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DOI: 10.1055/a-2309-6204
Leitlinienreport der aktualisierten S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Morbus Crohn“ der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)
März 2024 – AWMF-Registernummer: 021-004- 1. Informationen zum Leitlinienreport
- 2. Methodologisches Vorgehen
- 3. Externe Begutachtung und Verabschiedung
- 4. Verbreitung und Implementierung
- Literatur
Schlüsselwörter
chronisch-entzündliche Darmerkrankungen - CED - Diagnose - Therapie - Remission - Remissionserhaltung1. Informationen zum Leitlinienreport
Herausgeber
Federführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)
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Geltungsbereich und Zweck
Die letzte Publikation der Leitlinie Morbus Crohn liegt bereits über zwei Jahre zurück. Zu diesem Zeitpunkt waren unter anderem die Studiendaten zu den Substanzen Risankizumab und Upadacitinib noch nicht publiziert. Daher wurde die aktuelle Studienlage noch einmal geprüft und die Leitlinie partiell aktualisiert.
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Zielorientierung der Leitlinie
Ziel der Leitlinie soll sein, in der hausärztlichen, internistischen, chirurgischen, pädiatrischen und gastroenterologischen Praxis einfach anwendbar zu sein. Die Behandlung besonders schwerer oder komplizierter Fälle, wie sie in Spezialambulanzen und spezialisierten Praxen erfolgt, kann durch diese Leitlinie nicht vollständig abgebildet werden. Patientenzielgruppe sind Patient*innen mit M. Crohn jeden Alters.
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Versorgungsbereich
Ambulant und stationär, hausärztlich, pädiatrisch, internistisch, chirurgisch und gastroenterologisch.
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Anwenderzielgruppe/Adressaten
Die Leitlinie richtet sich an folgende an der Diagnostik und Therapie beteiligten Berufsgruppen: Kinder- und Jugendmediziner*innen, Chirurg*innen, Gastroenterolog*innen, Patholog*innen, Radiolog*innen, Ernährungsmediziner*innen, Internist*innen, Koloproktolog*innen, Fachassistenz CED, Patientenvertreter*innen sowie Betroffene und Angehörige, dient zur Information für Internist*innen, Leistungserbringer (Krankenkassen, Rentenversicherungsträger) und dient zur Information für Allgemeinmediziner*innen.
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Zusammensetzung der Leitliniengruppe: Beteiligung von Interessensgruppen
Die Leitung der Leitlinienüberarbeitung erfolgte durch die zwei Hauptkoordinierende (Andreas Stallmach, Jena, und Andreas Sturm, Berlin) in enger Abstimmung mit der Steuergruppe und der AG-Leitung ([Tab. 1], [2]).
Neben der Steuergruppe ([Tab. 1]) setzt sich die Leitlinie aus sieben Arbeitsgruppen (AGs) zusammen, die jeweils von zwei bis drei Leiter*innen geleitet wurden ([Tab. 2]). In den AGs wurden universitäre und nichtuniversitäre Ärzt*innen, Klinikärzt*innen und niedergelassene Ärzt*innen in einem ausgewogenen Verhältnis eingesetzt. In den AGs haben neben Gastroenterolog*innen und Chirurg*innen, Pädiater*innen, Patholog*innen, Komplementärmediziner*innen, Psychosomatiker*innen, Ernährungsmediziner*innen, Fachassistenzen CED (FACED) und Patient*innen (DCCV) mitgearbeitet.
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Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligte Fachgesellschaften
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Deutschen Gesellschaft für Allgemein und Viszeralchirurgie e. V. (DGAV)
C. Germer (Würzburg), K. Horisberger (Mainz), P. Kienle (Mannheim), A. Kroesen (Köln) -
Die Gesellschaft für Pädiatrische Gastroenterologie und Ernährung e. V. (GPGE)
P. Bufler (Berlin), J. Däbritz (Rostock), J. de Laffolie (Gießen) -
Deutsche Röntgengesellschaft e. V. (DRG)
M. Juchems (Konstanz), A. Schreyer (Brandenburg an der Havel) -
Deutsche Gesellschaft für Pathologie e. V. (DGP)/Bundesverband Deutscher Pathologen e. V. (BDP)
G. Baretton (Dresden), M. Anlauf (Limburg an der Lahn) -
Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM)
J. Ockenga (Bremen) -
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM)
A. Stallmach (Jena) -
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e. V. (DGCH)
C. Germer (Würzburg) -
Deutsche Gesellschaft für Koloproktologie e. V. (DGK)
K. Horisberger (Mainz) -
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)
C. Posovszky (Ulm) -
Fachgesellschaft für Assistenzpersonal – Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (FACED) e. V.
P. Hartmann (Minden), J. Zemke (Herne)
Die Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) wurde 2019 zur Mitarbeit an der Leitlinie eingeladen, konnte das Leitlinienvorhaben aber auf Grund personeller Engpässe nicht unterstützen. Bei der partiellen Aktualisierung wurde die DEGAM nicht erneut angefragt.
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Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligung von Patient*innen
Direkte Mitarbeit von mehreren Vertreterinnen (C. Groß, S. In der Smitten, B. Kaltz) der Deutschen Morbus Crohn/Colitis ulcerosa Vereinigung (DCCV) e. V.
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2. Methodologisches Vorgehen
2.1 Grundlagen der Methodik
Literaturrecherche und Schema der Evidenzbewertung
Die Details zur Suche, Auswahl und Bewertung der Evidenz sind unter 2.2. Literaturrecherche und Auswahl der Evidenz dargestellt.
Das methodologische Vorgehen bei der grundlegenden Überarbeitung 2021 finden Sie im Leitlinienreport von August 2021 [1].
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Schema der Empfehlungsgraduierung
Die Stärke der Empfehlung ergibt sich aus der verwendeten Formulierung (soll/sollte/kann) entsprechend der Abstufung in [Tab. 3]. Die Konsensusstärke wurde gemäß [Tab. 4] festgelegt.
Empfehlungsgrad (nur S3)[1] |
Beschreibung |
Syntax |
A |
starke Empfehlung |
soll |
B |
Empfehlung |
Sollte |
0 |
Empfehlung offen |
kann |
1 Der Empfehlungsgrad sowie der Evidenzgrad werden nur bei evidenzbasierten Empfehlungen angegeben. Bei Expertenkonsensbasierten Empfehlungen erfolgt die Graduierung über soll/sollte/kann und über die in der Tabelle angegeben Beschreibung.
Konsens |
% Zustimmung |
Starker Konsens |
> 95 |
Konsens |
> 75–95 |
Mehrheitliche Zustimmung |
> 50–75 |
Kein Konsens |
≤ 50 |
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Statements
Als Statements werden Darlegungen oder Erläuterungen von spezifischen Sachverhalten oder Fragestellungen ohne unmittelbare Handlungsaufforderung bezeichnet. Sie werden entsprechend der Vorgehensweise bei den Empfehlungen im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens verabschiedet und können entweder auf Studienergebnissen oder auf Expertenmeinungen beruhen.
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Expertenkonsens
Als Expertenkonsens werden Empfehlungen bezeichnet, zu denen keine systematische Recherche nach Literatur durchgeführt wurde, oder zu denen nach ausführlicher Recherche keine Literatur vorlag. Die Graduierung der Empfehlung ergibt sich ausschließlich aus der verwendeten Formulierung (soll/sollte/kann) entsprechend der Abstufung in [Tab. 3].
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Klug Entscheiden
Empfehlungen, die mit „Klug entscheiden“ gekennzeichnet sind, wurden für die „Klug entscheiden“-Initiative der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin ausgewählt. Diese Empfehlungen sollen als konkrete Hilfestellung bei der Indikationsstellung zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen dienen, um eine Unter- bzw. Überversorgung zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.klug-entscheiden.com/.
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2.2 Literaturrecherche und Auswahl der Evidenz
Basis dieser partiellen Überarbeitung war die Leitlinie von 2021. Bei einem Online-Treffen der Steuergruppe wurde der mögliche Aktualisierungsbedarf diskutiert. Anschließend wurde individuell in den einzelnen Arbeitsgruppen der Aktualisierungsbedarf der einzelnen Empfehlungen überprüft und entsprechend neue Literatur recherchiert. Zusätzlich wurde Ende August 2023 in der Datenbank des G-BA nach abgeschlossenen Verfahren der Frühen Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) zu Verdauungskrankheiten recherchiert (Erreichbar unter: https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/nutzenbewertung/) und Treffer von 2023 zu Medikamenten zu Morbus Crohn eingeschlossen (n = 2). Für beide Treffer – die Medikamente Risankizumab und Upadacitinib – wurde auf die IQWiG-Bewertungen zurückgegriffen [2] [3].
Aufgrund des als hoch eingeschätzten Verzerrungspotentials (Risankizumab) und der nicht korrekten Vergleichstherapie (Upadazitinib) wurde jeweils ein Evidenzgrad 2 vergeben.
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2.3 Formulierung der Empfehlungen und strukturierte Konsensfindung
Insgesamt wurden 11 Empfehlungen und die dazugehörigen Hintergrundtexte überarbeitet und zunächst im E-Mail-Umlaufverfahren innerhalb der einzelnen AGs abgestimmt sowie bei einem Online-Meeting mit den AG-Leitenden diskutiert. Alle anderen Empfehlungen der Leitlinie wurden durch die Steuergruppe geprüft und behalten ihre Gültigkeit. Diese wurden entsprechend mit geprüft 2023 gekennzeichnet.
Anschließend wurden alle neuen und modifizierten Empfehlungen in einem Delphiverfahren von allen Leitlinienmitarbeitenden mithilfe einer 3-stufigen Entscheidungsskala abgestimmt (ja, Enthaltung, nein). Zu Empfehlungen, die nicht mit „ja“ abgestimmt wurden, musste ein begründender Kommentar hinterlegt werden.
9 Empfehlungen erhielten eine Zustimmung von über 95 % und konnten bereits zu diesem Zeitpunkt verabschiedet werden. Die weiteren 2 Empfehlungen erhielten mind. 75 % Zustimmung. Nach Sichtung der Kommentare hielten die Koordinierenden eine erneute Überarbeitung der Empfehlungen nicht für erforderlich. Die Empfehlungen sollen im Rahmen der vollständigen Überarbeitung noch einmal diskutiert werden.
Die Konsensstärke wurde gemäß [Tab. 4] festgelegt. Im Anschluss an die Delphi-Abstimmung erfolgte die finale Überarbeitung der Kommentare sowie die redaktionelle Zusammenstellung der Leitlinie durch die Koordinierenden.
2.4 Zeitplan
19. Juni 2023 |
Steuergruppen-Treffen |
August 2023 |
Literaturrecherche und -bewertung und Überarbeitung der Empfehlungen |
04. September 2023 |
AG-Leiter-Treffen |
September 2023 |
Finalisierung der Überarbeitung der Empfehlungen und Hintergrundtexte |
Oktober 2023 |
Delphi-Verfahren |
November – Dezember 2023 |
Erstellung Gesamtmanuskript |
Januar 2024-März 2024 |
Konsultation und Freigabeverfahren |
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3. Externe Begutachtung und Verabschiedung
Verabschiedung durch die Vorstände der herausgebenden Fachgesellschaften/Organisationen
Die vollständige Leitlinie wurde von allen beteiligten Fachgesellschaften begutachtet und konsentiert und stand als Konsultationsfassung vom 15. bis 31. Januar 2024 der Fachöffentlichkeit zur Kommentierung auf der DGVS Website zur Verfügung. Über den DGVS Newsletter wurde um Kommentierung gebeten. Es gab keine Änderungsvorschläge.
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Redaktionelle Unabhängigkeit und Finanzierung der Leitlinie
Die Erstellung der Leitlinie erfolgte redaktionell unabhängig. Die DGVS finanzierte die Nutzung des Leitlinienportals. Eine finanzielle Beteiligung Dritter erfolgte nicht. Mandatsträger*innen und Expert*innen arbeiteten ausschließlich ehrenamtlich.
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Darlegung von und Umgang mit Interessenkonflikten
Im Einklang mit dem AWMF-Regelwerk zum Umgang mit Interessenskonflikten gaben alle Teilnehmenden ihre Erklärungen auf dem entsprechenden AWMF-Formular (Formblatt 2018) ab, die im September 2023 aktualisiert wurden. Die Interessenkonflikte wurden von den Koordinierenden der Leitlinie und von Frau P. Lynen gesichtet und gemäß den AWMF-Kriterien als gering, moderat oder hoch kategorisiert.
Bezahlte Vortrags-/oder Schulungstätigkeit und bezahlte Autoren-/oder Co-Autorenschaft wurden als geringe Interessenkonflikte gewertet und hatten keine Konsequenzen in Bezug auf die Abstimmungen.
Als moderat wurden nachfolgende Interessenkonflikte eingestuft:
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Berater- bzw. Gutachtertätigkeit oder bezahlte Mitarbeit in einem wissenschaftlichen Beirat eines Unternehmens der Gesundheitswirtschaft (z. B. Arzneimittelindustrie, Medizinproduktindustrie), eines kommerziell orientierten Auftragsinstituts oder einer Versicherung
-
Mitarbeit in einem Wissenschaftlichen Beirat (advisory board)
-
Forschungsvorhaben/Durchführung klinischer Studien: finanzielle Zuwendungen (Drittmittel) für Forschungsvorhaben oder direkte Finanzierung von Mitarbeitern der Einrichtung vonseiten eines Unternehmens der Gesundheitswirtschaft, eines kommerziell orientierten Auftragsinstituts oder einer Versicherung
Als hohe Interessenkonflikte wurden Eigentümerinteressen (Patent, Urheberrecht, Besitz von Geschäftsanteilen, Aktien, Fonds mit Beteiligung von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft) eingestuft. Hohe Interessenkonflikte wurden nicht identifiziert.
Bei einem hohen Anteil der Mandatstragenden liegen moderate Interessenkonflikte vor. Da die wissenschaftliche Expertise der Mandatstragenden jedoch nicht verzichtbar ist und die Art der Zuwendung nicht einseitig ist, halten die Koordinierenden eine Stimmenthaltung für kritisch. Daher sind bei den Empfehlungen die Abstimmungsergebnisse mit allen Expert*innen angegeben.
Jedoch wurde in einer Doppelabstimmung überprüft, ob und wie sich die Ergebnisse der Delphi-Abstimmung bei entsprechenden Enthaltungen verändern, mit dem Resultat, dass auch in der Abstimmung mit den Enthaltungen nicht vom Konsens abgewichen bzw. die Konsensstärke bei einer Empfehlung verbessert wurde (s. Anhang).
Darüber hinaus wird als schützender Faktor vor Verzerrung die interdisziplinäre, repräsentative Zusammensetzung der Leitliniengruppe eingeschätzt.
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4. Verbreitung und Implementierung
Konzept zur Verbreitung und Implementierung
Die Leitlinie wird in der Zeitschrift für Gastroenterologie und auf den Homepages der DGVS (www.dgvs.de) und der AWMF (www.awmf.de) veröffentlicht.
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Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren
Die Leitlinie wird weiterhin bis 2026 gültig sein. Die Überarbeitung wird durch den Leitlinienbeauftragten der DGVS initiiert werden. Die Steuergruppe der Leitlinie prüft weiterhin jährlich den Aktualisierungsbedarf der Leitlinie. Als Ansprechpartner steht Ihnen die DGVS Geschäftsstelle (leitlinien@dgvs.de) zur Verfügung.
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Interessenkonflikt
Die Übersicht über die Interessenkonflikte der Autorinnen und Autoren sind im Anhang veröffentlicht.
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Literatur
- 1 Lorenz P, Stallmach A, Sturm A. et al. Leitlinienreport der aktualisierten S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Morbus Crohn“ der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) – August 2021 – AWMF-Registernummer: 021-004. Z Gastroenterol 2022; 60: e228-e235
- 2 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG). Risankizumab (Morbus Crohn) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V, 2023. Accessed February 28, 2024 at: https://www.iqwig.de/projekte/a22-133.html
- 3 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG). Upadacitinib (Morbus Crohn) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V, 2023. Accessed February 28, 2024 at: https://www.iqwig.de/projekte/a23-38.html
Korrespondenzadresse
Publication History
Received: 25 March 2024
Accepted: 18 April 2024
Article published online:
07 August 2024
© 2024. Thieme. All rights reserved.
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Literatur
- 1 Lorenz P, Stallmach A, Sturm A. et al. Leitlinienreport der aktualisierten S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Morbus Crohn“ der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) – August 2021 – AWMF-Registernummer: 021-004. Z Gastroenterol 2022; 60: e228-e235
- 2 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG). Risankizumab (Morbus Crohn) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V, 2023. Accessed February 28, 2024 at: https://www.iqwig.de/projekte/a22-133.html
- 3 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG). Upadacitinib (Morbus Crohn) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V, 2023. Accessed February 28, 2024 at: https://www.iqwig.de/projekte/a23-38.html