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DOI: 10.1055/a-1028-8737
Aktive Lebensbeendigung bei einer Patientin mit Alzheimer-Demenz in den Niederlanden: eine ethische Debatte – Pro[*]
Actively Ending Life in a Patient with Alzheimer’s Dementia in the Netherlands: an Ethical Debate – ProPublication History
Publication Date:
04 November 2019 (online)
Am 11.9.2019 berichtete die Süddeutsche Zeitung über den ersten Strafprozess in den Niederlanden seit der Legalisierung der Sterbehilfe im Jahr 2002. Ein Gericht in Den Haag sprach eine Ärztin frei, die 2016 einer 74-jährigen, an Alzheimer-Demenz leidenden Frau eine tödliche Injektion verabreicht hatte. Kurz nach der Diagnosestellung hatte die Patientin eine Patientenverfügung erstellt, in der sie um Sterbehilfe bat. Die in dem Pflegeheim arbeitende Ärztin entschloss sich schließlich nach Beratung mit den Angehörigen, den Wunsch der Patientin zu erfüllen. Ohne Wissen der Patientin, aber mit Kenntnis der Angehörigen, verabreichte sie ein Sedativum mit dem Kaffee, bei der anschließenden Injektion wurde die Patientin von den Angehörigen gehalten. Das Gericht urteilte, dass das Vorgehen angemessen gewesen sei, die Sterbehilfe sei so sanft wie möglich durchgeführt worden. Auch die Notwendigkeit eines nochmaligen Gesprächs mit der einwilligungsunfähigen Patientin wurde verneint.
* Dieser Beitrag wurde freundlicherweise von Herrn Prof. Tilman Steinert, Ravensburg, übersetzt.