sollten präoperativ nach einem 2-phasigen Dünnschicht-CT ein Leber-MRT mit Diffusionswichtung erhalten.

B

3,4

[109] [110] [111] [112] [113]

5.16

Alternativ sollten sie ein FDG-PET CT erhalten, um das Vorliegen einer Fernmetastasierung mit höherer Sicherheit auszuschließen.

B

1,2

[114] [115]

5.17

Die ERCP, die MRCP und die Skelettszintigraphie sollten nicht zur Ausbreitungsdiagnostik herangezogen werden.

EK

5.18

Die Staging-Laparoskopie ist fakultativ einzusetzen.

D

3

[116] [117]

Tab. 5

Diagnostische Wertigkeit von Magnetresonanztomographie (MRT), Computertomographie (CT), Positronenemissionstomographie kombiniert mit CT (PET/CT), Endosonographie (EUS) und transabdomineller Ultraschall (US) zur Diagnose eines Pankreaskarzinoms.

Diagnostische Wertigkeit: Bildgebende Verfahren zur Pankreaskarzinomdiagnostik

Verfahren

MRT

CT

PET/CT

EUS

US

Sensitivität

93 %

90 %

89 %

91 %

88 %

Spezifität

89 %

87 %

70 %

86 %

94 %

Accuracy (diagnostische Genauigkeit)

90 %

89 %

84 %

89 %

91 %

Quelle: [118]


#

5.5 Zystische Prozesse

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

5.19

Von allen schnittbildenden Verfahren sollte das MRT mit MRCP zur Differenzialdiagnostik einer zystischen Läsion des Pankreas bevorzugt eingesetzt werden.

B

5

[119]

5.20

Für die weitere differenzialdiagnostische Eingrenzung sollte bei Diagnosestellung einer Läsion > 1 cm oder bei diagnostischer Unsicherheit zusätzlich zur Schnittbildgebung eine Endosongraphie erfolgen.

B

5

[119]

5.21

Eine endosonographische Punktion zur Gewinnung von Zellen bzw. Zystenflüssigkeit und differenzialdiagnostischen Eingrenzung der Läsion (Histo- bzw. zytopathologische Analyse, Bestimmung von Lipase/Amylase und CEA, molekularpathologische Analyse) kann erfolgen.

0

5

[119] [120]

5.22

Wird bei der Erstdiagnose einer zystischen Läsion oder im Verlauf klinisch oder bildgebend der Verdacht auf eine interventionsbedürftige Läsion gestellt, so sollte zur Risikoeinschätzung und/oder Interventionsplanung eine Endosonographie erfolgen.

B

5

[119]

5.23

Eine Endosonographie bei zystischer Pankreasläsion sollte erfolgen, um morphologische Charakteristika zu identifizieren, die helfen das Risiko für eine maligne Entartung besser zu beurteilen.

B

5

[119]

5.24

Bei Diagnose einer intraduktal papillär muzinösen Neoplasie (IPMN) sollen die therapeutischen Entscheidungen in Anlehnung an die Europäischen Leitlinien [119] und/oder die internationalen Leitlinien [121] erfolgen.

A

5

[119] [121]

Tab. 6

Empfohlenes Vorgehen bei Vorliegen eines Seitenast-IPMN.

Größe der Läsion

Empfohlenes Prozedere

< 1 cm

MRT/CT/EUS nach 2 Jahren

> 1–2 cm ohne Malignitätskriterien[*]

Bildgebung 6 Monate nach Erstdiagnose, wenn konstant Kontrolle nach 2 Jahren

> 2–3 cm ohne Malignitätskriterien[*]

Bildgebung 6 Monate nach Erstdiagnose, wenn konstant Kontrolle nach 1 Jahr

> 1–3 cm mit Verdacht auf invasives Wachstum

Resektion

* Die Malignitätskriterien umfassen wandständige Knoten mit einer Größe ≥ 10 mm und einer Gangweite von ≥ 10 mm, zystische Seitenastdilatation > 30 mm, höhergradige Dysplasien in der Zytologie.


Zoom Image
Abb. 1 Algorithmus zur Therapie Überwachung und Therapie einer zystischen Läsion des Pankreas. [rerif]

#

5.6 Therapieevaluation in der palliativen Situation

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

5.25

Die Untersuchung des Tumoransprechens im Verlauf einer palliativen Chemotherapie sollte prinzipiell mit der Oberbauchsonographie durchgeführt werden. Die Computertomographie sollte nur dann eingesetzt werden, wenn dieses in Studiensituationen erforderlich ist (RECIST-Kriterien) bzw. wenn die Oberbauchsonographie keine Aussage zum Verlauf erlaubt.

B


#
#

6 Chirurgische Therapie

6.1 Einleitung

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.1

Die chirurgische Therapie ist das einzige potenziell kurative Therapieverfahren beim Pankreaskarzinom.

ST

1b

[122]

6.2

Eine ausschließliche Chemotherapie, Radiochemotherapie oder Strahlentherapie sollen bei Patienten mit als resektabel eingeschätztem Pankreaskarzinom nicht durchgeführt werden.

EK

Im Folgenden wird das chirurgische Vorgehen beim Pankreaskarzinom beschrieben. Hierbei werden insbesondere die Kriterien für eine Resektabilität des Tumors in kurativer Intention definiert. Neben dem perioperativen Management der Patienten wird vor allem die chirurgische Technik, das chirurgisch-taktische Vorgehen bei unterschiedlichen Tumorsituationen und Krankheitsstadien sowie die für die Bewertung der Prognose relevante Aufarbeitung der Operationspräparate behandelt. Die sich aus der Literatur ergebenden Daten sind auf die in Deutschland bestehenden Verhältnisse anwendbar und Grundlage der angegebenen Evidenz- und Empfehlungsgrade der einzelnen Themenkomplexe.

6.1.1 Mindestfallzahlen

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.3

Operative Eingriffe beim Pankreaskarzinom sollten in einem Krankenhaus mit ≥ 20 Pankreasresektionen (OPS-Codes: 5–524 und 5–525) pro Jahr durchgeführt werden.

B

4

[123] [124] [125] [126] [127] [128] [129] [130] [131] [132] [133] [134] [135] [136] [137]


#
#

6.2 Präoperative Vorbereitung und chirurgische Diagnostik

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.4

Eine präoperative Galleableitung mittels Stent sollte nur erfolgen, wenn eine Cholangitis vorliegt.

B

1b

[138] [139] [140] [141] [142] [143]

6.5

Eine präoperative Galleableitung kann erfolgen, wenn die Operation nicht zeitnah nach Diagnosestellung erfolgen kann.

EK

6.6

Eine diagnostische Laparoskopie sollte bei resektablen Pankreaskarzinomen bei folgenden Konstellationen eingesetzt werden:

  • wenn nach der Bildgebung ein großer Tumor (s. Hintergrund) vorliegt oder

  • Aszites besteht oder

  • ein erhöhter Tumormarker-Wert vorliegt (CA 19–9 > 500 U/ml, ohne Cholestase).

Bei diesen Situationen besteht der Verdacht auf das Vorliegen einer okkulten Organmetastasierung (Lebermetastasierung und/oder Peritonealkarzinose).

B

1

[144] [145] [146] [147]


#

6.3 Chirurgische Zielsetzung einer Resektion beim Pankreaskarzinom

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.7

Ziel der Resektion beim Pankreaskarzinom soll die Resektion im Gesunden sein (R0).

A

1a

[148] [149] [150] [151] [152] [153] [154] [155] [156] [157] [158] [159] [160]

6.3.1 Kriterien der Resektabilität

6.3.1.1 Kriterien von Seiten des Patienten: Alter, ECOG

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.8

Das Lebensalter per se sollte kein Kriterium darstellen, von der Resektion eines Pankreaskarzinoms abzusehen.

B

4

[161] [162] [163] [164] [165] [166] [167] [168] [169] [170] [171] [172] [173] [174] [175] [176]

6.9

Ein ECOG-Performance-Status ≥ 2 sollte eine relative Kontraindikation für die Resektion eines Pankreaskarzinoms darstellen.

B

1,4

[163] [164] [177] [178] [179]

Tab. 7

ABC-Kriterien der Resektabilität gemäß des International Association of Pancreatology (IAP) Konsensus (Isaji et al.).

Resektabilität

A(anatomisch)

B(biologisch)

C(konditional)

Resektabel

(R, resectable)

R-Typ A

Neg: R-Typ A

Neg: R-Typ A

Pos: BR-Typ B

Pos: BR-Typ C

Grenzwertig-resektabel

(BR, borderline resectable)

BR-Typ A

Neg: BR-Typ A

Neg: BR-Typ A

Pos: BR-Typ AB

Pos: BR-Typ AC

Lokal-fortgeschritten

(LA, locally advanced)

LA-Typ A

Neg: LA-Typ A

Neg: LA-Typ A

Pos: LA-Typ AB

Pos: LA-Typ AC

Abkürzungen: A: „anatomical“: Verhältnisse zu den GefäßenB: „biological“: CA19–9 > 500 IU/ml oder befallen regionäre Lymphknoten (PET-CT oder bioptisch) C: „conditional“: ECOG-Performance-Status 2 oder höher Neg: negativ für die o. g. Parameter Pos: positiv für die o. g. Parameter Weitere Kombinationen möglich: z. B. BR-BC, BR-ABC, LA-ABC etc.
Quelle: [180]


#

6.3.1.2 Kriterien der Resektabilität von Seiten der Tumorbiologie

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.10

Bioptisch gesicherte oder im PET-CT nachgewiesene Lymphknotenmetastasen (N+) und/oder präoperative CA19–9 Werte > 500 U/ml (ohne klinisch relevante Cholestase) sind tumorbiologische Kriterien, die in der Beurteilung einer primären Resektion eines exokrinen Pankreaskarzinoms berücksichtigt werden sollten. Wenn eines dieser Kriterien vorliegt, so sollte dies zu einer Einstufung des Pankreaskarzinoms als grenzwertig resektabel führen, unabhängig von seiner konditionellen und/oder anatomisch bestehenden Resektabilität.

B

5

[181]


#

6.3.1.3 Kriterien der Resektabilität von Seiten des Tumors

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.11

Die anatomische Resektabilität des Pankreaskarzinoms in Bezug auf lokoregionäre Gefäßbeteiligung sollte anhand einer kontrastmittelverstärkten CT-Bildgebung (bei KM-Allergie: kontrastmittelverstärktes MRT) in Anlehnung an die NCCN-Kriterien eingeschätzt werden.

Anhand dieser Kriterien sollte eine Einteilung des Pankreaskarzinoms in resektabel, grenzwertig resektabel (borderline resektabel), lokal fortgeschritten und metastasiert erfolgen.

Für die CT-basierte Beurteilung der anatomischen Resektabilität sollte das im Hintergrundtext dargestellte Protokoll ([Tab. 8]) verwendet werden.

EK

6.12

Eine Tumorinfiltration des exokrinen Pankreaskarzinoms in Nachbarorgane (Magen, Duodenum, Kolon, Nebenniere) mit in der Bildgebung resektablem Befund sollte keine Kontraindikation für eine onkologische Tumorchirurgie darstellen, sofern eine R0-Resektion erzielt werden kann.

EK

6.13

Bei Feststellung einer primären Irresektabiltät und der Frage nach sekundärer Resektabilität nach Chemo- oder einer Kombination aus Chemo- und Strahlentherapie sollte der Patient in einer Klinik mit einer hohen Fallzahl (s. 6.3.) zur Einholung einer Zweitmeinung vorgestellt werden.

EK


#

6.3.1.4 Infiltration von Gefäßen

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.14

Bei Tumorinfiltration des Truncus coeliacus und/oder der Arteria mesenterica superior über 180° der Zirkumferenz, bei Infiltration der Aorta oder bei Infiltration der A. hepatica communis mit Kontakt zu A. hepatica propria oder Truncus coeliacus sollte keine primäre Resektion des Tumors durchgeführt werden.

B

6.15

Bei Infiltration der V. portae ≤ 180° kann eine Resektion des Primärtumors mit Rekonstruktion der Portalvene erfolgen.

Bei Infiltration der V. mesenterica superior und ihrer Zuflüsse ohne Rekonstruktionsmöglichkeit sollte keine Resektion des Primärtumors durchgeführt werden.

B/0

Tab. 8

Klassifikation der CT/MRT-basierten anatomischen Resektabilität bei Pankreaskarzinom gemäß den Kriterien des National Comprehensive Cancer Network (NCCN). (modifiziert nach IAP-Guideline und Empfehlungen der Deutschen Röntgengesellschaft [180] [183]). Auf Basis der Informationen der strukturierten CT-/MRT-Befunden kann mithilfe der folgenden anatomischen Kriterien die Resektabilität eingeschätzt werden:

Resektabilität

Arteriell

Venös

Resektabel

Kein Tumorkontakt zu Truncus coeliacus [TC], Arteria mesenterica superior [AMS] oder Arteria hepatica communis [AHC]

Kein Tumorkontakt mit der Vena mesenterica superior [VMS]oder Pfortader [PA] oder ≤ 180° Kontakt ohne Konturirregularität der Vene

„borderline“ resektabel[**]

Tumor in Pankreaskopf oder Processus uncinatus:

  • Solider Tumorkontakt mit der AHC ohne Ausdehnung auf den TC oder die Bifurkation der Arteria hepatica mit möglicher sicherer und kompletter Resektion und Rekonstruktion

  • Solider Tumorkontakt mit der AMS mit ≤ 180°

  • Solider Tumorkontakt mit normvarianter Arterie (z. B. akzessorische Arteria hepatica dextra, varianter Abgang der Arteria hepatica dextra, varianter Abgang der AHC). Typ der Normvariante sowie das Ausmaß des Tumorkontaktes sollen angegeben werden, da dies die operative Planung beeinflussen kann.

Tumor in Pankreaskorpus und -schwanz:

  • Solider Tumorkontakt mit dem TC mit ≤ 180°

  • Solider Tumorkontakt mit dem TC mit > 180° ohne Beteiligung der Aorta und mit intakter und nicht beteiligter Arteria gastroduodenalis, sodass ggf. eine modifizierte Operation möglich ist.

  • Solider Tumorkontakt mit der VMS oder PA mit > 180°, Kontakt mit ≤ 180° mit Konturirregularität der Vene oder Thrombose der Vene bei aber erhaltener Vene proximal und distal des betroffenen Gefäßabschnittes, sodass eine sichere und komplette Resektion und Rekonstruktion möglich ist.

  • Solider Tumorkontakt mit der Vena cava inferior [VCI].

Nicht resektabel[**]

  • Fernmetastasen (u. a. distante Lymphknotenmetastasen)

Tumor in Pankreaskopf oder Proc. uncinatus:

  • Solider Tumorkontakt mit der AMS > 180°

  • Solider Tumorkontakt mit dem TC > 180°

Tumor in Pankreaskorpus und -schwanz:

  • Solider Tumorkontakt mit > 180° mit der AMS oder TC

  • Solider Tumorkontakt mit dem TC und Beteiligung der Aorta

Tumor in Pankreaskopf oder Proc. uncinatus:

  • Nicht rekonstruierbare VMS oder PA bei Tumorbeteiligung oder Verschluss (durch Tumor- oder blanden Thrombus)

  • Tumorkontakt mit dem proximalsten in die PA drainierenden jejunalen Ast

Tumor in Pankreaskorpus und -schwanz:

  • Nicht rekonstruierbare VMS oder PA bei Tumorbeteiligung oder Verschluss (durch Tumor- oder blanden Thrombus)

** Ein solider Tumorkontakt kann durch diffuse angehobene Imbibierungen um die peripankreatischen Gefäße ersetzt werden, typischerweise nach neoadjuvanter Therapie. Dies sollte in Staging- und Follow-up-Untersuchungen beschrieben werden. In diesen Fällen sollte eine Entscheidung bezüglich der Resektabilität als Konsensus-Entscheidung im Tumorboard erfolgen.


Tab. 9

Strukturierte Befundvorlage für CT-/MRT-Befundung solider und zystischer Pankreasläsionen, angelehnt an die Konsensus-basierte Befundvorlagen der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG). Hinweis: Bei den mit einem Stern (*) gekennzeichneten Befundabschnitten können ggf. mehrere Auswahlmöglichkeiten angegeben bzw. sie können bei Vorliegen mehrerer Läsionen dupliziert werden.

Solide Pankreasläsion im CT/MRT

Zystische Pankreasläsion im CT/MRT

Beschreibung

Keine relevante Voraufnahme*

Voraufnahme vom*:

Bildqualität

Gut/Mittel/Schlecht

Histologie

Ausstehend/Nachgewiesen

Pankreas*

Pankreasparenchym

Normal/ödematös /lipotroph

chron. Pankreatitis-Zeichen

Läsionsanzahl

Singulär/ca. ___ Läsionen/Multifokal

Lokalisation*

Pankreaskopf/Processus uncinatus/Pankreaskörper/Pankreasschwanz

Größe

___ mm (Serie/Bildnummer)

Charakterisierung

Solide/gemischt solide/zystisch-nekrotisch

Zystisch/mikrozystisch/makrozystisch/oligozystisch/unilokulär/zystisch mit soliden Anteilen

Kontur

---

Scharf/unscharf

Wand

---

Keine/dünn/dick

Septierungen

---

Ja/Nein

Solide Komponente (intramuraler Knoten)

---

Nein/Ja: zentral/peripher

KM-Enhancement

im Vgl. zum Pankreasgewebe:

arteriell: hypo-/iso-/hyper-

venös: hypo-/iso-/hyper-

Ja/Nein

Gangassoziation

---

Keine/Hauptgang/Seitenast/kombiniert Haupt- und Seitenast

Ductus pancreaticus

unauffällig/Dilatation prästenotisch mit max. Durchmesser: __ mm

Ductus hepatocholedochus (DHC):

unauffällig/Dilatation prästenotisch mit max. Durchmesser: __ mm/ Stent

regelrecht

Indexläsion maximale Größe

__ mm

Exokrin: T1: ≤ 2 cm (T1a: ≤ 0,5 cm/T1b < 1 cm/T1c: ≤ 2 cm)/T2: ≤ 4 cm/T3: > 4 cm/T4: Gefäßinfiltration;

Neuroendokrin: T1: < 2 cm/T2: 2–4 cm/T3: > 4 cm/T4: Organ- oder Gefäßinfiltration

Gefäße und Nachbarorgane

Indexläsion mit Infiltration von Nachbarorganen

Magen/Milz/Duodenum/Jejunum/Kolon/Niere/Nebenniere

Aszites

nein/ja: wenig/ausgeprägt/peritoneale Implantate. Lokalisation: __

Indexläsion Gefäßinfiltration

nein/ja (von Truncus coeliacus, Arteria mesenterica superior und/oder Arteria hepatica communis, im Detail siehe unten)

Gefäßbezug des Primärtumors (Angabe in Grad der Zirkumferenz)

  • Aorta (ventral): nein/≤ 180°/> 180°/Deformierung

  • Truncus coeliacus: nein/≤ 180°/> 180°/Deformierung

  • Arteria hepatica communis: nein/≤ 180°/> 180°/Deformierung

  • Arteria hepatica propria: nein/≤ 180°/> 180°/Deformierung

  • Arteria gastroduodenalis (abgangsnah): nein/≤ 180°/> 180°/Deformierung

  • Arteria mesenterica superior: nein/≤ 180°/> 180°/Deformierung

  • Arteria lienalis: nein/≤ 180°/> 180°/Deformierung

  • Anatomische Gefäßvarianten: nein/akzessorische Arteria hepatica dextra/communis aus der AMS/sonstige:

  • __ Infiltration: nein/≤ 180°/> 180°/Deformierung

  • Vena lienalis: nein/≤ 180°/> 180°/Deformierung/Thrombose

  • Vena mesenterica superior: nein/≤ 180°/> 180°/Deformierung/1. Jejunalast infiltriert/Thrombose

  • Pfortader: nein/≤ 180°/> 180°/Deformierung/Thrombose/Freitext: z. B. kavernöse Transformation

Atherosklerose Truncus coeliacus

nein/Stenose ca. __ %

Atherosklerose AMS

nein/Stenose ca. __ %

Fernmetastasen

Nein/Ja (Lokalisation)

Leber*

unauffällig/nachweisbare:

Lebermetastasen*

Anzahl insgesamt: __ im Segment: __

Messung von max. 2 Läsionen gemäß RECIST 1.1*

L01: __ (Serie/Bildnummer)

L02: __ (Serie/Bildnummer)

Zyste im Segment*

__

Hämangiom im Segment*

__

Sonstige Leberläsion*

Freitext

Lymphknoten

Lymphknoten, lokoregionär

Keine suspekten LK/suspekte LK. Anzahl: __, max. _mm. Lokalisation: __ (Serie/ Bildnummer)

Lymphknoten, distant

Keine suspekten LK/suspekte LK. Anzahl: __, max. _mm. Lokalisation: __

Quelle: [183]


#
#

6.3.2 Resektion des Primärtumors bei Metastasierung

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.16

Die primäre Resektion des Tumors soll bei nachgewiesenen Fernmetastasen eines duktalen Pankreaskarzinoms (Organmetastasen, Peritonealkarzinose, als Fernmetastasen geltende Lymphknotenmetastasen) nicht durchgeführt werden.

A

3

[184] [185] [186] [187] [188] [189] [190] [191] [192] [193] [194] [195] [196] [197] [198] [199] [200] [201] [202] [203] [204] [205]

6.17

Die Resektion des Primärtumors bei nachgewiesenen synchronen Oligometastasen (≤ 3) eines Pankreaskarzinoms soll nur im Rahmen von prospektiven Studien als Teil einer multimodalen Behandlungsstrategie erfolgen.

A

3

[184] [185] [186] [187] [188] [189] [190] [191] [192] [193] [194] [195] [196] [197] [198] [199] [200] [201] [202] [203] [204] [205]


#
#

6.4 Chirurgisches Vorgehen bei synchronen Metastasen

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.18

Im Falle von erst intraoperativ nachweisbaren Fernmetastasen sollte eine Resektion des Primärtumors trotz gegebener Resektabilität unterbleiben. (Empfehlung von 2013: 6.27)

B

3

[184] [185] [186] [187] [188] [189] [190] [191] [192] [193] [194] [195] [196] [197] [198] [199] [200] [201] [202] [203] [204] [205]


#

6.5 Chirurgisches Vorgehen bei metachronen Metastasen

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.19

Empfehlungsgrad A

Die Resektion von diffusen metachronen Metastasen eines Pankreaskarzinoms soll nicht durchgeführt werden.

Empfehlungsgrad 0

Eine Resektion kann bei ausgewählten Patienten mit metachronen Oligometastasen (≤ 3) im Rahmen von Studien als Teil eines multimodalen Therapiekonzeptes erwogen werden.

A/0

1,4

[184] [185] [186] [187] [188] [189] [190] [191] [192] [193] [194] [195] [196] [197] [198] [199] [200] [201] [202] [203] [204] [205]


#

6.6 Perioperative Therapie: Antibiotikaprophylaxe

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.20

Eine perioperative Antibiotikaprophylaxe sollte immer erfolgen.

B

1b

[138] [206] [207] [208]

6.21

Hierbei sollte die Prophylaxe unterschiedslos zwischen Patienten mit und ohne Stent erfolgen.

B

4

[138]


#

6.7 Perioperative Therapie: Somatostatinprophylaxe

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.22

Die Reduktion der pankreasspezifischen Komplikationen durch eine perioperative Somatostatinprophylaxe ist durch eine Metaanalyse randomisierter Studien belegt. Die perioperative Prophylaxe mit Somatostatin kann jedoch nicht regelhaft bei allen Patienten empfohlen werden, da die existierenden Studien uneinheitliche Definitionen der Pankreasfistel – mit sich eventuell daraus ergebenden Unterschieden in der Klassifikation postoperativer Komplikationen – aufweisen.

C

1a

[209] [210] [211] [212] [213] [214] [215] [216]


#

6.8 Operatives Vorgehen beim Pankreaskarzinom

6.8.1 Intraoperative Peritoneallavage/Zytologie

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.23

Aus der intraoperativen Peritoneallavage ergeben sich keine therapeutischen Konsequenzen. Deshalb besteht keine Indikation zur intraoperativen Peritoneallavage mit Zytologiegewinnung.

ST

3

[217] [218] [219] [220] [221] [222] [223]


#

6.8.2 Resektionsausmaß

6.8.2.1 Karzinome des Pankreaskopfes

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.24

Im Falle des Pankreaskopfkarzinoms beinhaltet die Resektion i. d. R. die partielle Duodenopankreatektomie mit oder ohne Pyloruserhalt. In seltenen Fällen kann bei Ausdehnung des Karzinoms nach links eine totale Pankreatektomie notwendig sein. Ggf. sollte im Falle der Infiltration von Nachbarorganen und anderer Strukturen die Resektion entsprechend ausgedehnt werden.

ST

1b

[224] [225] [226] [227] [228] [229] [230] [231] [232] [233] [234] [235] [236] [237] [238] [239] [240] [241] [242] [243] [244] [245] [246]


#

6.8.2.2 Klassischer Whipple versus pp-Whipple

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.25

Bezüglich der postoperativen Komplikationen und Letalität sowie der onkologischen Langzeitergebnisse sind beide Verfahren (pyloruserhaltende [pp] vs. magenresezierende partielle Duodenopankreatektomie [klassisch]) gleichwertig.

ST

1a

[247]


#

6.8.2.3 Karzinome im Pankreasschwanz

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.26

Das operative Verfahren bei Karzinomen des Pankreasschwanzes ist die Pankreaslinksresektion. Bezüglich der Operationserweiterung gelten die in 6.24. genannten Kriterien.

ST

1a

[228] [248] [249] [250] [251] [252] [253]


#

6.8.2.4 Karzinome im Pankreaskorpus

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.27

Pankreaskorpuskarzinome machen im Allgemeinen eine subtotale Pankreaslinksresektion oder ggf. eine totale Duodenopankreatektomie erforderlich.

ST

3

[228] [248] [249] [250] [251] [252] [253] [254]


#
#

6.8.3 Lymphadenektomie

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.28

Bei der Resektion eines Pankreaskarzinoms soll eine standardisierte Lymphadenektomie durchgeführt werden.

Eine erweiterte Lymphadenektomie soll nicht durchgeführt werden.

A

1

[255] [256] [257] [258] [259] [260] [261] [262] [263] [264] [265] [266]

6.29

Bei Resektion eines Pankreaskarzinoms sollen mindestens 12 regionäre Lymphknoten entfernt werden.

EK

6.30

Bei der Resektion eines Pankreaskarzinoms soll das Verhältnis von befallenen zu insgesamt entfernten Lymphknoten im pathologisch-histologischen Befundbericht angegeben werden.

A

2b

[199] [200] [202] [203] [267] [268] [269] [270] [271] [272] [273] [274] [275] [276] [277] [278] [279] [280] [281]

Zoom Image
Abb. 2 Lymphknoten am Pankreas. Peripankreatische Lymphknoten (N1) und Sammellymphknoten (N2). Die posterioren duodenopankreatischen Lymphknoten (dorsal von 1 gelegen) und die subpylorischen Lymphknoten sind nicht eingezeichnet. 1: anteriore duodenopankreatische Lymphknoten; 3: suprapankreatische Lymphknoten (a Kopfbereich, b Körper-Schwanz-Bereich); 4: infrapankreatische Lymphknoten (a Kopfbereich, b Körper-Schwanz-Bereich); 5: lienale Lymphknoten; 7: Lymphknoten an der Leberpforte; 8: zöliakale Lymphknoten; 9: Lymphknoten am Stamm der A. mesenterica superior; 10: obere paraaortale Lymphknoten. (Quelle: Schwarz N. Lymphabfluss. In: Schwarz N, Hrsg. Allgemein- und Viszeralchirurgie essentials. 8., vollständig überarbeitete Auflage. Stuttgart: Thieme; 2017. doi:10.1055/b-004-132233).

#
#

6.9 Laparoskopische Chirurgie

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.31

Die distale Pankreatektomie kann bei Pankreaskarzinomen ohne Gefäßbeteiligung durch erfahrene Chirurgen laparoskopisch oder robotisch durchgeführt werden.

B

2,4

[129] [168] [282] [283] [284] [285] [286] [287] [288] [289]


#

6.10 Pathologische Aufarbeitung und Beurteilung des Resektats

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.32

Eine generelle Markierung aller tumornahen zirkumferentiellen Resektionsränder soll in Absprache mit dem operierenden Chirurgen erfolgen.

EK

6.33

Zur Beurteilung der Tumorfreiheit kann eine Schnellschnittuntersuchung durchgeführt werden, um durch Nachresektion die Rate kurativ resezierter Pankreaskarzinome zu erhöhen.

EK

Zoom Image
Abb. 3 Markierung der zirkumferentiellen Resektionsränder am OP-Präparat.

#

6.11 Histopathologische Aufarbeitung und Klassifikation des Resektats

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

6.34

Die Kriterien einer R0-Resektion sind für alle Organtumore international einheitlich festgelegt. Die R-Klassifikation berücksichtigt die gesamte Situation eines Patienten. Daher ist für die Beurteilung einer R2–Situation die Information von u. U. in-situ belassenen Metastasen (z. B. Peritoneum) notwendig. Eine R1-Situation bedeutet, dass histologisch Tumorzellen am definitiven Resektionsrand nachgewiesen wurden.

EK

6.35

Um der besonderen Situation duktaler Adenokarzinome gerecht zu werden (diskontinuierliche Tumorzellausbreitung, desmoplastische Stromareaktion), sollte das sogenannte „Konzept des zirkumferentiellen Resektionsrands“ (CRM-Konzept) in Analogie zum Rektumkarzinom angewandt werden, inklusive der Angabe des Abstands des Tumors zum Resektionsrand in mm.

EK

6.36

Die Angabe der pT-, pN- und M-Kategorie sowie das Tumorgrading sollen im Pathologiebefund angegeben werden.

A

2b

[199] [201] [267] [268] [269] [270] [271] [272] [275] [277] [278] [279] [280] [290] [291] [292] [293]

6.37

Lymphgefäßinvasion, Perineuralscheideninfiltration und Blutgefäßinvasion sollten Bestandteil der Pathologiebefundung sein.

B

2b

[156] [159] [199] [201] [267] [268] [269] [270] [271] [272] [273] [274] [275] [277] [278] [279] [280] [281] [290] [291] [292] [293] [294] [295] [296] [297] [298] [299] [300];

Zoom Image
Abb. 4 Konzept des zirkumferentiellen Resektionsrands (CRM) beim Pankreaskarzinom.

#
#

7 Adjuvante und neoadjuvante nichtchirurgische Therapie des Pankreaskarzinoms

7.1 Adjuvante Therapien

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

7.1

Nach R0-Resektion eines Pankreaskarzinoms im UICC-Stadium I–III soll eine adjuvante Chemotherapie durchgeführt werden.

A

1b

[306] [307] [308] [309] [310] [311] [312] [313] [314]

7.2

Für die Durchführung einer adjuvanten Chemotherapie nach Resektion eines Pankreaskarzinoms gibt es keine generelle Altersbeschränkung.

EK

7.3

Eine adjuvante Chemotherapie sollte bei einem ECOG-Performance Status von 0 bis 2 durchgeführt werden.

EK

7.4

Beim R1-resezierten Pankreaskarzinom sollte eine additive Chemotherapie über 6 Monate durchgeführt werden.

B

2b

[306]

7.5

Bei einem ECOG 0–1 soll eine adjuvante Chemotherapie mit mFOLFIRINOX erfolgen.

A

2

[313]

7.6

Bei einem ECOG > 1–2 sollten die folgenden Chemotherapieprotokolle eingesetzt werden:

a) Gemcitabin

b) Gemcitabin + Capecitabin

B

2

[306] [307] [308] [310]

7.7

Bei einer Gemcitabin-Unverträglichkeit sollte alternativ eine adjuvante Therapie mit 5-FU erfolgen.

B

2

[310]

7.8

Eine adjuvante Chemotherapie sollte nach Möglichkeit innerhalb von 12 Wochen nach Operation eingeleitet werden.

B

2,4

[315] [316] [317]

7.9

Die Dauer der adjuvanten Chemotherapie sollte 6 Monate betragen.

EK

7.10

Nach einer R0-Resektion bei Pankreaskarzinom sollte außerhalb von randomisierten, kontrollierten Studien keine adjuvante Radiochemotherapie durchgeführt werden.

B

1,4

[308] [309] [318] [319] [320] [321] [322] [323] [324] [325] [326] [327] [328] [329]

7.11

Eine additive Radiochemotherapie nach R1-Resektion beim Pankreaskarzinom sollte außerhalb von randomisiert-kontrollierten Studien nicht durchgeführt werden.

B

2b

[319] [325] [326] [330] [331] [332]

Die chirurgische Therapie ist die einzig potenziell kurative Therapieoption beim Pankreaskarzinom (siehe Kapitel 6).

Allerdings liegt das Langzeitüberleben nach alleiniger Resektion immer noch unter 20 % [148]. Langzeitrezidive und Fernmetastasierung spielen bei den Tumorrezidiven eine Rolle [333]. Daher sind multimodale Therapiestrategien prinzipiell sinnvoll, um das Langzeitüberleben potenziell zu verbessern. Voraussetzung für eine adjuvante bzw. additive Therapie ist die kurativ intendierte Pankreasresektion (R0 / R1). Zu fordern ist eine exakte histopathologische Aufarbeitung nach den in Kapitel 6.11 beschriebenen Kriterien. Mit der Verfügbarkeit effektiverer Chemotherapieprotokolle sollten perioperative Konzepte bei lokal fortgeschrittenen Karzinomen individuell evaluiert werden.


#

7.2 Neoadjuvante Therapien

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

7.12

Eine neoadjuvante Strahlenchemotherapie, Strahlentherapie oder Chemotherapie sollte Patienten mit einem resektabel eingeschätztem Pankreaskarzinom außerhalb von Studien nicht angeboten werden.

B

1,2,4

[334] [335] [336] [337] [338] [339] [340] [341] [342] [343] [344] [345] [346] [347]

7.13

Bei Patienten mit einem als borderline resektabel eingeschätzten Pankreaskarzinom sollte eine präoperative Chemotherapie oder Chemostrahlentherapie durchgeführt werden.

B

1,4

[339] [348] [349] [350] [351] [352] [353]

7.14

Bei einem als lokal fortgeschritten eingeschätztem Pankreaskarzinom soll eine initiale Chemotherapie durchgeführt werden.

Eine initiale Strahlentherapie oder Strahlenchemotherapie sollte bei Patienten mit als lokal fortgeschritten eingeschätztem Pankreaskarzinom außerhalb von Studien nicht durchgeführt werden.

A

2,4

[354] [355] [356] [357] [358] [359] [360] [361]

7.15

Eine intraoperative Radiotherapie (IORT) sollte außerhalb von prospektiven, kontrollierten Studien nicht durchgeführt werden.

B

2b

[362] [363] [364] [365] [366] [367] [368] [369]

7.16

Sogenannte Targeted Therapies, immuntherapeutische Ansätze und Hyperthermiekonzepte sollten außerhalb von prospektiven, kontrollierten Studien in der adjuvanten oder neoadjuvanten Therapie des Pankreaskarzinoms nicht angewendet werden.

EK

7.17

In der Systemtherapie des initial als borderline resektabel oder lokal fortgeschritten eingeschätztem Pankreaskarzinom sollte eine Kombinationschemotherapie erfolgen. Folgende Chemotherapieprotokolle können eingesetzt werden:

  • FOLFIRINOX

  • Gemcitabin plus nab-Paclitaxel

B

1,4

[359] [360] [361] [370]


#

7.3 Chirurgische Evaluation nach neoadjuvanter Therapie

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

7.18

Bei einem initial als borderline-resektabel eingeschätzten Pankreaskarzinom sollte nach einer neoadjuvanten Therapie und mindestens stabiler Erkrankung (stable disease) in einer Schnittbildgebung eine chirurgische Exploration erfolgen, um die sekundäre Resektabilität mit dem Ziel einer R0-Resektion adäquat beurteilen zu können.

Bei einem als lokal fortgeschritten eingeschätzten Pankreaskarzinom sollte nach einer neoadjuvanten Therapie und mindestens stabiler Erkrankung (stable disease) in einer Schnittbildgebung eine chirurgische Exploration erfolgen, um die sekundäre Resektabilität mit dem Ziel einer R0-Resektion adäquat beurteilen zu können.

Die Patienten sollten in einem Zentrum (siehe Empfehlung 6.3.) mit entsprechender Erfahrung vorgestellt werden.

B

3,4

[301] [302] [303] [304] [305]


#
#

8 Palliative Therapie des Pankreaskarzinoms

8.1 Einführung

Seit den Studien von Mallinson [371], Palmer [372] und Glimelius [373] hat sich die Chemotherapie in der Palliativsituation gegenüber der rein supportiven Therapie hinsichtlich des Überlebens der Patienten und der Lebensqualität als überlegen erwiesen. Dies wurde auch in einer Cochrane-Analyse bestätigt [374].

Standardoptionen in der Erstlinientherapie des fortgeschrittenen oder metastasierten Pankreaskarzinoms sind FOLFIRINOX, NALIRIFOX und Gemcitabin + nabPaclitaxel [375]. Bei reduziertem Allgemeinzustand ist auch eine Monotherapie mit Gemcitabin gut etabliert [376]. Der PARP-Inhibitor Olaparib stellt die erste molekular zielgerichtete Behandlungsoption als Erhaltungstherapie für die kleine Subgruppe von Patienten mit BRCA-1/2-Keimbahnmutationen nach mindestens 16-wöchiger Platin-basierter Vorbehandlung dar. Allen Patienten sollte nach Möglichkeit die Option einer Zweitlinientherapie angeboten werden.

Der Stellenwert einer Strahlentherapie nach vorangegangener Chemotherapie liegt nach bisherigen Kenntnissen vor allem in einer längeren lokalen Tumorkontrolle. Phase-III Studien, die in dieser Konstellation einen Überlebensvorteil belegen, liegen nicht vor [355].


#

8.2 Indikation zur Chemotherapie

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.1

Beim metastasierten bzw. lokal fortgeschrittenen Pankreaskarzinom soll bei einem ECOG Performance Status von 0 bis 2 zur Verbesserung der Lebensqualität, des klinischen Benefits und der Überlebenszeit eine palliative Chemotherapie angeboten werden.

A

5

[377]

8.2

Es gibt keine Daten, welche die optimale Dauer der Tumortherapie beim metastasierten Pankreaskarzinom festlegen. Die Dauer der Behandlung richtet sich daher nach der Verträglichkeit und den Behandlungszielen.

ST

5

8.3

In der Erstlinientherapie des fortgeschrittenen oder metastasierten Pankreaskarzinoms können verschiedene Chemotherapieregime eingesetzt werden. Dazu gehören die Kombinationsregime FOLFIRINOX, NALIRIFOX, Gemcitabin + nabPaclitaxel und Gemcitabin + Erlotinib sowie die Monotherapie mit Gemcitabin.

ST

2

[375] [376] [378] [379] [380]

8.4

Die Wahl des optimalen Therapieregimes richtet sich vorrangig nach dem ECOG-Performance Status, der Komorbidität und der Präferenz des Patienten.

ST

5

[377]

8.5

Patienten mit einem ECOG Performance Status 0–1 profitieren von Kombinationschemotherapien. Diesen Patienten sollten in der Erst- und Zweitlinientherapie Kombinationstherapien angeboten werden. Dagegen sollten Patienten mit einem ECOG Performance Status ≥ 2 eher mit einer Monotherapie behandelt werden. In jedem Fall sollen die Patienten frühzeitigen Zugang zu supportiven Behandlungsoptionen haben.

B

5

[377]


#

8.3 Monochemotherapie

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.6

Wenn Patienten mit fortgeschrittenem oder metastasiertem Pankreaskarzinom eine Monochemotherapie erhalten, dann ist Gemcitabin einer 5-FU Monotherapie vorzuziehen.

A

5

[377]

8.3.1 Gemcitabin-Monotherapie

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.7

Eine Monotherapie mit Gemcitabin sollte Patienten angeboten werden, die aufgrund eines ECOG Performance Status 2 und/oder ihres Komorbiditätsprofils eine Kombinationstherapie nicht tolerieren oder diese nicht präferieren.

B

5

8.8

Patienten mit einem ECOG Performance Status ≥ 3 oder mit schlecht kontrollierter Komorbidität können bei Fortführung der onkologischen Behandlung tumorspezifische Therapien im Rahmen von Einzelfallentscheidungen erhalten.

0

5

[381]

8.9

Gemcitabin soll in konventioneller Dosierung (1000 mg/m2 über 30 Minuten) verabreicht werden.

A

2

[382]


#

8.3.2 5-FU-Monotherapie

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.10

5-FU mit oder ohne Folinsäure soll nicht als alleinige Erstlinientherapie eingesetzt werden.

A

2

[376]


#
#

8.4 Kombinationstherapien

8.4.1 5-FU-basierte Kombinationschemotherapien

8.4.1.1 FOLFIRINOX und NALIRIFOX

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.11

FOLFIRINOX oder NALIRIFOX sollen Patienten mit metastasiertem Pankreaskarzinom angeboten werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden: ECOG Performance Status von 0–1, günstiges Komorbiditätsprofil, Patientenpräferenz, adäquate Möglichkeiten der Supportivtherapie.

A

5,2

[375] [381] [383]


#

8.4.1.2 Andere 5-FU-basierte Kombinationschemotherapien

Details zu diesem Kapitel können der Langversion der Leitlinie entnommen werden.


#
#

8.4.2 Gemcitabin-basierte Kombinationstherapien

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.12

Gemcitabin-basierte Kombinationstherapien können bei Patienten eingesetzt werden, die eine Behandlung mit FOLFIRINOX oder NALIRIFOX nicht tolerieren oder nicht präferieren.

0

5

[377]

8.4.2.1 Kombination von Gemcitabin und nab-Paclitaxel

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.13

Die Kombination von Gemcitabin mit nab-Paclitaxel soll Patienten angeboten werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden: ECOG Performance Status 0–1, relativ günstiges Komorbiditätsprofil, Patientenpräferenz, adäquate Supportivtherapie.

A

5

[381]


#

8.4.2.2 Kombination von Gemcitabin mit Fluoropyrimidinen

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.14

Die Kombination von Gemcitabin mit Fluoropyrimidinen wie 5-Fluorouracil, Capecitabin oder S1 ist kein Standard in der Erstlinientherapie des metastasierten oder lokal fortgeschrittenen, inoperablen Pankreaskarzinoms.

B

1

[384] [385]


#

8.4.2.3 Andere Gemcitabin-basierte Kombinationschemotherapien

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.15

Die Kombination von Gemcitabin mit Oxaliplatin, Cisplatin, Cisplatin/Epirubicin/5-FU, Pemetrexed, Docetaxel oder Exatecan ist kein Standard in der Erstlinientherapie des metastasierten oder lokal fortgeschrittenen, inoperablen Pankreaskarzinoms.

B

1

[386]


#
#
#

8.5 Molekularbiologisch gezielte Therapien

8.5.1 Gemcitabin/Erlotinib

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.16

Alternativ zur Gemcitabin Monotherapie kann beim metastasierten Pankreaskarzinom eine Kombinationstherapie aus Gemcitabin und dem EGF-Rezeptor-Tyrosinkinaseinhibitor Erlotinib eingesetzt werden.

0

5

[381]

8.17

Bei Ausbleiben eines Hautausschlages bis zu 8 Wochen nach Therapiebeginn sollte die Therapie mit Erlotinib beendet werden.

B

2

[379] [387] [388]


#

8.5.2 Gemcitabin plus andere molekular gezielt wirkende Substanzen

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.18

Weitere Kombinationen von Gemcitabin mit sogenannten „Targeted Therapies“ wie Cetuximab, Bevacizumab oder Axitinib besitzen keinen Stellenwert in der Therapie des Pankreaskarzinoms und sollen außerhalb von prospektiven, kontrollierten Studien nicht eingesetzt werden. Diese Kombinationen werden nicht empfohlen.

A

1

[389] [390] [391]


#
#

8.6 Therapie in molekularen Subgruppen

Details zu diesem Kapitel können der Langversion der Leitlinie entnommen werden.

8.6.1 BRCA1/2 Mutation

8.6.1.1 Platin-basierte Therapie bei BRCA 1/2 Mutation

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.19

Bei Patienten mit Nachweis einer BRCA-1/2 Keimbahnmutation sollte eine Platin-basierte Erstlinientherapie bevorzugt werden.

B

2,4

[392] [393]


#

8.6.1.2 PARP-Inhibitoren

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.20

Bei Patienten mit metastasiertem Pankreaskarzinom, die grundsätzlich für eine Platin-basierte Therapie geeignet sind, sollte das Vorliegen einer BRCA1/2 Keimbahnmutation evaluiert werden, um Platin-sensible Patienten frühzeitig zu identifizieren und die Option einer Erhaltungstherapie mit einem PARP-Inhibitor zu klären.

A

2

[394]

8.6.1.2.1 Einsatz von PARP-Inhibitoren in der Maintenance-Therapie

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.21

Bei Vorliegen einer gBRCA1/2 Mutation haben Substanzen, die wie PARP-Inhibitoren in DNA-Reparaturmechanismen eingreifen, einen Stellenwert in der Erhaltungstherapie des metastasierten Pankreaskarzinoms nach Platin-basierter Vortherapie.

ST

2

[394]


#
#
#

8.6.2 KRAS G12C Mutation

8.6.2.1 KRAS G12C Inhibitor bei KRAS G12C Mutation

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.22

Bei Vorliegen einer KRAS-G12C Mutation kann nach Ausschöpfen aller therapeutischer Optionen beim Pankreaskarzinom eine Therapie mit einem selektiven KRAS-G12C Inhibitor durchgeführt werden.

EK


#
#

8.6.3 Immuntherapeutika in der palliativen Therapie

8.6.3.1 Diagnostische Verfahren zur Bestimmung der Mikrosatelliteninstabilität

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.23

Immuncheckpoint-Inhibitoren sind dann besonders effektiv, wenn eine Mismatch-Reparatur-Defizienz (dMMR) bzw. Mikrosatelliten-Instabilität (MSI) vorliegt. Die Bestimmung dieser Parameter ist daher die Voraussetzung für eine Behandlung mit Immuncheckpoint-Inhibitoren bei Patienten mit einem Pankreaskarzinom.

ST

5

[381]


#

8.6.3.2 Effekt von Immuntherapeutika in der palliativen Therapie des Pankreaskarzinoms

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.24

Immuntherapien mit Checkpointinhibitoren können nach Ausschöpfen aller therapeutischen Optionen beim Pankreaskarzinom eingesetzt werden, wenn eine DNA Mismatch Reparatur Defizienz (MMRd) bzw. eine hochgradige Mikrosatelliteninstabilität (MSI-H) vorliegen.

0

5

[381]


#
#
#

8.7 Folgetherapien bei Progress unter einer Erstlinientherapie

8.7.1 Indikationsstellung

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.25

Bei Progress unter einer Erstlinientherapie soll bei einem ECOG ≤ 2 eine Zweitlinientherapie angeboten werden.

A

5

[381]


#

8.7.2 Zweitlinientherapie nach Gemcitabin-basierter Erstlinientherapie

Details zu diesem Kapitel können der Langversion der Leitlinie entnommen werden.

8.7.2.1 Zweitlinientherapie mit nanoliposomalem Irinotecan plus 5-FU/FA

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.26

Bei Progression nach einer Gemcitabin-basierten Vorbehandlung sollte eine Zweitlinientherapie mit nanoliposomalem Irinotecan/5-FU (NAPOLI-Regime) angeboten werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden: Karnofsky Performance Status ≥ 70 %, relativ günstiges Komorbiditätsprofil, Patientenpräferenz.

B

5

[381]


#

8.7.2.2 Zweitlinientherapie mit Oxaliplatin und 5-FU

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.27

Bei Progression nach einer Gemcitabin-basierten Vorbehandlung kann eine Zweitlinientherapie mit 5-FU und Oxaliplatin (OFF-Regime) dann angeboten werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind: ECOG ≤ 2, periphere Polyneuropathie CTCAE Grad ≤ 2, relativ günstiges Komorbiditätsprofil, Patientenpräferenz.

0

5

[381]


#

8.7.2.3 Weitere Optionen der Zweitlinientherapie nach Gemcitabin-Vortherapie

Details zu diesem Kapitel können der Langversion der Leitlinie entnommen werden.


#
#

8.7.3 Zweitlinientherapie nach FOLFIRINOX

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.28

Eine Gemcitabin-basierte Chemotherapie kann als Zweitlinientherapie in Betracht gezogen werden, wenn nach einer Erstlinientherapie mit FOLFIRINOX eine Tumorprogression auftritt.

B

2

[378]


#

8.7.4 Zweitlinientherapie bei reduziertem ECOG Performance Status

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.29

Eine Monotherapie mit Gemcitabin oder 5-Fluorouracil kann in der Zweitlinientherapie angeboten werden, wenn ein ECOG Performance Status von ≥ 2 oder eine Komorbidität den Einsatz einer Kombinationschemotherapie verbietet.

0

5

[381]


#

8.7.5 Behandlung in späteren (> 2) Therapielinien

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.30

Es gibt keine Daten, welche den Nutzen einer Drittlinientherapie oder späteren Therapielinie unterstützen. Bei Applikation späterer Therapielinien (> 2) steht daher die Betrachtung des Verhältnisses von Nutzen und Nebenwirkungen deutlich vermehrt im Vordergrund.

ST

5

[381]


#
#

8.8 Rolle der Strahlentherapie

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.31

Eine Radio-(Evidenzlevel 3) bzw. Radiochemotherapie (Evidenzlevel 2) kann Patienten bis ECOG 2 mit lokal fortgeschrittenem nicht-metastasiertem Pankreaskarzinom zur Verbesserung der lokalen Kontrolle angeboten werden, bei denen während einer Chemotherapie keine Erkrankungsprogression eingetreten ist.

0

2,3

[355] [395]

8.33

Im Rahmen sequentieller Radiochemotherapien können hypofraktionierte intensitätsmodulierte Strahlentherapien durchgeführt werden. Unter konsequentem Einsatz stereotaktischer und bildnavigierender Techniken können bei strikter Beachtung der intestinalen Toleranzdosen Einzeldosen von mehr als 3 Gy eingesetzt werden, bevorzugt im Rahmen prospektiver Studien.

0

3

[395]

8.34

Als Kombinationspartner können entweder Gemcitabin oder Capecitabin eingesetzt werden. Die Auswahl sollte nach dem vertretbaren Toxizitätsprofil getroffen werden.

0

1,2

[396] [397]

8.35

Eine palliative Strahlentherapie sollte nur bei symptomatischen Metastasen bzw. Metastasen mit drohender Symptomatik durchgeführt werden (insbesondere Skelett- und zerebrale Metastasen). Ziel ist die Symptomkontrolle oder die Vermeidung von durch Metastasen bedingten Komplikationen.

EK

8.8.1 Indikation zur Strahlentherapie

Details zu diesem Kapitel können der Langversion der Leitlinie entnommen werden.


#

8.8.2 Strahlentherapeutische Konzepte

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

8.32

Das radioonkologische Bestrahlungskonzept sollte aus einer normofraktionierten simultanen Radiochemotherapie bestehen (Einzeldosis von 1,8–2,0 Gy, Gesamtdosis von ca. 50 Gy).

B

1

[398]


#
#
#

9 Palliative Tumor-gerichtete und supportive Therapie des Pankreaskarzinoms

Mittlerweile gibt es Querschnittsleitlinien des Onkologischen Leitlinienprogramms zu Supportiv- und Palliativtherapie, die zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung dieses Kapitels noch nicht vorlagen. Allgemeingültige Empfehlungen werden daher aus diesen Leitlinien übernommen. Eigenständige Empfehlungen finden sich noch zu bestimmten Themenbereichen, die in den entsprechenden Querschnittsleitlinien aufgrund spezifischer Anforderungen beim Pankreaskarzinom nicht (ausreichend) berücksichtigt sind.

9.1 Palliativversorgung und supportive Therapie

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

9.1

Alle Patienten mit einem Pankreaskarzinom sollen unabhängig vom Krankheitsstadium Zugang zu Informationen über Palliativversorgung (z. B. durch Auslage von Flyern) haben.

EK: Übernahme aus S3 LL Palliativmedizin (5.1.)

EK

9.2

Allen Patienten soll nach der Diagnose einer nicht-heilbaren Pankreaskarzinomerkrankung Palliativversorgung angeboten werden, unabhängig davon, ob eine tumorspezifische Therapie durchgeführt wird.

A

1

9.3

Patienten soll nach der Diagnose einer nicht-heilbaren Pankreaskarzinomerkrankung ein Bedarfsassessment durch ein SPV-Team (Team der spezialisierten Palliativversorgung) angeboten werden.

A

3

9.4

Patienten mit einer nicht-heilbaren Pankreaskarzinomerkrankung und einer hohen Komplexität ihrer Situation sollen eine spezialisierte Palliativversorgung erhalten.

A

3


#

9.2 Erfassung von Symptomen, Patient-reported-outcomes, Lebensqualität

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

9.5

Supportive Therapie soll in allen Phasen der Diagnostik und Therapie von Patienten mit Pankreaskarzinom eingesetzt werden.

EK

9.6

Alle Patienten mit Pankreaskarzinom sollen ein Screening auf typische belastende Symptome erhalten. Ein Symptomscreening soll frühestmöglich in angemessenen Abständen, wenn klinisch indiziert oder bei Veränderung des Erkrankungsstatus eines Patienten (z. B. Wiederauftreten oder Fortschreiten der Erkrankung) wiederholt im Krankheitsverlauf durchgeführt werden.

EK

9.7

Zur Erfassung der Symptome sollen validierte und standardisierte Screeninginstrumente eingesetzt werden.

EK

9.8

Alle Patienten sollen ein Screening auf psychosoziale Belastungen erhalten. Ein psychoonkologisches Screening sollte frühestmöglich in angemessenen Abständen, wenn klinisch indiziert oder bei Veränderung des Erkrankungsstatus eines Patienten (z. B. Wiederauftreten oder Fortschreiten der Erkrankung) wiederholt im Krankheitsverlauf durchgeführt werden.

EK: Übernahme aus S3 LL Psychoonkologie (7.2)

EK

9.9

Zur Erfassung der psychosozialen Belastung sollen validierte und standardisierte Screeninginstrumente eingesetzt werden.

Als Screeninginstrumente werden z. B. das Distress-Thermometer oder die HADS-D empfohlen.

Zusätzlich soll der individuelle psychosoziale Unterstützungswunsch erfragt werden.

EK: Übernahme aus S3 LL Psychoonkologie (7.3)

EK

9.10

Schmerzanamnese und schmerzbezogene klinische Untersuchung sollen Bestandteil jeder klinischen Vorstellung sein.

EK: Übernahme aus S3 LL Palliativmedizin (9.1)

EK


#

9.3 Ernährung

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

9.11

Bei Patienten mit Pankreaskarzinom sollte ein regelmäßiges Screening auf Mangelernährung (z. B. Nutritional Risk Screening [NRS] oder Malnutrition Universal Screening Tool [MUST]) erfolgen.

B

5

[399] [400]

9.12

Bei Ernährungsproblemen soll ein individuelles Ernährungsassessment und eine entsprechende Beratung durchgeführt werden. Diese sollte durch eine qualifizierte Ernährungsfachkraft* erfolgen.

A

5

[399] [400] [401]

9.13

Bei anhaltender unzureichender spontaner Nahrungsaufnahme trotz Ernährungsberatung kann eine ergänzende oder totale enterale Ernährung oder parenterale Ernährung erwogen werden. Ziel ist der Erhalt bzw. Verbesserung des Ernährungszustandes und der Lebensqualität unter sorgfältiger Nutzen/Risikoabwägung.

0

5

[399] [400] [401]

9.14

Patienten mit exokriner Pankreasinsuffizienz bei Pankreaskarzinom sollen eine Pankreasenzymtherapie erhalten.

A

2

[383]

9.15

Patienten mit Pankreaskarzinom sollen vor und nach einer onkologischen Pankreasresektion eine individualisierte Ernährungsintervention erhalten.

A

5

[399]


#

9.4 Cholestase und tumorbedingte Stenose des oberen GI-Trakts

9.4.1 Stents

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

9.16

Metallstents werden als Therapie der Wahl angesehen, Plastikstents sollen eingesetzt werden, wenn die Überlebenszeit auf < 3 Monate eingeschätzt wird.

A

1a

[402]

9.17

Wenn Metallgitterstents verwendet werden, müssen diese nicht zwingend Polyurethan-beschichtet sein.

B

2b

[403] [404]

9.18

Die perkutane transhepatische Cholangiodrainage, PTCD, ist in der Palliativtherapie des Pankreaskarzinoms bei nicht möglicher endoskopischer Therapie (z. B. bei tumorbedingten Duodenalstenosen) sinnvoll. Die PTCD ist auch bei frustranem Verlauf der endoskopischen Therapie indiziert.

B

3

[405]


#

9.4.2 Biliodigestive Anastomose

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

9.19

Ein chirurgischer Eingriff mit dem alleinigen Ziel der Anlage einer biliodigestiven Anastomose bleibt sicher die Ausnahme. Stellt sich jedoch während eines kurativ intendierten chirurgischen Eingriffs eine Irresektabilität heraus, ist bei Cholestase und zu erwartender längerer Überlebenszeit die Anlage einer biliodigestiven Anastomose indiziert. Dabei muss zwischen Patienten mit peritonealer Aussaat oder Lebermetastasen differenziert werden.

EK

9.20

Wenn in der Palliativsituation eine biliodigestive Anastomose durchgeführt wird, ist der Choledochojejunostomie gegenüber anderen Bypassverfahren der Vorzug zu geben.

B

2

[406] [407] [408]


#

9.4.3 Rezidivierende Cholangitiden nach biliodigestiver Anastomose

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

9.21

Vor einer therapeutischen Intervention muss zunächst ein mechanisches Abflusshindernis auf jeden Fall ausgeschlossen werden. Bei einem mechanischen Hindernis ist entsprechend zu verfahren. Danach kann ein Versuch einer Langzeitgabe von Antibiotika unternommen werden.

EK


#

9.4.4 Stenose des oberen GI-Traktes

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

9.22

Für die Behandlung von Übelkeit und Erbrechen bei Patienten mit einer Pankreaskarzinomerkrankung und einer inkompletten malignen intestinalen Obstruktion (MIO) sollten Prokinetika wie Metoclopramid zur Antiemese eingesetzt werden.

B

4

9.23

Für die Behandlung von Übelkeit und Erbrechen bei Patienten mit einer Pankreaskarzinomerkrankung und mit einer kompletten malignen intestinalen Obstruktion (MIO) sollten Prokinetika wie Metoclopramid zur Antiemese nicht eingesetzt werden.

B

4

9.24

Bei Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung und mit einer Tumor-bedingten Obstruktion im Magenausgang und Duodenum kann eine endoskopische Stentanlage zur Symptomlinderung durchgeführt werden.

Übernahme aus S3 LL Palliativmedizin (14.31.)

EK

9.25

Die Indikation zur endoskopischen Stentanlage bei Patienten mit einer fortgeschrittenen Pankreaskarzinomerkrankung und maligner intestinaler Obstruktion (MIO) sollte interdisziplinär mit dem endoskopierenden Gastroenterologen und dem Viszeralchirurgen gestellt werden. Das Aufklärungsgespräch mit dem Patienten sollte dabei auch mögliche Konsequenzen des Versagens der endoskopischen Therapie bzw. damit verbundener Komplikationen beinhalten.

Übernahme aus S3 LL Palliativmedizin (14.34.)

EK

9.26

Bei Patienten mit einer fortgeschrittenen Pankreaskarzinomerkrankung und maligner intestinaler Obstruktion (MIO), bei denen ein operatives Vorgehen nicht mehr möglich ist, kann zur Erleichterung von Übelkeit und Erbrechen zeitweilig eine nasogastrale Sonde gelegt werden, wenn die symptomatische Therapie nicht zufriedenstellend ist.

Übernahme aus S3 LL Palliativmedizin (14.35.)

EK

9.27

Bei Patienten mit einer fortgeschrittenen Pankreaskarzinomerkrankung und maligner intestinaler Obstruktion (MIO), bei denen eine nasogastrale Sonde Linderung von Übelkeit und Erbrechen verschafft, sollte die Anlage einer Ablauf-PEG geprüft werden.

Übernahme aus S3 LL Palliativmedizin (14.35.)

EK


#
#

9.5 Primäre Antikoagulation

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

9.28

Bei ambulanten Patienten mit fortgeschrittenem Pankreaskarzinom, die sich einer Chemotherapie unterziehen, kann eine prophylaktische Antikoagulation mit einem niedermolekularen Heparin unter Nutzen-/Risiko-Abwägung hinsichtlich des Blutungsrisikos durchgeführt werden.

EK


#

9.6 Rehabilitation und Nachsorge

9.6.1 Rehabilitation nach kurativer Resektion eines Pankreaskarzinoms

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

9.29

Eine postoperative Anschlussheilbehandlung sollte dem Patienten angeboten werden. Es sollte eine Abstimmung mit dem familiären Umfeld erfolgen.

EK


#

9.6.2 Nachsorgeprogramm nach kurativer Resektion

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

9.30

Ein strukturiertes Nachsorgeprogramm kann beim Pankreaskarzinom stadienunabhängig nicht empfohlen werden.

EK

9.31

Eine strukturierte Nachbetreuung sollte dem Patienten angeboten werden.

EK


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#
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10 Qualitätsindikatoren

Details zu diesem Kapitel können der Langversion der Leitlinie entnommen werden.

Qualitätsindikatoren sind Messgrößen, deren Erhebung der Beurteilung der Qualität der zugrunde liegenden Strukturen, Prozesse bzw. Ergebnisse dient. Qualitätsindikatoren sind ein wichtiges Instrument des Qualitätsmanagements. Ziel ihres Einsatzes ist die stetige Verbesserung der Versorgung, indem die Ergebnisse der Versorgung dargestellt, kritisch reflektiert und wenn nötig verbessert werden. Die vorliegende Auswahl von Qualitätsindikatoren wurde gemäß der Methodik des Leitlinienprogramms Onkologie erstellt [409]. Für den Ableitungsprozess konstituierte sich eine „Arbeitsgruppe Qualitätsindikatoren“ (AG QI). Diese erstellte das finale Set der Qualitätsindikatoren auf Grundlage der bereits bestehenden Qualitätsindikatoren der Leitlinie Pankreaskarzinom 2013, der neuen starken Empfehlungen („soll“) der aktualisierten Leitlinie Pankreaskarzinom, der Ergebnisse der bestehenden Qualitätsindikatoren aus den zertifizierten Pankreaskrebszentren der Deutschen Krebsgesellschaft sowie der Ergebnisse der Recherche nach bestehenden nationalen und internationalen Qualitätsindikatoren. Die genaue Vorgehensweise und die Zusammensetzung der AG QI sind im Leitlinienreport siehe (https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/pankreaskarzinom/) dargelegt.

Nach zwei Online-Sitzungen dieser AG wurden zwei neue Qualitätsindikatoren (QI) angenommen, sodass das finale Set aus 7 QI besteht.

Basierend auf den Empfehlungen und Qualitätsindikatoren der Leitlinie und aufbauend auf den Vorarbeiten der Europäischen Joint Action Innovative Partnership for Action Against Cancer (iPAAC) wurde ein Patientenpfad über die Zertifizierungskommission der DKG e.V: entwickelt, der in den Pankreaskarzinomzentren genutzt werden sollte. Entsprechend den lokalen Gegebenheiten und dem gewünschten Grad der digitalen Unterstützung kann der Pfad adaptiert und technisch umgesetzt werden. (https://www.krebsgesellschaft.de/zertdokumente.html -> Viszeralonkologische Zentren) ([Tab. 10]).

Tab. 10

Qualitätsindikatoren.

Qualitätsindikator

Referenz-Empfehlung

Evidenzgrundlage/weitere Informationen

QI 1: R0-Resektion (seit 2013)

Zähler

Patienten des Nenners mit R0-Resektion

Nenner

Alle Patienten mit Erstdiagnose eines Pankreaskarzinoms und Resektion

6.7

Ziel der Resektion beim Pankreaskarzinom soll die Resektion im Gesunden sein (R0).

a) Qualitätsziel Möglichst hohe Rate an lokalen R0-Resektionen
b) Evidenzgrundlage
LoE 1a

QI 2: LK- Entfernung (seit 2013, modifiziert 2021)

Zähler

Patienten des Nenners mit Entfernung von mind. 12 LK

Nenner

Alle Patienten mit Erstdiagnose eines Pankreaskarzinoms (ohne NEC/NET) und operativer Resektion

6.29

Bei Resektion eines Pankreaskarzinoms sollen mindestens 12 regionäre Lymphknoten entfernt werden.

a) Qualitätsziel
Mind. 12 regionäre LK im OP-Präparat

b) Evidenzgrundlage
EK

Operative Resektion: Pankreaskopfresektion, Linksresektion, Pankreatektomie

QI 3: Inhalt Pathologieberichte (modifiziert 2021)

Zähler

Patienten des Nenners mit Befundberichten mit Angabe von: • pT, pN, M •
Tumorgrading • Verhältnis von befallenen zu entfernten LK

Nenner

Alle Patienten mit Pankreaskarzinom und Tumorresektion

6.36

Die Angabe der pT-, pN- und M-Kategorie sowie das Tumorgrading sollen im Pathologiebefund angegeben werden.

a) Qualitätsziel
Möglichst häufig vollständige Pathologieberichte



b) Evidenzgrundlage
LoE 2b

QI 4: Adjuvante Chemotherapie (modifiziert 2021)

Zähler

Patienten des Nenners mit adjuvanter Chemotherapie

Nenner

Alle Patienten mit Erstdiagnose eines Pankreaskarzinoms UICC Stad. I–III (ohne
NET/NEC) und R0-Resektion

7.1

Nach R0-Resektion eines Pankreaskarzinoms im UICC-Stadium I–III soll eine adjuvante Chemotherapie durchgeführt werden.

a) Qualitätsziel
Möglichst häufig adjuvante Chemotherapie

b) Evidenzgrundlage
LoE 1b

QI 5: Palliative Chemotherapie (modifiziert 2021)

Zähler

Patienten des Nenners mit palliativer Chemotherapie

Nenner

Alle Patienten •mit Erstdiagnose Pankreaskarzinom (ohne NET/NEC), ECOG 0–2, M0 und M1, ohne Tumorresektion und •mit Pankreaskarzinom (ohne NET/NEC), ECOG 0–2, mit sekundärer Metastasierung (M1) ohne Metastasenresektion

8.1

Beim metastasierten bzw. lokal fortgeschrittenen Pankreaskarzinom soll bei einem ECOG Performance Status von 0 bis 2 zur Verbesserung der Lebensqualität, des klinischen Benefits und der Überlebenszeit eine palliative Chemotherapie angeboten werden.

a) Qualitätsziel
Möglichst häufig palliative Chemotherapie bei metastasiertem bzw. lokal
fortgeschrittenem Pankreaskarzinom ECOG 0–2
b) Evidenzgrundlage
EK

QI 6: Keine primäre Resektion bei metastasiertem Pankreaskarzinom (neu 2021)

Zähler

Patienten des Nenners mit primärer Resektion des Tumors

Nenner

Alle Patienten mit Erstdiagnose duktales Pankreaskarzinom (ohne NET/NEC) mit Fernmetastasen ( = Organmetastasen, Peritonealkarzinose, als Fernmetastasen (M1) geltende Lymphknotenmetastasen)

6.16

Die primäre Resektion des Tumors soll bei nachgewiesenen Fernmetastasen eines duktalen Pankreaskarzinoms (Organmetastasen, Peritonealkarzinose, als Fernmetastasen geltende Lymphknotenmetastasen) nicht durchgeführt werden.

a) Qualitätsziel Keine primäre Tumorresektion bei duktalem Pankreaskarzinom mit nachgewiesenen Fernmetastasen
b) Evidenzgrundlage LoE 1 und 4

QI 7: Zweitlinientherapie (neu 2021)

Zähler

Patienten des Nenners mit Zweitlinientherapie

Nenner

Alle Patienten mit Pankreaskarzinom (ohne NET/NEC), ECOG 0–2 und Progress unter palliativer Erstlinientherapie

8.25

Bei Progress unter einer Erstlinientherapie soll bei einem ECOG ≤ 2 eine Zweitlinientherapie angeboten werden.

a) Qualitätsziel Möglichst häufig Zweitlinientherapie bei Progress unter Erstlinientherapie und ECOG ≤ 2
b) Evidenzgrundlage EK


#

11 Anhang

11.1 Zusammensetzung der Leitliniengruppe

11.1.1 Koordination

Prof. Dr. med. Thomas Seufferlein, Universitätsklinikum Ulm
Prof. Dr. med. Julia Mayerle, Universitätsklinikum München

Leitliniensekretariat

Pia Lorenz, M.Sc., DGVS Berlin
Nadine Fischer, M.Sc., DGVS Berlin


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11.1.2 Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen

In der folgenden [Tab. 11] sind die beteiligten Personen der 2. Aktualisierung (2021) aufgelistet. Die Autoren, die an der ersten Auflage (2006 und an der 1. Aktualisierung (2013) beteiligt waren, sind in den Vorgängerversionen (siehe Leitlinienarchiv unter https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/pankreaskarzinom/) aufgeführt.

Tab. 11

Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen (alphabetisch).

Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen (alphabetisch)

Personen

Arbeitsgemeinschaft Bildgebung in der Onkologie der DKG (ABO)

Prof. Dr. Lars Grenacher
Prof. Dr. Andreas Schreyer

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT)

Prof. Dr. Stefan Rolf Benz

Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie in der DKG (AIO)

Prof. Dr. Stefan Böck

Arbeitsgemeinschaft Palliativmedizin in der DKG (APM)

Dr. Parvis Sadjadian

Arbeitsgemeinschaft Prävention und integrative Medizin in der Onkologie in der DKG (PRiO)

Dipl. Oec. Troph. Christine Reudelsterz

Arbeitsgemeinschaft Radiologische Onkologie in der DKG (ARO)

Prof. Dr. Frank Zimmermann

Arbeitsgemeinschaft Supportive Maßnahmen in der Onkologie in der DKG (AGSMO)

Prof. Dr. Alexander Stein

Arbeitsgemeinschaft für Psychoonkologie in der DKG (PSO)

Dipl.-Psych. Beate Hornemann

Arbeitsgemeinschaft onkologische Pathologie in der DKG (AOP)

Prof. Dr. Irene Esposito
Prof. Dr. Andrea Tannapfel

Arbeitskreis der Pankreatektomierten (AdP)

Horst Neuendorf
Bernd Rühling

Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP)

Prof. Dr. Irene Esposito
Prof. Dr. Andrea Tannapfel

Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für Leber-, Galle- und Pankreas (CALGP) der DGAV

Prof. Dr. Tobias Keck
Prof. Dr. Jens Werner

Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV)

Prof. Dr. Thilo Hackert
Prof. Dr. Tobias Keck
Prof. Dr. Waldemar Uhl
Prof. Dr. Jens Werner

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH)

Prof. Dr. Christiane Bruns
Prof. Dr. Tobias Keck
Prof. Dr. Jens Werner

Deutsche Gesellschaft für Endoskopie und bildgebende Verfahren (DGE-BV)

Prof. Dr. Karel Caca

Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM)

Prof. Dr. Johann Ockenga

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)

Prof. Dr. Volker Ellenrieder
Dr. Thomas Ettrich
Prof. Dr. Thomas Gress
Dr. Angelika Kestler
Prof. Dr. Patrick Michl
Prof. Dr. Jonas Rosendahl
Prof. Dr. Roland Schmid
Prof. Dr. Thomas Seufferlein

Deutsche Gesellschaft für Humangenetik (GfH)

Prof. Dr. Reiner Siebert

Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO)

Prof. Dr. Volker Heinemann
Prof. Dr. Volker Kunzmann
PD Dr. Helmut Oettle
PD Dr. Marianne Sinn

Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DEGIM)

Prof. Dr. Julia Mayerle

Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN)

Prof. Dr. Ken Herrmann

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)

PD Dr. Ulrich Wedding

Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP)

Prof. Dr. Irene Esposito
Prof. Dr. Andrea Tannapfel

Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO)

Prof. Dr. Thomas Brunner
PD Dr. Sabine Semrau

Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM)

Prof. Dr. Christoph Frank Dietrich

Deutsche Röntgengesellschaft (DRG)

Prof. Dr. Andreas Schreyer

Eingeladene Fachexperten (ohne Stimmrecht)

Prof. Dr. Robert Grützmann
Prof. Dr. Anke Reinacher-Schick

Schweizer Gesellschaft für Gastroenterologie (SGG)

PD Dr. Christoph Gubler – Beobachterstatus

Österreichische Gesellschaft für Gastroenterologie und Hepatologie (ÖGGH)

Dr. Angela Djanani – Beobachterstatus

Die Leitliniengruppe besteht aus Vertretern aller an der histopathologischen Diagnostik und Therapie des Pankreaskarzinoms im ambulanten und stationären Bereich beteiligten Fachgruppen, einschließlich der Selbsthilfegruppen. Die jeweiligen Fachgesellschaften bzw. Verbände wurden bereits bei der vorangegangenen Aktualisierung (2020/2021) angeschrieben und gebeten, Vertreter*innen ihrer Gruppierung in die Leitliniengruppe zu entsenden. Bei der aktuellen Aktualisierung wurde die weitere Teilnahme noch einmal kurz abgefragt und schriftlich bestätigt.

Die Erarbeitung der Kapitel erfolgte in den Arbeitsgruppen. Weitere Informationen zu den Mitgliedern der Arbeitsgruppen können dem Leitlinienreport entnommen werden.


#

11.1.3 Weitere Beteiligte (ohne Stimmrecht)

Steuergruppe

Die Mitglieder der Steuergruppe wurde von den an der Leitlinie beteiligten Fachgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften im Einvernehmen mit den Leitlinienkoordinierenden benannt. Sie übernehmen jeweils Verantwortung für einen Themenkomplex des Updates. Die Steuergruppe legt die Schlüsselfragen für das Update der Leitlinie fest und priorisiert die Bearbeitung der Fragen zeitlich. Die Mitglieder der Steuergruppe fungieren zugleich als Leiter*innen der jeweiligen Arbeitsgruppen.

Steuergruppe (alphabetisch, Koordinatoren fett markiert)

Brunner T., Ettrich T., Follmann M., Gress T., Grenacher L., Hackert T., Heinemann V., Karge T., Kestler A., Köster M.-J., Langer T., Lynen Jansen P., Mayerle J., Nothacker M., Rütters D., Seufferlein T., Sinn M., Tannapfel A., Uhl W.


#

11.1.4 Arbeitsgruppen ([Tab. 12])

Tab. 12

Arbeitsgruppen und deren Mitglieder.

Arbeitsgruppe

Mitglieder der Arbeitsgruppe

AG Qualitätsindikatoren

Dr. Susanne Blödt, Prof. Dr. Thomas Brunner, Dr. Markus Follmann, Dr. Michael Gerken, Prof. Dr. Lars Grenacher, Dr. Angelika Kestler, Prof. Dr. Julia Mayerle, Dr. Johannes Rückher, Prof. Dr. Thomas Seufferlein, Prof. Dr. Waldemar Uhl, PD Dr. Simone Wesselmann

AG übergreifend

Horst Neuendorf, Bernd Rühling, Prof. Dr. Thomas Seufferlein

Chirurgische Therapie

Prof. Dr. Andrea Tannapfel, Prof. Dr. Wolfgang Uhl
Prof. Dr. Christiane Bruns, Dr. Thomas Ettrich, Prof. Dr. Patrick Michl, Prof. Dr. Andreas Schreyer

Diagnostik

Prof. Dr. Lars Grenacher, Prof. Dr. Julia Mayerle
Prof. Dr. C. Dietrich, Prof. Dr. Irene Esposito, Prof. Dr. Ken Herrmann, Prof. Dr. Tobias Keck, Prof. Dr. Roland Schmid

Neoadjuvante/adjuvante Therapie

Prof. Dr. Thomas Brunner, Prof. Dr. Thilo Hackert, PD Dr. Marianne Sinn
Prof. Dr. Robert Grützmann, PD Dr. Helmut Oettle

Palliative Therapie

Prof. Dr. Volker Heinemann
Prof. Dr. Volker Kunzmann, Prof. Dr. Anke Reinacher-Schick, PD Dr. Sabine Semrau, Prof. Dr. Frank Zimmermann

Palliative Tumor-gerichtete und supportive Therapie

Prof. Dr. Stefan Böck, PD Dr. Ulrich Wedding
Prof. Dr. Volker Ellenrieder, Dipl.-Psych. Beate Hornemann, Prof. Dr. Johann Ockenga, Dipl. Oec. Troph. Christine Reudelsterz, Dr. Parvis Sadjadian, Prof. Dr. Alexander Stein

Risikofaktoren/Screening/
Risikogruppen

Prof. Dr. Thomas Gress
Prof. Dr. Stefan Rolf Benz, Prof. Dr. Karel Caca, Dr. Angelika Kestler, Prof. Dr. Jonas Rosendahl, Prof. Dr. Reiner Siebert, Prof. Dr. Jens Werner

Arbeitsgruppenleiter sind fett markiert.


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11.1.5 Patientenbeteiligung

Vertreter der Selbsthilfeorganisation Arbeitskreis der Pankreatektomierten (AdP) waren an der 3. Aktualisierung der Leitlinie direkt beteiligt.


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#

11.2 Grundlagen der Methodik

11.2.1 Schema der Evidenzgraduierung

Schema der Evidenzgraduierung nach Oxford

In der Aktualisierung 2020/2021 und 2021–2024 wurden zur Klassifikation der eingeschlossenen Studien die Levels of Evidence des Oxford Centre for Evidence Based Medicine von 2011 verwendet ([Tab. 13]). Studien mit relevanten methodischen Mängeln wurden um einen Rang abgewertet. Für alle Empfehlungen vor 2020 wurden die Evidenzlevel beibehalten. Es erfolgte eine Kennzeichnung des jeweils genutzten Systems, z. B. 2011.

Zur Klassifikation des Verzerrungsrisikos der identifizierten Studien wurde für die 2013 aktualisierten Kapitel 6, 7 und 8 das in [Tab. 14] aufgeführte System des Oxford Centre for Evidence based Medicine von 2009 verwendet. Die Klassifikation von Studien im System des Oxford Centre for Evidence-based Medicine sieht eine Abwertung des Evidenzlevel (Level of Evidence) bei methodischen Mängeln der Studie vor (z. B. Drop out > 20 %, weite Konfidenzintervalle, unzureichende Randomisierungsverfahren). Bei den Bewertungen in dieser Leitlinie wurden Studien bei relevanten methodischen Mängeln nicht im Rang abgewertet, sondern durch ein Minus-Zeichen gekennzeichnet (z. B. 1a-).

Bei der Erstellung der übrigen Kapitel in 2006 wurde eine ältere, modifizierte Version des Systems aus Oxford verwendet ([Tab. 15] weiter unten)

Tab. 13

Schema der Evidenzgraduierung bei der Aktualisierung 2020/2021 und 2021–2024 (Oxford Centre for Evidence-Based Medicine 2011 Levels of Evidence).

Question

Step 1(Level 1[*])

Step 2(Level 2[*])

Step 3(Level 3[*])

Step 4(Level 4[*])

Step 5(Level 5)

How common is the problem?

Local and current random sample surveys (or censuses)

Systematic review of surveys that allow matching to local circumstances[**]

Local non-random sample[**]

Case-series[**]

n/a

Is the diagnostic or monitoring test accurate?

(Diagnosis)

Systematic review of cross sectional studies with consistently applied reference standard and blinding

Individual cross sectional studies with consistently applied reference standard and blinding

Non-consecutive studies, or studies without consistently applied reference standards[**]

Case-control studies or poor or non-independent reference standard[**]

Mechanism-based reasoning

What will happen if we do not add a therapy?

(Prognosis)

Systematic review of inception cohort studies

Inception cohort studies

Cohort study or control arm of randomized trial[*]

Case-series or case-control studies, or poor quality prognostic cohort study[**]

n/a

Does the intervention help?

(Treatment Benefits)

Systematic review of randomized trials or n-of-1 trials

Randomized trial or observational study with dramatic effect

Non-randomized controlled cohort/follow-up study[**]

Case-series, case-control studies, or historically controlled studies[**]

Mechanism-based reasoning

What are the COMMON harms?

(Treatment Harms)

Systematic review of randomized trials, systematic review of nested case-control studies, n-of-1 trial with the patient you are raising the question about, or observational study with dramatic effect

Individual randomized trial or (exceptionally) observational study with dramatic effect

Non-randomized controlled cohort/follow-up study (post-marketing surveillance) provided there are sufficient numbers to rule out a common harm. (For long term harms the duration of follow-up must be sufficient.)[**]

Case-series, case-control studies, or historically controlled studies[**]

Mechanism-based reasoning

What are the RARE harms?

(Treatment Harms)

Systematic review of randomized trials or n-of-1 trial

Randomized trial or (exceptionally) observational study with dramatic effect

Non-randomized controlled cohort/follow-up study (post-marketing surveillance) provided there are sufficient numbers to rule out a common harm. (For long term harms the duration of follow-up must be sufficient.)[**]

Case-series, case-control studies, or historically controlled studies[**]

Mechanism-based reasoning

Is this (early detection) test worthwhile?

(Screening)

Systematic review of randomized trials

Randomized trial

Non-randomized controlled cohort/follow-up study[**]

Case-series, case-control studies, or historically controlled studies[**]

Mechanism-based reasoning

* Level may be graded down on the basis of study quality, imprecision, indirectness (study PICO does not match questions PICO), because of inconsistency between studies, or because the absolute effect size is very small; Level may be graded up if there is a large or very large effect size.


** As always, a systematic review is generally better than an individual study.


Tab. 14

Schema der Evidenzgraduierung bei der Aktualisierung 2012/2013 (Oxford-Schema).

Level

Therapy/Prevention, Aetiology/Harm

Prognosis

Diagnosis

Differential diagnosis/symptom prevalence study

Economicanddecisionanalyses

1a

SR (with homogeneity) of RCTs

SR (with homogeneity) of inception cohort studies; CDR validated in different populations

SR (with homogeneity) of Level 1 diagnostic studies; CDR" with 1b studies from different clinical centres

SR (with homogeneity) of prospective cohort studies

SR (with homogeneity) of Level 1 economic studies

1b

Individual RCT (with narrow Confidence Interval)

Individual inception cohort study with > 80 % follow-up; CDR validated in a single population

Validating cohort study with good reference standards; or CDR tested within one clinicalcentre

Prospective cohort study with good follow-up

Analysis based on clinically sensible costs or alternatives; systematic review(s) of the evidence; and including multi-way sensitivity analyses

1c

All ornone

All or none case-series

AbsoluteSpPinsandSnNouts

All or none case-series

Absolute better-value or worse-value analyses

2a

SR (with homogeneity) of cohort studies

SR (with homogeneity) of either retrospective cohort studies or untreated control groups in RCTs

SR (with homogeneity) of Level > 2 diagnostic studies

SR (with homogeneity) of 2b and better studies

SR (with homogeneity) of Level > 2 economic Studies

2b

Individual cohort study (including low quality RCT; e. g., < 80 % follow-up)

Retrospective cohort study or follow-up of untreated control patients in an RCT; Derivation of CDR or validated on split-sample only

Exploratory cohort study with good reference standards; CDR after derivation, or validated only on splitsample or databases

Retrospective cohort study, or poor follow-up

Analysis based on clinically sensible costs or alternatives; limited review(s) of the evidence, or single studies; and including multi-way sensitivity analyses

2c

„Outcomes“ Research;Ecologicalstudies

„Outcomes“ Research

Ecologicalstudies

Audit oroutcomes Research

3a

SR (with homogeneity) of casecontrol studies

SR (with homogeneity) of 3b and better studies

SR (with homogeneity) of 3b and better studies

SR (with homogeneity*) of 3b and better studies

3b

Individualcase-control Study

Non-consecutive study; or without consistently applied reference standards

Non-consecutive cohort study, or very limited population

Analysis based on limited alternatives or costs, poor quality estimates of data, but including sensitivity analyses incorporating clinically sensible variations.

4

Case-series (and poor qualitycohort and case control studies)

Case-series (and poor quality prognostic cohort studies)

Case-control study, poor or non-independent reference standard

Case-series or superseded reference standards

Analysis with no sensitivity analysis

5

Expert opinion without explicit critical appraisal, or based on physiology, bench research or „first principles“

Expert opinion without explicit critical appraisal, or based on physiology, bench research or „first principles“

Expert opinion without explicit critical appraisal, or based on physiology, bench research or „first principles“

Expert opinion without explicit critical appraisal, or based on physiology, bench research or „first principles“

Expert opinion without explicit critical appraisal, or based on economic theory or „first principles“

Tab. 15

Schema der Evidenzgraduierung bei der Erstellung der Leitlinie 2006.

Level of Evidence (LoE)

Definition

1

Systematischer Review (SR) mit Homogenität (keine Heterogenität bzgl. der Ergebnisse der einzelnen Studien) von randomisierten kontrollierten Studien (RCT)

2a

2b

Systematischer Review mit Homogenität von Kohortenstudien

Individuelle Kohortenstudien plus RCTs geringer Qualität (z. B. Follow Up < 80 %):

3

Systematische Übersichten mit Homogenität von Fall-Kontroll-Studien sowie Individuelle Fall-Kontroll-Studien.

4

Fallserien und Kohortenstudien sowie Fall-Kontroll-Studien niedriger Qualität (d. h. Kohorte: Keine klar definierte Vergleichsgruppe, keine Outcome/Expositionsmessung in experimenteller und Kontrollgruppe, kein ausreichender Follow-Up; Fall-Kontroll-S.: Keine klar definierte Vergleichsgruppe)

5

Expertenmeinung oder inkonsistente bzw. nicht schlüssige Studien jedes Evidenzgrades


#

11.2.2 Schema der Empfehlungsgraduierung

In der Leitlinie werden zu allen evidenzbasierten Statements (siehe Kapitel 2.2.3) und Empfehlungen das Evidenzlevel der zugrunde liegenden Studien (nach Oxford-Schema, siehe Kapitel 2.2.1) sowie bei Empfehlungen zusätzlich die Stärke der Empfehlung (Empfehlungsgrad) ausgewiesen.

Hinsichtlich der Stärke der Empfehlung wurden in der Version von 2006 die zu diesem Zeitpunkt vom Oxford Centre for Evidence based Medicine vorgeschlagenen vier Empfehlungsgrade (A–D, [Tab. 16]) verwendet. Diese spiegeln in zusammengefasster Form die zugrunde liegenenden Studientypen bzw. Evidenzgraduierungen wieder.

Tab. 16

Schema der Empfehlungsgraduierung für die Empfehlungen aus 2006.

Empfehlungsgrad

Bedeutung

A

Konsistent Studien mit Evidenzgrad 1 vorhanden

B

Konsistent Studien mit Evidenzgrad 2 oder 3 bzw. Extrapolationen von Studien mit Evidenzgrad 1

C

Studien mit Evidenzgrad 4 oder Extrapolationen von Studien mit Evidenzgrad 2 oder 3

D

Expertenmeinung oder inkonsistente bzw. nicht schlüssige Studien jedes Evidenzgrades

Für die Aktualisierungen wurden demgegenüber die im OL-Programm üblichen drei Empfehlungsgrade unterschieden ([Tab. 17]), die sich auch in der Formulierung der Empfehlungen jeweils widerspiegeln. Bei der Empfehlungsgraduierung wurden in allen Versionen der Leitlinien neben dem Design und der Qualität der zugrunde liegenenden Studien folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Konsistenz der Studienergebnisse

  • Klinische Relevanz der Endpunkte und Effektstärken

  • Nutzen-Risiko-Verhältnis (Abwägung erwünschter und unerwünschter Effekte)

  • Ethische, rechtliche und ökonomische Erwägungen

  • Patientenpräferenzen

  • Anwendbarkeit auf die Patientenzielgruppe und das Deutsche Gesundheitssystem, Umsetzbarkeit im Alltag/in verschiedenen Versorgungsbereichen.

Tab. 17

Schema der Empfehlungsgraduierung für die Empfehlungen aus 2013–2024.

Empfehlungsgrad

Beschreibung

Ausdrucksweise

A

Starke Empfehlung

soll

B

Empfehlung

sollte

0

Empfehlung offen

kann

Daher kann in entsprechend begründeten Fällen der Evidenzgrad vom Empfehlungsgrad abweichen (siehe hierzu ausführlich das Regelwerk der AWMF [410]).

Die OL-Methodik sieht die Vergabe von Empfehlungsgraden durch die Leitlinien-Autor*innen im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens vor. Dementsprechend wurde ein durch die AWMF moderierter, mehrteiliger nominaler Gruppenprozess durchgeführt (siehe Leitlinienreport). Am Ende dieses Gruppenprozesses wurden die Empfehlungen von den stimmberechtigten Mandatsträger*innen (siehe Kapitel 11.1) formal abgestimmt.

Tab. 18

Konsensusstärke.

Konsensstärke

Prozentuale Zustimmung

Starker Konsens

> 95 % der Stimmberechtigten

Konsens

> 75–95 % der Stimmberechtigten

Mehrheitliche Zustimmung

> 50–75 % der Stimmberechtigten

Keine mehrheitliche Zustimmung

< 50 % der Stimmberechtigten


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11.2.3 Statements

Als Statements werden Darlegungen oder Erläuterungen von spezifischen Sachverhalten oder Fragestellungen ohne unmittelbare Handlungsaufforderung bezeichnet. Sie werden entsprechend der Vorgehensweise bei den Empfehlungen im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens verabschiedet und können entweder auf Studienergebnissen oder auf Expertenmeinungen beruhen.


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11.2.4 Expertenkonsens (EK)

Statements/Empfehlungen, für die eine Bearbeitung auf der Grundlage von Expertenkonsens der Leitliniengruppe beschlossen wurde, sind als Expertenkonsens ausgewiesen.

Für diese Empfehlungen wurde keine systematische Literaturrecherche durchgeführt (die in den Hintergrundtexten ggf. angeführten Studien wurden von den beteiligten Fachexperten ausgewählt).

Bei Empfehlungen, die auf einem Expertenkonsens basieren, werden keine Symbole bzw. Buchstaben verwendet, um die Empfehlungsstärke und die Qualität der Evidenz darzustellen. Die Stärke der Empfehlung ergibt sich hier allein aus der verwendeten Formulierung (soll/sollte/kann) entsprechend der Abstufung in [Tab. 17].


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#

11.3 Änderungen in der Version 3 ([Tab. 19])

Tab. 19

Änderungen in Version 3.

Version 2.0

Version 3.1

Änderung

4.1

4.1

modifiziert 2024

Eine spezifische Diätempfehlung zur Reduktion des Pankreaskarzinomrisikos kann derzeit nicht gegeben werden. Zur Risikoreduktion des Pankreaskarzinoms sollten aktuelle Ernährungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) beachtet werden.

Eine spezifische Ernährungsempfehlung zur Reduktion des Pankreaskarzinomrisikos kann nicht gegeben werden.

4.14

4.2

modifiziert 2024

Der Verzicht auf exzessiven Alkoholkonsum kann zur Verringerung des Pankreaskarzinomrisikos empfohlen werden.

Zur Verringerung des Risikos an einem Pankreaskarzinom zu erkranken, soll auf hohen Alkohol- und jeglichen Tabakkonsum verzichtet werden.

4.17

4.4

modifiziert 2024

Zur Reduktion des Pankreaskarzinomrisikos sind Empfehlungen zu Lebensgewohnheiten indiziert.

Durch regelmäßige körperliche Aktivität wird das Risiko, an einem Pankreaskarzinom zu erkranken, reduziert.

4.5

neu 2024

Bestimmte Vorerkrankungen (Adipositas, Diabetes mellitus, PSC, Gallensteine/Cholezystektomie, Zystische Fibrose, Parodontitis/Zahnverlust, Systemischer Lupus Erythematodes, Psoriasis, Infektionen (Hepatitis, Tbc, Helicobacter pylori), Ovarialkarzinom, Nicht alkoholische Fettleber, Nierentransplantation) sind mit einem erhöhten Risiko für das Auftreten einer Pankreaskarzinomerkrankung assoziiert.

Die Assoziation für diese Vorerkrankungen und das Auftreten eines Pankreaskarzinoms ist schwach.

4.29

4.8

modifiziert 2024

Genetische Untersuchungen sollen folgenden Individuen ohne manifeste oder symptomatische Krebserkrankung angeboten werden: Mitglieder von Familien mit einer bekannten, pathogenen Genvariante, die für das Pankreaskarzinom prädisponiert ([Tab. 11]). Bislang nicht an einem Pankreaskarzinom erkrankte Individuen aus Familien, die die Kriterien für eine genetische Testung auf bekannte, mit einem Pankreaskarzinom assoziierte, hereditäre Syndrome erfüllen ([Tab. 11]). Bislang nicht an einem Pankreaskarzinom erkrankte Individuen, mit einem gemäß Empfehlung 4.26. familiär erhöhten Risiko für ein Pankreaskarzinom.

Bislang nicht an einem Pankreaskarzinom erkrankten Individuen mit einem – gemäß Statement 4.7 „familiäres Pankreaskarzinom“ familiär erhöhtem Risiko – sollen genetische Untersuchungen angeboten werden.

4.29

4.9

modifiziert 2024

Genetische Untersuchungen sollen folgenden Individuen ohne manifeste oder symptomatische Krebserkrankung angeboten werden: Mitglieder von Familien mit einer bekannten, pathogenen Genvariante, die für das Pankreaskarzinom prädisponiert (Tabelle „Mit einem erhöhtem Pankreaskarzinomrisiko assoziierte Gene und Syndrome“). Bislang nicht an einem Pankreaskarzinom erkrankte Individuen aus Familien, die die Kriterien für eine genetische Testung auf bekannte, mit einem Pankreaskarzinom assoziierte, hereditäre Syndrome erfüllen (Tabelle „Mit einem erhöhtem Pankreaskarzinomrisiko assoziierte Gene und Syndrome“). Bislang nicht an einem Pankreaskarzinom erkrankte Individuen, mit einem gemäß Empfehlung 4.26 familiär erhöhten Risiko für ein Pankreaskarzinom.

Genetische Untersuchungen sollen folgenden Individuen ohne manifeste oder symptomatische Krebserkrankung angeboten werden:

Mitglieder von Familien mit einer bekannten, wahrscheinlich pathogenen/pathogenen Genvariante, die für das Pankreaskarzinom disponiert

4.13

neu 2024

Screeninguntersuchungen sollen bei asymptomatischen Individuen ohne erhöhtes Risiko für ein Pankreaskarzinom nicht durchgeführt werden.

4.14

neu 2024

Screeninguntersuchungen sollen bei asymptomatischen Individuen, für die ein erhöhtes Risiko für ein sporadisches Pankreaskarzinom bekannt ist oder vermutet wird, nicht durchgeführt werden, da diese Faktoren das Risiko nur gering erhöhen.

4.15

neu 2024

Surveillanceuntersuchungen können Individuen angeboten werden, die Kriterien für ein familiäres Pankreaskarzinom erfüllen (siehe Statement zum familiären Pankreaskarzinom).

4.16

neu 2024

Surveillance-Untersuchungen sollen Individuen angeboten werden, die Träger einer wahrscheinlich pathogenen/pathogenen Keimbahnvariante in einem der prädisponierenden Genen APC, ATM, BARD1, BRCA1, BRCA2, CHEK2, CDKN2A, MLH1, MSH2, MSH6, PMS2, EPCAM, PALB2, TP53, WT1 sind und mit mindestens einem am Pankreaskarzinom erkrankten Angehörigen erstgradig verwandt sind.

4.17

neu 2024

Surveillance-Untersuchungen sollen aufgrund des hohen Risikos an einem Pankreaskarzinom zu erkranken folgenden Individuen angeboten werden:

allen Patienten mit Peutz-Jeghers Syndrom oder Trägern einer wahrscheinlich pathogenen/pathogenen Keimbahnvariante im STK11 Gen,

allen Trägern einer wahrscheinlich pathogenen/pathogenen Keimbahnvariante im CDKN2A Gen.

4.18

neu 2024

Surveillance-Untersuchungen können Individuen mit einer hereditären chronischen Pankreatitis unabhängig von der zu Grunde liegenden wahrscheinlich pathogenen/pathogenen Keimbahnvariante angeboten werden.

4.19

neu 2024

Bei der Erstuntersuchung von Hochrisikoindividuen im Rahmen einer Surveillance sollte eine MRT/MRCP und/oder der Endoskopische Ultraschall als bildgebende Surveillance Untersuchungen eingesetzt werden.

4.20

neu 2024

Screening/Surveillance-Untersuchungen sollten mit folgendem Lebensalter erfolgen:

bei Hochrisiko Individuen für ein familiäres Pankreaskarzinom ohne bekannte Keimbahnmutation: Ab 50–55 Jahren oder einem Alter 10 Jahre vor dem jüngsten Erkrankungsalter in der Familie.

bei Individuen mit wahrscheinlich pathogenen/pathogenen CDKN2A-Keimbahnvarianten oder Peutz-Jeghers Syndrom (wahrscheinlich pathogene/ pathogene Keimbahnvarianten STK11 Gen): Ab 40 Jahren oder 10 Jahre vor jüngstem Erkrankungsalter in der Familie.

bei Trägern einer wahrscheinlich pathogenen/pathogenen Variante in der Keimbahn in einem der disponierenden Genen APC, ATM, BARD1, BRCA1, BRCA2, CHEK2, CDKN2A, MLH1, MSH2, MSH6, PMS2, EPCAM, PALB2, TP53, WT1 und mindestens einem am Pankreaskarzinom erkrankten, erstgradig verwandten Angehörigen: Ab 50 Jahren oder 10 Jahre vor dem jüngsten Erkrankungsalter in der Familie.

bei Patienten mit hereditärer Pankreatitis: ab dem Alter von 40 Jahren bei unbekanntem Krankheitsbeginn oder 20 Jahre nach Krankheitsbeginn, wenn dieser Zeitpunkt vor dem Alter von 40 Jahren liegt.

6.6

6.6

modifiziert 2024

Die Staging-Laparoskopie kann bei als resektabel eingeschätzten Pankreaskarzinomen fakultativ eingesetzt werden, insbesondere bei klinischem V. a. Peritonealkarzinose oder bei Vorliegen von signifikantem Aszites.

Eine diagnostische Laparoskopie sollte bei resektablen Pankreaskarzinomen bei folgenden Konstellationen eingesetzt werden:

wenn nach der Bildgebung ein großer Tumor (s. Hintergrund) vorliegt oder

Aszites besteht oder

ein erhöhter Tumormarker-Wert vorliegt (CA 19–9 > 500 U/ml, ohne Cholestase).

Bei diesen Situationen besteht der Verdacht auf das Vorliegen einer okkulten Organmetastasierung (Lebermetastasierung und/oder Peritonealkarzinose).

6.31

6.28

modifiziert 2024

Eine erweiterte Lymphadenektomie soll nicht durchgeführt werden.

Bei der Resektion eines Pankreaskarzinoms soll eine standardisierte Lymphadenektomie durchgeführt werden.

Eine erweiterte Lymphadenektomie soll nicht durchgeführt werden.

8.3

8.3

modifiziert 2024

In der Erstlinientherapie des fortgeschrittenen oder metastasierten Pankreaskarzinoms können verschiedene Chemotherapieregime eingesetzt werden. Dazu gehören die Kombinationsregime FOLFIRINOX, Gemcitabin + nabPaclitaxel und Gemcitabin + Erlotinib sowie die Monotherapie mit Gemcitabin.

In der Erstlinientherapie des fortgeschrittenen oder metastasierten Pankreaskarzinoms können verschiedene Chemotherapieregime eingesetzt werden. Dazu gehören die Kombinationsregime FOLFIRINOX, NALIRIFOX, Gemcitabin + nabPaclitaxel und Gemcitabin + Erlotinib sowie die Monotherapie mit Gemcitabin.

8.11

8.11

modifiziert 2024

FOLFIRINOX soll Patienten mit metastasiertem Pankreaskarzinom angeboten werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden: ECOG Performance Status von 0–1, günstiges Komorbiditätsprofil, Patientenpräferenz, adäquate Möglichkeiten der Supportivtherapie.

FOLFIRINOX oder NALIRIFOX sollen Patienten mit metastasiertem Pankreaskarzinom angeboten werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden: ECOG Performance Status von 0–1, günstiges Komorbiditätsprofil, Patientenpräferenz, adäquate Möglichkeiten der Supportivtherapie.

8.12

8.12

modifiziert 2024

Gemcitabin-basierte Kombinationstherapien können bei Patienten eingesetzt werden, die eine Behandlung mit FOLFIRINOX nicht tolerieren oder nicht präferieren.

Gemcitabin-basierte Kombinationstherapien können bei Patienten eingesetzt werden, die eine Behandlung mit FOLFIRINOX oder NALIRIFOX nicht tolerieren oder nicht präferieren.

8.22

neu 2024

Bei Vorliegen einer KRAS-G12C Mutation kann nach Ausschöpfen aller therapeutischer Optionen beim Pankreaskarzinom eine Therapie mit einem selektiven KRAS-G12C Inhibitor durchgeführt werden.

9.1

neu 2024

Alle Patienten mit einem Pankreaskarzinom sollen unabhängig vom Krankheitsstadium Zugang zu Informationen über Palliativversorgung (z. B. durch Auslage von Flyern) haben.

EK: Übernahme aus S3 LL Palliativmedizin (5.1.)

9.2

neu 2024

Allen Patienten soll nach der Diagnose einer nicht-heilbaren Pankreaskarzinomerkrankung Palliativversorgung angeboten werden, unabhängig davon, ob eine tumorspezifische Therapie durchgeführt wird. Übernahme aus S3 LL Palliativmedizin (5.2.)

9.3

neu 2024

Patienten soll nach der Diagnose einer nicht-heilbaren Pankreaskarzinomerkrankung ein Bedarfsassessment durch ein SPV-Team (Team der spezialisierten Palliativversorgung) angeboten werden. Übernahme aus S3 LL Palliativmedizin (5.8.)

9.4

neu 2024

Patienten mit einer nicht-heilbaren Pankreaskarzinomerkrankung und einer hohen Komplexität ihrer Situation sollen eine spezialisierte Palliativversorgung erhalten. Übernahme aus S3 LL Palliativmedizin (5.9.)

9.19

9.5

modifiziert 2024

Ein wesentliches Behandlungsziel der supportiven Therapie ist die Erhaltung oder Verbesserung der Lebensqualität. Dabei sollte gezielt nach belastenden Symptomen (z. B. Fatigue, Juckreiz, Diarrhoe, Obstipation usw.) gefragt werden und deren Behandlung angestrebt werden.

Supportive Therapie soll in allen Phasen der Diagnostik und Therapie von Patienten mit Pankreaskarzinom eingesetzt werden.

9.6

neu 2024

Alle Patienten mit Pankreaskarzinom sollen ein Screening auf typische belastende Symptome erhalten. Ein Symptomscreening soll frühestmöglich in angemessenen Abständen, wenn klinisch indiziert oder bei Veränderung des Erkrankungsstatus eines Patienten (z. B. Wiederauftreten oder Fortschreiten der Erkrankung) wiederholt im Krankheitsverlauf durchgeführt werden.

9.32

9.7

modifiziert 2024

Zur Messung der Lebensqualität steht mit dem QLQ-C30 und dem zugehörigen spezifischen Pankreasmodul QLQ-PAN 26 ein geeignetes Instrument zur Verfügung.

Zur Erfassung der Symptome sollen validierte und standardisierte Screeninginstrumente eingesetzt werden.

9.8

neu 2024

Alle Patienten sollen ein Screening auf psychosoziale Belastungen erhalten. Ein psychoonkologisches Screening sollte frühestmöglich in angemessenen Abständen, wenn klinisch indiziert oder bei Veränderung des Erkrankungsstatus eines Patienten (z. B. Wiederauftreten oder Fortschreiten der Erkrankung) wiederholt im Krankheitsverlauf durchgeführt werden.

EK: Übernahme aus S3 LL Psychoonkologie (7.2)

9.9

neu 2024

Zur Erfassung der psychosozialen Belastung sollen validierte und standardisierte Screeninginstrumente eingesetzt werden.

Als Screeninginstrumente werden z. B. das Distress-Thermometer oder die HADS-D empfohlen.

Zusätzlich soll der individuelle psychosoziale Unterstützungswunsch erfragt werden.

EK: Übernahme aus S3 LL Psychoonkologie (7.3)

9.1

9.10

modifiziert 2024

9.1. Für die Diagnostik und Therapie von Schmerzen beim Pankreaskarzinom gelten die allgemeinen Regeln der Tumorschmerztherapie. Das WHO-Stufenschema ist zur medikamentösen Schmerztherapie beim Pankreaskarzinom geeignet. Andere geeignete Schemata gibt es derzeit nicht. Es muss berücksichtigt werden, dass die Stärke und das Auftreten von Schmerzen beim Pankreaskarzinom von der Nahrungsaufnahme abhängig sein können. Das Behandlungsschema ist entsprechend zu adaptieren (Zusatzdosis ermöglichen). Auch haben invasive neuroablative Verfahren (insbesondere die Coeliacusblockade) beim Pankreas-CA einen Stellenwert. 9.2. Es gibt keine spezifischen Kriterien, die die Medikamentenauswahl zur Tumorschmerztherapie beim Pankreaskarzinom beeinflussen. Dies gilt für den Einsatz von Nicht-Opioiden (NSAR, COXIBE, Metamizol, Paracetamol). 9.3. Diese Empfehlung gilt auch für den Einsatz und die Auswahl von Opioiden. Es gibt keine Evidenz für die Überlegenheit einer bestimmten Substanz. 9.4. Beim Pankreaskarzinom sind keine bestimmten Applikationswege (oral oder transdermal) für die Opioid-Gabe zu bevorzugen. Mögliche gastrointestinale Probleme, insbesondere Obstipation, die auf Grund von Motilitätsstörungen entstehen können, sind zu berücksichtigen. 9.5. Der Einsatz von Adjuvantien sollte nach dem WHOStufenschema erfolgen. Es liegen keine spezifischen Empfehlungen im Hinblick auf den Einsatz von Adjuvantien wie z. B. Antiemetika beim Pankreaskarzinom vor. 9.6. Invasive Therapieverfahren (vorzugsweise die subcutane oder intravenöse Opioidgabe, ggf. rückenmarksnahe Opioidgabe) können indiziert sein, wenn mit dem WHO-Stufenschema keine ausreichende Schmerzkontrolle erreicht werden kann. 9.8. Ausreichende Studien zum optimalen Zeitpunkt einer Coeliacusblockade liegen nicht vor. 9.9. Hinsichtlich der optimalen technischen Durchführung ist kein bestimmtes Verfahren zu präferieren. 9.10. Der Stellenwert einer thorakoskopischen Splanchniektomie zur Schmerztherapie beim Pankreaskarzinom kann nicht abschließend beurteilt werden. Es handelt sich wegen seiner Invasivität um ein Reserveverfahren. 9.11. Die Indikation für eine Strahlentherapie mit dem alleinigen Ziel einer Schmerztherapie bildet beim Pankreaskarzinom die Ausnahme. 9.12. Pankreasenzyme sind zur Schmerztherapie beim Pankreaskarzinom nicht geeignet. 9.13. Eine psychoonkologische Betreuung kann zur Schmerzlinderung beim Pankreaskarzinom sinnvoll sein.

Schmerzanamnese und schmerzbezogene klinische Untersuchung sollen Bestandteil jeder klinischen Vorstellung sein.

EK: Übernahme aus S3 LL Palliativmedizin (9.1)

9.11

neu 2024

Bei Patienten mit Pankreaskarzinom sollte ein regelmäßiges Screening auf Mangelernährung (z. B. Nutritional Risk Screening (NRS) oder Malnutrition Universal Screening Tool (MUST)) erfolgen.

9.14

9.12

modifiziert 2024

Für Patienten mit metastasiertem Pankreaskarzinom gibt es keine spezifischen Ernährungsempfehlungen. Im Allgemeinen sollte bei Patienten mit malignen Tumoren aufgrund des progredienten Gewichtsverlustes auf eine energetisch ausreichende Nährstoffzufuhr geachtet werden („leichte Vollkost“). Bei unzureichender spontaner Nahrungsaufnahme kann eine ergänzende oder totale enterale Ernährung zur Minimierung des Gewichtsverlustes beitragen.

Bei Ernährungsproblemen soll ein individuelles Ernährungsassessment und eine entsprechende Beratung durchgeführt werden. Diese sollte durch eine qualifizierte Ernährungsfachkraft* erfolgen.

9.15

9.13

modifiziert 2024

Bei Patienten mit Pankreaskarzinom unter Strahlentherapie gibt es keine spezifischen Ernährungsempfehlungen. In der Leitlinie „Enterale Ernährung“ der DGEM 2003 ist hierzu vermerkt: „Bei Bestrahlungen im Abdomen ist eine routinemäßige enterale Ernährung nach der vorliegenden Datenlage nicht indiziert“.

Bei anhaltender unzureichender spontaner Nahrungsaufnahme trotz Ernährungsberatung kann eine ergänzende oder totale enterale Ernährung oder parenterale Ernährung erwogen werden. Ziel ist der Erhalt bzw. Verbesserung des Ernährungszustandes und der Lebensqualität unter sorgfältiger Nutzen/Risikoabwägung.

9.17

9.14

modifiziert 2024

Bei den Ernährungsempfehlungen für Patienten nach Pankreatektomie oder bei langdauernder Pankreasgangobstruktion sind die Konsequenzen einer exokrinen und endokrinen Pankreasinsuffizienz zu beachten. Bei der Behandlung der exokrinen Pankreasinsuffizienz ist auf eine ausreichende Gabe der Pankreasenzyme zu den Mahlzeiten zu achten. Beim Vorliegen eines pankreopriven Diabetes ist der Patient mit Insulin nach den gängigen Prinzipien zu behandeln. Darüber hinaus gibt es keine spezifischen Ernährungsempfehlungen.

Patienten mit exokriner Pankreasinsuffizienz bei Pankreaskarzinom sollen eine Pankreasenzymtherapie erhalten.

9.17

9.15

modifiziert 2024

Bei den Ernährungsempfehlungen für Patienten nach Pankreatektomie oder bei langdauernder Pankreasgangobstruktion sind die Konsequenzen einer exokrinen und endokrinen Pankreasinsuffizienz zu beachten. Bei der Behandlung der exokrinen Pankreasinsuffizienz ist auf eine ausreichende Gabe der Pankreasenzyme zu den Mahlzeiten zu achten. Beim Vorliegen eines pankreopriven Diabetes ist der Patient mit Insulin nach den gängigen Prinzipien zu behandeln. Darüber hinaus gibt es keine spezifischen Ernährungsempfehlungen.

Patienten mit Pankreaskarzinom sollen vor und nach einer onkologischen Pankreasresektion eine individualisierte Ernährungsintervention erhalten.

9.22

neu 2024

Für die Behandlung von Übelkeit und Erbrechen bei Patienten mit einer Pankreaskarzinomerkrankung und einer inkompletten

malignen intestinalen Obstruktion (MIO) sollten Prokinetika wie Metoclopramid zur Antiemese eingesetzt werden. Übernahme aus S3 LL Palliativmedizin (14.37.)

9.23

neu 2024

Für die Behandlung von Übelkeit und Erbrechen bei Patienten mit einer Pankreaskarzinomerkrankung und mit einer kompletten

malignen intestinalen Obstruktion (MIO) sollten Prokinetika wie Metoclopramid zur Antiemese nicht eingesetzt werden. Übernahme aus S3 LL Palliativmedizin (14.38.)

9.26

9.24

modifiziert 2024

Bei einer tumorbedingten funktionellen Magenausgangsstenose ist ein medikamentöser Therapieversuch gerechtfertigt, wobei die Medikamente Metoclopramid und Erythromycin im Vordergrund stehen. Eine endoskopische Stentanlage und eine chirurgische Intervention sind nicht empfehlenswert.

Bei Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung und mit einer Tumor-bedingten Obstruktion im Magenausgang und Duodenum kann eine endoskopische Stentanlage zur Symptomlinderung durchgeführt werden.

Übernahme aus S3 LL Palliativmedizin (14.31.)

9.27

9.25

modifiziert 2024

Bei einer tumorbedingten Obstruktion im Duodenum stehen grundsätzlich zwei palliative Therapieverfahren zur Verfügung: die endoskopische Stentanlage und die chirurgische Gastroenterostomie. Eine Überlegenheit eines der beiden Verfahren konnte aufgrund der vorliegenden Literatur nicht gezeigt werden.

Die Indikation zur endoskopischen Stentanlage bei Patienten mit einer fortgeschrittenen Pankreaskarzinomerkrankung und maligner intestinaler Obstruktion (MIO) sollte interdisziplinär mit dem endoskopierenden Gastroenterologen und dem Viszeralchirurgen gestellt werden. Das Aufklärungsgespräch mit dem Patienten sollte dabei auch mögliche Konsequenzen des Versagens der endoskopischen Therapie bzw. damit verbundener Komplikationen beinhalten.

Übernahme aus S3 LL Palliativmedizin (14.34.)

9.26

neu 2024

Bei Patienten mit einer fortgeschrittenen Pankreaskarzinomerkrankung und maligner intestinaler Obstruktion (MIO), bei denen ein operatives Vorgehen nicht mehr möglich ist, kann zur Erleichterung von Übelkeit und Erbrechen zeitweilig eine nasogastrale Sonde gelegt werden, wenn die symptomatische Therapie nicht zufriedenstellend ist.

Übernahme aus S3 LL Palliativmedizin (14.35.)

9.27

neu 2024

Bei Patienten mit einer fortgeschrittenen Pankreaskarzinomerkrankung und maligner intestinaler Obstruktion (MIO), bei denen eine nasogastrale Sonde Linderung von Übelkeit und Erbrechen verschafft, sollte die Anlage einer Ablauf-PEG geprüft werden.

Übernahme aus S3 LL Palliativmedizin (14.35.)

9.28

neu 2024

Bei ambulanten Patienten mit fortgeschrittenem Pankreaskarzinom, die sich einer Chemotherapie unterziehen, kann eine prophylaktische Antikoagulation mit einem niedermolekularen Heparin unter Nutzen-/Risiko-Abwägung hinsichtlich des Blutungsrisikos durchgeführt werden.

9.34

9.29

modifiziert 2024

Eine Anschlussheilbehandlung kann unter bestimmten Umständen in Einzelfällen sinnvoll sein. Es sollte eine Abstimmung mit dem familiären Umfeld erfolgen.

Eine postoperative Anschlussheilbehandlung sollte dem Patienten angeboten werden. Es sollte eine Abstimmung mit dem familiären Umfeld erfolgen.

9.31

neu 2024

Eine strukturierte Nachbetreuung sollte dem Patienten angeboten werden.


#
#

12 Abbildungsverzeichnis

[Abb. 1]: Algorithmus zur Therapie Überwachung und Therapie einer zystischen Läsion des Pankreas

1741

[Abb. 2]: Lymphknoten am Pankreas

1747

[Abb. 3]: Markierung der zirkumferentiellen Resektionsränder am OP-Präparat

1748

[Abb. 4]: Konzept des zirkumferentiellen Resektionsrands (CRM) beim Pankreaskarzinom

1749


#

13 Tabellenverzeichnis

[Tab. 1]: Abkürzungsverzeichnis

1729

[Tab. 2]: Schlüsselfragen der Leitlinie

1731

[Tab. 3]: Mit einem erhöhtem Pankreaskarzinomrisiko assoziierte Gene und Syndrome [Basiert auf der Übersetzung der [Tab. 1] aus: ASCO-PCO]

1736

[Tab. 4]: Alters- und Verdachtslevel-adaptiertes diagnostisches Vorgehen bei neu aufgetretenen Oberbauch- und Rückenschmerzen.

1738

[Tab. 5]: Diagnostische Wertigkeit von Magnetresonanztomographie (MRT), Computertomographie (CT), Positronenemissionstomographie kombiniert mit CT (PET/CT), Endosonographie (EUS) und transabdomineller Ultraschall (US) zur Diagnose eines Pankreaskarzinoms.

1740

[Tab. 6]: Empfohlenes Vorgehen bei Vorliegen eines Seitenast-IPMN.

1740

[Tab. 7]: ABC-Kriterien der Resektabilität gemäß des International Association of Pancreatology (IAP) Konsensus (Isaji et al.)

1742

[Tab. 8]: Klassifikation der CT/MRT-basierten anatomischen Resektabilität bei Pankreaskarzinom gemäß den Kriterien des National Comprehensive Cancer Network (NCCN)

1744

[Tab. 9]: Strukturierte Befundvorlage für CT-/MRT-Befundung solider und zystischer Pankreasläsionen, angelehnt an die Konsensus-basierte Befundvorlagen der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG)

1744

[Tab. 10]: Qualitätsindikatoren

1759

[Tab. 11]: Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen (alphabetisch)

1760

[Tab. 12]: Arbeitsgruppen und deren Mitglieder

1761

[Tab. 13]: Schema der Evidenzgraduierung bei der Aktualisierung 2020/2021 und 2021–2024 (Oxford Centre for Evidence-Based Medicine 2011 Levels of Evidence)

1762

[Tab. 14]: Schema der Evidenzgraduierung bei der Aktualisierung 2012/2013 (Oxford-Schema)

1763

[Tab. 15]: Schema der Evidenzgraduierung bei der Erstellung der Leitlinie 2006

1764

[Tab. 16]: Schema der Empfehlungsgraduierung für die Empfehlungen aus 2006

1764

[Tab. 17]: Schema der Empfehlungsgraduierung für die Empfehlungen aus 2013–2024

1764

[Tab. 18]: Konsensusstärke

1764

[Tab. 19]: Änderungen in Version 3

1765


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Interessenkonflikt

Die Übersicht über die Interessenkonflikte der Autorinnen und Autoren ist im Leitlinienreport veröffentlicht.


Korrespondenzadresse

Prof. Thomas Seufferlein
Internal Medicine I, University of Ulm
Albert Einstein Allee 23
89081 Ulm
Germany   
Phone: +49/7 31/50 04 45 01   

Publication History

Received: 03 June 2024

Accepted: 04 June 2024

Article published online:
10 October 2024

© 2024. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany


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Abb. 1 Algorithmus zur Therapie Überwachung und Therapie einer zystischen Läsion des Pankreas. [rerif]
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Abb. 2 Lymphknoten am Pankreas. Peripankreatische Lymphknoten (N1) und Sammellymphknoten (N2). Die posterioren duodenopankreatischen Lymphknoten (dorsal von 1 gelegen) und die subpylorischen Lymphknoten sind nicht eingezeichnet. 1: anteriore duodenopankreatische Lymphknoten; 3: suprapankreatische Lymphknoten (a Kopfbereich, b Körper-Schwanz-Bereich); 4: infrapankreatische Lymphknoten (a Kopfbereich, b Körper-Schwanz-Bereich); 5: lienale Lymphknoten; 7: Lymphknoten an der Leberpforte; 8: zöliakale Lymphknoten; 9: Lymphknoten am Stamm der A. mesenterica superior; 10: obere paraaortale Lymphknoten. (Quelle: Schwarz N. Lymphabfluss. In: Schwarz N, Hrsg. Allgemein- und Viszeralchirurgie essentials. 8., vollständig überarbeitete Auflage. Stuttgart: Thieme; 2017. doi:10.1055/b-004-132233).
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Abb. 3 Markierung der zirkumferentiellen Resektionsränder am OP-Präparat.
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Abb. 4 Konzept des zirkumferentiellen Resektionsrands (CRM) beim Pankreaskarzinom.