Arthritis und Rheuma 2019; 39(05): 347
DOI: 10.1055/a-1004-9209
Verbandsnachrichten
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Nachrichten des Verbandes Rheumatologischer Akutkliniken e. V.

Bericht aus Berlin – zurück aus der Sommerpause mit einem Kurzbericht über aktuelle Entwicklungen
Jörg Robbers
1   Geschäftsführer VRA
,
Heinz-Jürgen Lakomek
1   Geschäftsführer VRA
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
09. Oktober 2019 (online)

 

Aus der Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses Nr. 3 – August 2019 ist zu entnehmen, dass eine erweiterte Beteiligung der Länder im G-BA zur Bedarfsplanung erfolgt ist. Die Länder haben künftig in den Beratungen des G-BA zur Bedarfsplanung und zur Qualitätssicherung die gleichen Rechte und Pflichten wie die Patientenvertretung. Dies war Inhalt des Terminservice- und Versorgungsgesetzes. Im Juli 2019 hat der G-BA diese Vorgaben umgesetzt; die Länder haben jetzt erweiterte Mitberatungsrechte und auch ein Antragsrecht. Anträge der Länder sind in der nächsten Sitzung des jeweiligen Gremiums zu beraten. Für die Einrichtung von Arbeitsgruppen und die Bestellung vom Sachverständigen in den Unterausschüssen Qualitätssicherung und Bedarfsplanung besteht eine Einvernehmenerfordernis. Die Krankenhäuser bzw. die Krankenhausgesellschaften oder deren Mitgliedsverbände sollten auf die Länder zugehen, um Fachvorschläge zu den genannten Themen zu machen, die über diesen Weg Eingang in die Beratungen des G-BA finden können. Dies ist eine deutliche Verbesserung zur bisherigen Situation.

Zwischenstand MDK-Reformgesetz

Ein Zwischenstand zum MDK-Reformgesetz, über das in den letzten VRA-Nachrichten in Ausgabe 4/2019 der arthritis + rheuma berichtet wurde: Die erste Lesung findet im BT am 26./27. September 2019 statt, die Anhörung am 14. oder 16. September 2019. Interessant ist das Votum des Unterausschusses des Gesundheitsausschusses im Bundesrat. Dort heißt es unter anderem, dass der Bundesrat die gesetzlichen Möglichkeiten der Krankenkassen, Krankenhausrechnungen zu prüfen, für sinnvoll und wichtig hält. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Deckelung der Prüfungen hat nach Auffassung dieses Gremiums erhebliche negative finanzielle Auswirkungen auf die Krankenkassen als Kostenträger. Unter Berufung auf Auswertungen des GKV-Spitzenverbandes wird vorgeschlagen, die bislang in dem Gesetzesentwurf vorgesehene Prüfquote angemessen zu erhöhen. Nach Aussagen des Spitzenverbandes zeigen aktuelle Auswertungen für das Jahr 2017, dass jede zweite geprüfte Rechnung (mehr als 56 %, also bundesdurchschnittlich 9,4 % aller Rechnungen) fehlerhaft war. Dabei lagen die Prüfquoten der Kostenträger (Falldialoge und MDK-Prüfungen) bundesweit bei durchschnittlich 18,8 % im Jahr 2017 mit steigender Tendenz für das Jahr 2018 (20 %) (Quelle: Herbstumfrage 2018, medinfoweb.de). Die Krankenhausseite muss mit aller Deutlichkeit zu diesen Aussagen Stellung beziehen; ansonsten bleiben diese einseitigen Feststellungen eine Einflugschneise für die Ausweitung weiterer MDK-Prüfungen.

Der G-BA befasst sich zur Zeit mit der Verabschiedung über Regelungen zur Konkretisierung der besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten, zu dem auch das Gebiet der Rheumatologie gehört. Der VRA hatte in der Vergangenheit Vorschläge unterbreitet. Der VRA ist vom GBA gebeten worden, eine Stellungnahme hierzu abzugeben, die rechtzeitig erfolgen wird.


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Wechsel in Geschäftsführung und Vorstand

Abschließend der Hinweis: Der langjährige Geschäftsführer des VRA, Herr RA J. Robbers ist mit Wirkung zum 30. September 2019 ausgeschieden. Als sein Nachfolger ab 1. Oktober 2019 wurde Prof. Dr. H.-J. Lakomek (Minden) von der Mitgliederversammlung gewählt. Herr Prof. J. Braun (Herne) wird als 1. Vorsitzender die Nachfolge von Herrn Prof. H.-J. Lakomek antreten.

KONTAKTADRESSE

Verband Rheumatologischer Akutkliniken e. V.

Geschäftsstelle

Herr Jörg Robbers (Geschäftsführer)

Schumannstr. 18, 10177 Berlin

Tel.: 030/20 62 98-79, Fax: 030/20 62 98-82

E-Mail: gf-vra@gmx.de, gf@vraev.de

Internet: www.vraev.de

IMPRESSUM

Verantwortlich für den Inhalt

Prof. Dr. Heinz-Jürgen Lakomek, Direktor, Klinik für Rheumatologie und Geriatrie,

Johannes Wesling Klinikum Minden;

Jörg Robbers, Rechtsanwalt, Geschäftsführer VRA


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