Ultraschall Med 2022; 43(03): 314
DOI: 10.1055/a-1841-9390
DEGUM-Mitteilungen

DEGUM etabliert neues Zertifikat für Ultraschall in der Gynäkologie – Ärztliche Expertise fördern – für bessere Behandlung von Patientinnen

 

    Berlin – Der Ultraschall ist die mit Abstand wichtigste Untersuchungsmethode in der frauenärztlichen Praxis: Wenn es darum geht, gut- oder bösartige Raumforderungen oder angeborene Fehlbildungen der inneren Genitale zu erkennen, Endometriose-Herde aufzuspüren, Operationen zu planen oder nach den Gründen für einen unerfüllten Kinderwunsch zu suchen, kommt der Bildgebung per Ultraschall ein hoher Stellenwert zu. Um die Qualität der gynäkologischen Ausbildung in diesem wichtigen Bereich zu sichern, hat die DEGUM ihr Stufenkonzept zur Zertifizierung neu strukturiert und um die Zertifizierungsmöglichkeit für die gynäkologische Ultraschalldiagnostik der Stufe II erweitert. Damit werde die entsprechende ärztliche Expertise auch für die Patientinnen transparent gemacht, betont die Fachgesellschaft in einer Pressemitteilung vom März.


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    Ein gynäkologisches DEGUM-Zertifikat der Stufe II konnte auch früher schon beantragt und erworben werden – allerdings nur kombiniert in den Bereichen der Gynäkologie und der Geburtshilfe. „Der Schwerpunkt lag hier stark aufseiten der Pränataldiagnostik und Geburtshilfe“, sagt DEGUM-Experte Professor Dr. med. Markus Hoopmann, Leiter der gynäkologischen Sonografie am Universitätsklinikum Tübingen. In den vergangenen Jahren seien jedoch die Anforderungen an die gynäkologischen Ultraschall-Untersuchungen stark gestiegen – beispielsweise der wachsende Bedarf an Unfruchtbarkeitsdiagnostik sowie das steigende Risiko dafür, dass Frühschwangerschaften sich im problematischen Bereich einer früheren Kaiserschnittnarbe einnisten, verdeutlichten dies exemplarisch. Zudem erlaube die immer bessere Ultraschalltechnik mittlerweile sehr detaillierte Aussagen über die Beschaffenheit von Wucherungen im Bereich der Gebärmutter, der Eileiter oder der Eierstöcke. „Diese Informationen sind sehr wichtig für die Planung von Operationen“, betont Hoopmann, der die Qualitätsanforderungen für die neue DEGUM-Stufe II federführend mit verfasst hat.

    „Um seinen vollen Nutzen entfalten zu können, gehört das Instrument Ultraschall jedoch in die Hände erfahrener Untersucher“, so Hoopmann weiter. Um das Zertifikat der Stufe II zu erhalten, müssen die Ärztinnen und Ärzte daher eine bestimmte Zahl von sonografischen Befunden vorlegen, die sich im Nachgang histologisch bestätigt haben, sowie eine Mindestzahl von DEGUM-zertifizierten Fortbildungen nachweisen.

    Mit der Einführung des neuen Zertifikats hofft die DEGUM auch, dem Experten-Ultraschall zu der Stellung zu verhelfen, die ihm den aktuellen Leitlinien gemäß zukommt. „Noch immer werden Patientinnen mit gynäkologischen Diagnosen wie Fehlbildungen, Tumoren oder Torsionen zu häufig in die Radiologie überwiesen“, sagt Hoopmann. Die kostenintensiven radiologischen Methoden seien dem Experten-Ultraschall jedoch bei den meisten gynäkologischen Fragestellungen nicht überlegen und lieferten keine relevanten Zusatzinformationen. Für die Patientinnen sei ihr unnötiger Einsatz jedoch zum Teil mit Strahlenbelastung verbunden, verzögere den Beginn der Therapie und steigere das Risiko für Unter- oder Überbehandlungen.

    Das Mehrstufenkonzept der DEGUM hat sich bereits im Bereich der sonografischen Untersuchung der Brust (Mammadiagnostik), sowie im pränatalen/geburtshilflichen Bereich bewährt. „Mit der gynäkologischen Stufe II schaffen wir nun auch in diesem wichtigen Bereich eine objektivierbare Grundlage für den Expertenstatus“, sagt Hoopmann. Damit werde zum einen die Ausbildung in der Gynäkologie verbessert, zum anderen bekämen qualifizierte Untersucherinnen und Untersucher die Möglichkeit, sich auch als solche auszuweisen. So könnten sich auch die Patientinnen anhand des Zertifikats orientieren, wer über die für ihre Behandlung so bedeutsame Expertise verfüge.


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    Publication History

    Article published online:
    15 June 2022

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