Nuklearmedizin 2021; 60(04): 310-314
DOI: 10.1055/a-1529-3902
Gesellschaftsnachrichten

Mitgliederversammlung der DGN – Protokoll

 

Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Protokoll bei der Nennung der Teilnehmer auf die akademischen Titel sowie geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Allgemeine Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für jedwedes Geschlecht (m/w/d).


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Termin: Donnerstag, 25. März 2021, 17:30–21:41 Uhr
anwesend: 242 Mitglieder

Die Mitgliederversammlung wird auf Grundlage von § 18 II. der DGN-Satzung virtuell durchgeführt. Die Übertragung der virtuellen Mitgliederversammlung erfolgt aus dem Versammlungsraum in den Räumlichkeiten der Geschäftsstelle der DGN.

Einleitend weist der DGN-Geschäftsführer, Jonas, auf technische und organisatorische Aspekte dieser digital durchgeführten Mitgliederversammlung hin.

TOP 1
Begrüßung und Totengedenken

Der Präsident, Krause, eröffnet die Mitgliederversammlung und begrüßt die Anwesenden. Die Mitglieder gedenken der seit der letzten Mitgliederversammlung Verstorbenen.


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TOP 2
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung

Die Einladung erfolgte am 5. Februar 2021 und somit gemäß § 18 III. der DGN-Satzung. Die Mitgliederversammlung ist damit beschlussfähig.


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TOP 3
Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnungspunkte

  • TOP 14 „Evidenz-Schwerpunkt I: G-BA-Erprobungsstudie Beta-Amyloid-PET […]“ und

  • TOP 19 „Evidenz-Schwerpunkt II: Nuklearmedizin in der Leitlinienarbeit“

werden in der Abfolge getauscht.

Unter TOP 21 „Verschiedenes“ wird die Erörterung/Aussprache zur Umstrukturierung der Geschäftsstelle, der daraus resultierenden finanziellen Verbindlichkeiten sowie der Rolle des Geschäftsführers aufgenommen.


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TOP 4
Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 23. September 2020

Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 23. September 2020 wird mehrheitlich angenommen.


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TOP 5
Bericht aus dem Präsidium

Der scheidende Präsident präsentiert einen Rückblick auf die am 30. Juni 2021 endende Legislatur des Präsidiums. Die Legislaturperiode 2016–2018 zeichnete sich durch die proaktive Aufnahme und Gestaltung für das Fachgebiet relevanter Themen sowie die zukunftsorientierte Neuausrichtung durch die Satzungsänderung aus. 2019–2021 bezeichnet er als „Ausnahmelegislatur“, die von folgenden Themen geprägt war:

  • Finanzielle Situation der DGN

  • Umstrukturierung der Geschäftsstelle und

  • Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die DGN allgemein und speziell auf die Jahrestagungen 2020 und 2021

Im weiteren Verlauf seines Berichts geht Krause insbesondere auf folgende Punkte ein:

  • VISION-Studie (inkl. Umsetzung an deutschen Zentren)

  • G-BA-Beschluss zur Einstellung der Methodenbewertung der PET(/CT)

  • M-WBO, NKLM und ÄApprO sowie

  • MTA-Reformgesetz

Anschließend erläutert der designierte Präsident, Luster, die vom Vorstand vorgeschlagene Beitragsanpassung (s. TOP 18). Der Vorschlag für diese Beitragsanpassung wurde zudem im Vorfeld der Mitgliederversammlung in einer gesonderten Informationsveranstaltung am 9. März 2021 den Mitgliedern vorgestellt. Darüber hinaus wurde bereits die zeitnahe Etablierung einer offenen Task Force beschlossen, die sich den Kritikpunkten der Mitglieder annimmt.


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TOP 6
Ehrungen

Preis der „Dr. Dagobert Nitz“-Stiftung

Die „Dr. Dagobert Nitz“-Stiftung verleiht den „Nuklearmedizin-Preis 2021“ an Prof. Dr. Wolfgang P. Fendler für die Entwicklung von evidenzbasierten klinischen Anwendungen der PSMA-PET-Bildgebung beim Prostatakarzinom.


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„Georg von Hevesy“-Medaille

Die DGN verleiht Prof. Dr. Bernd Pichler in Würdigung seiner wissenschaftlichen Verdienste auf dem Gebiet der Nuklearmedizin, insbesondere im Bereich der präklinischen Forschung und Hybridbildgebung, die „Georg von Hevesy“-Medaille.


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Ehrenmitgliedschaft

Der Vorstand beantragt die Ernennung von Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Dr. h. c. Andreas Bockisch, Präsident der DGN von 2007–2009, zum Ehrenmitglied gemäß § 7 I. der DGN-Satzung. Der Antrag wird mit 158 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen – und somit mit einer Mehrheit von 92 % der Stimmen – angenommen. Die Ernennung erfolgt im Rahmen der Mitgliederversammlung im Jahr 2022.


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TOP 7
Bericht zur DGN-Jahrestagung 2021

Schäfers berichtet über die 59. DGN-Jahrestagung, die infolge der COVID-19-Krise vom 14.–17. April 2021 erneut online stattfinden wird.

Programm

Im Jahr 2020 konnten infolge der extrem kurzfristigen Umstellung auf eine online durchgeführte Jahrestagung lediglich die Beiträge der Leuchtturm- und Fortbildungssitzungen als Vorträge des wissenschaftlichen Programms präsentiert werden.

Im Jahr 2021 finden hingegen wieder zehn wissenschaftliche Vortragssitzungen statt. Darüber hinaus wurde die Vortragszeit der Referenten leicht gekürzt, sodass in jeder der Sitzungen zehn statt der bislang üblichen acht Vorträge gehalten werden.

Darüber hinaus finden sieben wissenschaftliche Fortbildungssitzungen sowie das MTRA-Programm mit fünf Sitzungen statt.

Weitere besondere Veranstaltungen bzw. Beiträge im Rahmen der Jahrestagung werden sein:

  • Vorkongress-Symposium „BRENNPUNKT Nuklearmedizin – kontrovers, konstruktiv und kreativ“

  • Drei Leuchtturm-Sitzungen zu den Themen:

    • „Junge Talente“

    • Bildgebung und Therapie

    • Technologie, Algorithmen und Radiochemie

  • Medizinphysik-Curriculum

  • Sonderveranstaltung „Auxiliäre CT in der Hybridbildgebung“

  • Internationales Post-Congress-Symposium „Stars of Molecular Imaging and Therapy“ inkl. Wolfgang-Becker-Gedächtnis-Vorlesung

Diesbezüglich geht Schäfers insbesondere auf das internationale Post-Congress-Symposium ein. Dabei ist es dank des Online-Formats der Tagung gelungen, fünf international renommierte Vertreter aus dem Bereich der molekularen Bildgebung und Therapie als Referenten zu gewinnen.


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Industriebeteiligung

Auch die Industrieausstellung wird erneut digital umgesetzt. Daran beteiligen sich mit Stand der Mitgliederversammlung 27 Aussteller. Darüber hinaus werden neun Industrie-Symposien stattfinden.


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TOP 8
Bericht des Ausschusskoordinators

Luster gibt einen Überblick über die Arbeit der Ausschüsse. Die ausführlichen Berichte der Ausschüsse, Arbeitsgemeinschaften und Regionalgesellschaften für den Berichtszeitraum 2020 werden auf der Website veröffentlicht.

Nach zwei Legislaturperioden als Ausschusskoordinator dankt Luster den Ausschüssen, ohne deren Unterstützung bei eigenen wie auch externen Projekten, Anfragen und Stellungnahmeverfahren die Arbeit der Fachgesellschaft nicht möglich wäre. Die Zusammenarbeit mit den Ausschüssen sowie Arbeitsgemeinschaften und Regionalgesellschaften soll in der nächsten Legislaturperiode, der Luster als Präsident vorsteht, in einzelnen Bereichen intensiviert werden.


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TOP 9
Bericht aus der Schriftleitung der Zeitschrift „Nuklearmedizin“

Essler geht in seinem Bericht u. a. auf folgende Punkte ein:

  • Einreichung von Artikeln nach

    • Rubrik sowie

    • Ländern und deutschen Standorten der Autoren

  • Thematische Schwerpunktsetzung durch Artikelserien

  • Review-Prozess

    • Annahme- & Ablehnungsquote

    • Zeitraum von Einreichung bis Entscheidung

  • Entwicklung des Impact Factors 2010–2019 und am häufigsten zitierte Artikel

Essler dankt allen Sektionseditoren für die Mitarbeit.


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TOP 10
Bericht des Kassenführers

Freudenberg stellt den Kassenbericht für das Jahr 2020 vor:

Die Einnahmen sind infolge einer geringeren Ausschüttung der nmi GmbH an die DGN um ca. 155 T € im Vergleich zum Vorjahr gesunken.

In der Summe der Einnahmen ist darüber hinaus eine einmalige und zweckgebundene Zahlung i. H. v. 101 740 T € für Registerstudien enthalten.

Die Höhe der Ausgaben für den Druckkostenzuschuss des Fachjournals „Nuklearmedizin“, Mitgliedschaften in anderen Verbänden, die Geschäftsstelle und die übrigen an das Tagesgeschäft gekoppelten Ausgaben blieb konstant.

Die projektbezogenen Ausgaben wurden der finanziellen Situation entsprechend der DGN um ca. 158 T € gesenkt.


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TOP 11
Bericht aus der nmi GmbH

Herrmann stellt den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020 vor. Dieser weist einen Jahresüberschuss i.H.v. 136 021,92 € aus.

Der Präsident dankt Herrmann für seinen Einsatz als Geschäftsführer der nmi GmbH.


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TOP 12
Bericht der Kassenprüfer

Die Kasse wurde von den Kassenprüfern Kley und Ross geprüft. Diese berichten, vertreten durch Ross, dass die Kasse ordentlich und gut geführt ist und es keinen Anlass zur Beanstandung gibt.


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TOP 13
Entlastung des Vorstands

Die Kassenprüfer, vertreten durch Ross, beantragen die Entlastung des Vorstands. Dieser Antrag wird mit 145 Ja-Stimmen bei 9 Gegenstimmen und 25 Enthaltungen angenommen.


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TOP 19
Evidenz-Schwerpunkt II: Nuklearmedizin in der Leitlinienarbeit

Der Vorsitzende des Ausschusses Leitlinien, Schmidt (Köln), geht in seinem Bericht u. a. auf folgende Punkte ein:

  • Mitglieder der Ausschüsse und verantwortete Themenfelder

  • Zweck von Leitlinien (u. a. Stellung der rechtfertigenden Indikation)

  • Beispiele für

    • besonders relevante Leitlinien in Niederlassung und Klinik

    • Herausforderungen der Leitlinienarbeit

  • Zusammenhang zwischen DGN-Leitlinien und denen anderer Fachgesellschaften

Eine Betrachtung der „Bedeutung und Entwicklung von Leitlinien […]“ wurde in „Der Nuklearmediziner“ veröffentlicht.[1] Die DGN-eigenen Leitlinien sind auf der DGN- sowie der AWMF-Website veröffentlicht.

Krause, welcher vor Schmidt Vorsitzender des Leitlinien-Ausschusses (damals: Klinisches Qualitätsmanagement) war, geht ergänzend auf folgende Punkte ein:

  • Entwicklung der Leitlinienarbeit der AWMF und deren Auswirkungen auf die DGN

  • Überlegungen zur Entwicklung von Leitlinien höherer Evidenzstufe und das daraus resultierende, derzeit laufende S3-Leitlinienprojekt „Schilddrüsenkarzinom“

  • Bedeutung der Einbindung der DGN in Leitlinien anderer Fachgesellschaften anhand der S3-Leitlinie Prostatakarzinom


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TOP 15
Bestimmung eines Wahlleiters

Der Vorstand schlägt Burchert als Wahlleiter für die Wahl des neuen Vorstands (TOP 16) vor. Dieser Vorschlag wird mit 171 Ja-Stimmen bei 11 Gegenstimmen und ohne Enthaltungen angenommen.


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TOP 16
Wahl des Vorstands für die Amtsperiode 2021–2024

Der Wahlleiter übernimmt die Leitung der Sitzung. Er geht zunächst auf die zu wählenden Vorstandsämter sowie die Berufsgruppen ein, die dem Vorstand angehören sollen.[2]

Ferner weist er auf das Verfahren zur Nominierung von Kandidaten hin:

  • Die Wahlvorschläge des Vorstands wurden zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung, und somit frist- und formgemäß, unterbreitet.

  • Weitere Wahlvorschläge wurden nicht erklärt.

Die Mitglieder des Vorstands werden in einzelnen Wahlgängen in geheimer Abstimmung gewählt:

Name

Funktion

Abstimmungsergebnis

ja

nein

Enthaltung

Prof. Dr. M. Schäfers

designierter Präsident

155

14

17

Prof. Dr. C. Lapa

Schriftführer

146

12

29

Prof. Dr. H. Palmedo

Kassenführer

140

17

25

Prof. Dr. M. Patt

Beisitzerin

133

 8

18

Prof. Dr. S. Ziegler

Beisitzerin

158

 6

10

Prof. Dr. F. Bengel

Beisitzer

142

14

27

Dr. B. Kläsner

Beisitzer

133

15

34

Prof. Dr. M. Essler

Kongressvorstand

118

36

27

Alle Kandidaten erklären dem Wahlleiter die Annahme der Wahl.


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TOP 17
Wahl der Kassenprüfer

Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung die Kassenprüfer Kley und Ross zur Wiederwahl vor.

Diese werden gemeinsam in einem Wahlgang mit jeweils 147 Ja-Stimmen bei 8 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen gewählt. Beide erklären, dass sie die Wahl annehmen.


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TOP 18
Mitgliedsbeiträge

Rechnungslegung 2020

Die Mitgliederversammlung vom 25. März 2021 befasste sich mit der Herabsetzung der Umsatzsteuersätze vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 und deren Auswirkung auf die Inrechnungstellung der Abonnements 2020 des Fachjournals „Nuklearmedizin“ für die Mitglieder des Vereins.

Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht wurde die Lieferung des Fachjournals erst mit Übersendung der letzten Ausgabe abgeschlossen. Die Inrechnungstellung der Abonnements hätte unter Verwendung des zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuersatzes erfolgen müssen. Dieser Zeitpunkt lag zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020, in welchem ein reduzierter USt.-Satz von 16 statt 19 % galt. Insofern wären die entsprechenden Ausgangsrechnungen zu korrigieren.

Ausgangsrechnungen müssen jedoch nicht korrigiert werden, wenn die Umsatzsteuer in ausgewiesener Höhe tatsächlich an das Finanzamt abgeführt wird.

Nach Erörterung aller in diesem Zusammenhang stehenden Fragen wird folgender Beschluss mit 159 Ja-Stimmen bei 5 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen gefasst:

  • Die bereits vor der Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes in den Ausgangsrechnungen gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer wurde bereits ordnungsgemäß an das Finanzamt abgeführt. Die Inrechnungstellung der Abonnements 2020 des Fachjournals „Nuklearmedizin“ wird nicht korrigiert.

  • Der hierfür erforderliche Aufwand für eine Korrektur würde in keinem Verhältnis zu dem Erstattungsanspruch der Abonnenten stehen. Überdies entsteht auf der Seite des Vereins keine Bereicherung.


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Neufestsetzung der Mitgliedsbeiträge

Der Vorstand hat die Mitglieder am 2. Februar 2021 über einen Vorschlag zur überfälligen Anpassung der DGN-Mitgliedsbeiträge informiert. Dazu gab es am 9. März 2021 ein Online-Meeting, in dem die Beweggründe und Überlegungen dargelegt und im Anschluss daran mit den teilnehmenden Mitgliedern diskutiert wurden.

Im Nachgang zu dieser Diskussion stellt der Vorstand zwei weitere Modelle für eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge zur Abstimmung.

Über die Vorschläge wird sequenziell abgestimmt:

Vorschlag 1

Das am 2. Februar 2021 vom Vorstand vorgeschlagene Modell, welches eine nachhaltige Konsolidierung der Finanzen zum Ziel hat und Planungssicherheit bietet.

Sofern Vorschlag 1 nicht die satzungsgemäße Zustimmung findet, wird Vorschlag 2 zur Abstimmung gebracht:


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Vorschlag 2

Ein Zwei-Stufen-Modell mit Anpassungen zum 1. Januar 2022 und 1. Januar 2023, wobei die Steigerung in der Gruppe der leitenden und niedergelassenen Ärzte deutlich, aber weniger ausgeprägt ist als bei Vorschlag 1.

Sofern Vorschlag 2 nicht die satzungsgemäße Zustimmung findet, wird Vorschlag 3 zur Abstimmung gebracht:


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Vorschlag 3

Eine Steigerung der Beiträge auf der Basis des Inflationsausgleichs der letzten 11 Jahre von pauschal ca. + 15 % für alle Gruppen, d. h. ohne eine Staffelung wie in Vorschlag 1 und 2.

Darüber hinaus wird der Vorstand folgende Maßnahmen ergreifen, um die Anregungen und Kritik aufzugreifen, die über die unmittelbare Frage der Beitragserhöhung hinausgehen bzw. von strategischer Bedeutung sind:

  • Gründung einer Task Force zur zukünftigen Struktur und Ausrichtung der DGN

  • kritische Evaluation der Beitragserhöhung im Rahmen der Mitgliederversammlung 2023

Wie vom Vorstand vorgeschlagen, werden die vorliegenden drei, nachfolgend genannten Vorschlägen sequenziell zur Abstimmung gebracht:

Vorschlag

Abstimmungsergebnis

ja

nein

Enthaltung

1. Nachhaltige Konsolidierung

(abgelehnt)

 41

138

 8

2. Zweistufige Anpassung

(abgelehnt)

 82

102

 5

3. Inflationsausgleich

124

 42

24

Nach der Ablehnung der Vorschläge 1 und 2 wird Vorschlag 3 „Inflationsausgleich“ mehrheitlich angenommen. Die Mitgliederversammlung beschließt somit die Neufestsetzung der Mitgliedsbeiträge gem. § 2 der Beitragsordnung vom 28. April 2017 in den aufgeführten Mitgliedskategorien wie folgt:

Kategorie

Jahresmitgliedsbeitrag

Klinikdirektoren, Chefärzte, niedergelassene Ärzte und Institutsleiter

390,– €

Fachärzte

217,– €

Mitarbeiter in Industrieunternehmen

217,– €

Naturwissenschaftler

102,– €

Ärzte in Weiterbildung

102,– €

MTRA

 23,– €

Mitglieder im Ruhestand

beitragsfrei

Studierende

beitragsfrei

Die Tabelle in Abschnitt „I. Höhe des Jahresmitgliedsbeitrags“ in der Anlage der Beitragsordnung wird entsprechend neu gefasst.


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TOP 14
Evidenz-Schwerpunkt I: G-BA-Erprobungsstudie Beta-Amyloid-PET bei Demenz unklarer Ätiologie

Krause schildert den Ablauf dieses für die Nuklearmedizin relevanten Projekts, von dem hier nur wenige besonders relevante Meilensteine genannt werden:

  • erste Erörterung mit dem G-BA: April 2017

  • Inkrafttreten des Beschlusses des G-BA über eine Richtlinie zur Erprobung der Amyloid-PET bei Demenz unklarer Ätiologie: Juni 2020

  • G-BA-Pressemeldung mit Ausschreibung zur Durchführung der Erprobungsstudie: November 2020

  • Bewerbung eines Konsortiums unter Federführung des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen unter maßgeblicher Beteiligung der DGN: Dezember 2020

Krause weist darauf hin, dass der G-BA zunächst eine Prüfung der grundsätzlichen Eignung der Bewerber hinsichtlich der Durchführung der Erprobung vornimmt. In diesem Zuge gab es Nachfragen/-forderungen an das Konsortium mit Fristsetzungen im März und April 2021.

Der erste Patient muss im Dezember 2021 eingeschlossen sein.

Auf Nachfrage geht Krause zudem auf die Auswahl der Prüfzentren der Erprobungsstudie ein.


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TOP 20
Stationäre nuklearmedizinische Therapien

Krause fasst die im Rahmen der Mitgliederversammlung vom 23. September 2020 erfolgte ausführliche Vorstellung dieses Themas zusammen. Im nächsten Schritt wird das von den Ausschüssen Radiopharmaka und Therapie erarbeitete Konzept mittels eines Delphi-Verfahrens zur Diskussion gestellt.


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TOP 21
Ort und Termin der nächsten Mitgliederversammlung

Die nächste Mitgliederversammlung findet im Rahmen der Jahrestagung 2022 (27.–30. April 2022) statt, sofern diese als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann.


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TOP 21
Verschiedenes

Krause erläutert auf Wunsch aus der Mitgliedschaft erneut den Prozess der Umstrukturierung der Geschäftsstelle, die daraus resultierenden finanziellen Verbindlichkeiten sowie die Rolle des Geschäftsführers:

Zum Geschäftsführer

Im Unterschied zu einem administrativ tätigen Geschäftsstellenleiter verfügt ein Geschäftsführer als sogenannter „Besonderer Vertreter“ (gemäß § 30 BGB) über eine weiterreichende Vertretungsmacht.

Eine Satzungsänderung, welche die Funktion der „Geschäftsführung“ einführt sowie den Umfang der damit verbundenen „Vertretungsmacht“ regelt, wurde von der Mitgliederversammlung am 28. März 2014 ohne Gegenstimmen verabschiedet.

Auf Beschluss des Vorstands vom 27. September 2014 wurde der bis dato als Geschäftsstellenleiter tätige Götz Jonas als erster ehrenamtlich tätiger Geschäftsführer bestellt. Gleichzeitig verabschiedete der Vorstand eine Geschäftsordnung für den Geschäftsführer, welche weitere Einzelheiten zur Tätigkeit der Geschäftsführung regelt.

Hierüber wurden die Mitglieder im Rahmen eines Editorials im Fachjournal Nuklearmedizin (Ausg. 6/2010) sowie der Mitgliederversammlung vom 24. April 2015 informiert.


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Zur Umstrukturierung der Geschäftsstelle

Bei der Mitgliederversammlung am 20. April 2018 berichtete der Vorstand von weiteren Überlegungen zu „Strukturellen Aspekten der Geschäftsstellenarbeit“.

So arbeitet die Geschäftsstelle bislang nach dem Modell des sogenannten Ressourcensharings. Hierfür wird der DGN und nmi GmbH ein vertraglich vereinbartes Kontingent an Personalstunden und -ressourcen zur Verfügung gestellt, welches jedoch mit keinen konkreten Mitarbeitern einhergehen muss.

Um der seit mehreren Amtsperioden stetig fortschreitenden Professionalisierung von Fachgesellschaft und Geschäftsstelle gerecht zu werden, haben Mitarbeiter der Geschäftsstelle bzw. Kongressorganisation teilweise tiefgreifende Qualifikationen in zahlreichen für das Fachgebiet Nuklearmedizin relevanten Spezialgebieten erworben, welche über das Anforderungsniveau üblicher administrativer oder organisatorischer Tätigkeiten weit hinausgehen.

Damit diese Mitarbeiter der DGN bzw. nmi persönlich, umfänglich und langfristig zur Verfügung stehen, sollen sie künftig in einem unmittelbaren Angestelltenverhältnis beschäftigt werden.

Hierüber wurde bereits im Rahmen der Mitgliederversammlungen der Jahre 2019 und 2020 ausführlich berichtet.


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Zum finanziellen Risiko

Die Bindung an eigenes Personal stellt kein höheres finanzielles Risiko als die Bindung an einen Dienstleister dar, da Verträge mit Letztgenanntem in der Regel über mehrjährige Laufzeiten geschlossen werden. In dieser Weise besteht – unabhängig von der o. g. persönlichen, umfänglichen und langfristigen Bindung der Mitarbeiter – die Möglichkeit der direkten bedarfsgerechten sowie an den aktuellen Themen orientierten Steuerung des Personals.

Der Versammlungsleiter schließt die Mitgliederversammlung um 21:41 Uhr.

Göttingen, den 13. Juni 2021

Prof. Dr. B. J. Krause
Präsident

Prof. Dr. P. Bartenstein
Schriftführer

Das Protokoll ist noch von der ordentlichen Mitgliederversammlung 2022 zu verabschieden.


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Verantwortlich für den Inhalt

Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e. V. (DGN)

Prof. Dr. Markus Luster

(Präsident)

Nikolaistr. 29, 37073 Göttingen

E-Mail: office@nuklearmedizin.de

Schriftführer:

Prof. Dr. Constantin Lapa

E-Mail: office@nuklearmedizin.de


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1 Schmidt, M. et al. Bedeutung und Entwicklung von Leitlinien seitens der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin. Der Nuklearmediziner 2019; 42: 283–290.


2 Gemäß § 8 I. bzw. II. der DGN-Satzung.



Publication History

Article published online:
29 July 2021

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