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DOI: 10.1055/a-1780-3848
Rehapro: Projekte aus zweitem Förderaufruf begonnen
Im Rahmen des zweiten Förderaufrufs (2020) des Bundesprogramms „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ wurden 49 Projekte bewilligt. Die meisten von ihnen werden seit November 2021 umgesetzt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert in dem Programm gemäß § 11 SGB IX Modellprojekte in den Rechtskreisen SGB VI und SGB II zur Weiterentwicklung der Rehabilitation. Ziel ist es, Menschen zu ermöglichen, trotz Beeinträchtigungen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und länger im Erwerbsleben zu verbleiben. Zur Umsetzung des Bundesprogramms rehapro stehen bis 2026 insgesamt rund 1 Mrd. € zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Träger der Deutschen Rentenversicherung sowie Jobcenter. Die 55 Modellprojekte des ersten Förderaufrufs (2018) starteten ab Ende 2019.
Als Projektträger hat das BMAS die Fachstelle rehapro mit der zuwendungsrechtlichen und organisatorischen Abwicklung der Modellprojekte beauftragt. Aufgabe der Kontaktstelle rehapro ist es hingegen u. a., Austausch und Kooperationen unter den an den Projekten beteiligten Rentenversicherungsträgern zu ermöglichen, die rentenversicherungsübergreifende Koordinierungsgruppe rehapro zu organisieren und Projektanträge der Rentenversicherungsträger fachlich-inhaltlich zu prüfen. Informationen zum Förderprogramm, zu den geförderten Projekten und zur Fachstelle sind auf www.modellvorhaben-rehapro.de veröffentlicht.
Publication History
Article published online:
25 April 2022
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Georg Thieme Verlag
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