Im OP 2019; 09(04): 137
DOI: 10.1055/a-0884-9780
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Tobias Weimer
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Publication Date:
24 June 2019 (online)

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BGH: Sicherstellung der Kenntnisnahme von Arztbriefen

Der Arzt hat sicherzustellen, dass der Patient von Arztbriefen mit bedrohlichen Befunden Kenntnis erhält, auch wenn diese nach einem etwaigen Ende des Behandlungsvertrags bei ihm eingehen. Der Arzt, der als einziger eine solche Information bekommt, muss den Informationsfluss aufrechterhalten, wenn sich aus der Information selbst nicht eindeutig ergibt, dass der Patient oder der weiterbehandelnde Arzt sie ebenfalls erhalten hat.

BGH, Urteil v. 26.06.2018 – VI ZR 285/17


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Arthroskopischer Knieeingriff: Verbleib der Trokarspitze

Hat der Operateur den Verdacht, dass die Trokarspitze im Kniegelenk des Patienten verblieben ist, muss er diesem Verdacht umgehend nachgehen. Verzichtet er darauf, begeht er einen groben Behandlungsfehler, so das OLG Oldenburg.

OLG Oldenburg, Urteil v. 24.10.2018 – 5 U 102/18


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Hochrisikopatient Dekubitus: Maßnahmen zur Prophylaxe

Das OLG urteilte, dass bei einem Hochrisikopatienten im Hinblick auf die Entstehung von Dekubiti zeitnah eine Risikoeinschätzung einschließlich einer Kontrolle des Hautzustands erfolgen muss. Sind eine medizinisch gebotene Maßnahme und ihr Ergebnis nicht in der Patientenakte aufgezeichnet, wird vermutet, dass diese Maßnahme nicht getroffen wurde. Es müssen schon vor einer Operation und erst recht unmittelbar danach Maßnahmen zur Prophylaxe ergriffen werden.

OLG Brandenburg, Urteil v. 28.06.2018 – 12 U 37/17


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