Handchirurgie Scan 2019; 08(01): 21
DOI: 10.1055/a-0852-4817
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Amputationen
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Amputationsverletzung von Fingern: Replantation ist nicht immer kostendeckend

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Publication Date:
29 April 2019 (online)

Amputationsverletzungen der Finger gelten als handchirurgischer Notfall und sollten so bald wie möglich in einem erfahrenen Zentrum versorgt werden – Ausnahme ist die isolierte Endgliedamputation. Technisch kommt bei entsprechender Indikation eine (zumindest versuchte) Fingerreplantation oder eine Stumpfbildung in Frage.

Fazit

Ob sich eine Fingerreplantation für eine Klinik „lohnt“, hängt ganz wesentlich davon ab, wer die Kosten für den Eingriff übernimmt. Ist es die gesetzliche UV, sind die Ausgaben gedeckt. Bei Patienten, für deren Verletzung die GKV aufkommt, macht das Krankenhaus jedoch Verlust. Will man vermeiden, dass Betroffene zukünftig abhängig vom Versicherungsstatus – statt von medizinischen Erwägungen – behandelt werden, sollte die Kalkulationsgrundlage der GKV überarbeitet werden, raten die Autoren.