Aktuelle Kardiologie 2022; 11(06): 571
DOI: 10.1055/a-1935-4213
Verbandsmitteilungen
Der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen informiert

BNK intern – BSG: kein Outsourcing stationärer Leistungen an Vertragsarztpraxen!

Thorsten Ebermann

In der Vergangenheit standen Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Arztpraxen rechtlich immer wieder auf dem Prüfstand. Schwerpunkt waren hierbei korruptionsrechtliche Inhalte, wie Bestechung/Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB). Aufgrund dieser Dynamiken wurden bundesweit Honorararztverträge angepasst, teilweise aufgelöst.

In letzter Zeit geraten weitere Themen wie „verdeckte Arbeitnehmerüberlassung“, „Scheinselbstständigkeit“, „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“, aber auch „Abrechnungsfähigkeit von Leistungen“ verstärkt in den Fokus.



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Article published online:
05 December 2022

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