Rofo 2019; 191(01): 85
DOI: 10.1055/a-0775-2166
DRG-Mitteilungen
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Bequem und zuverlässig – DRG-Mitgliedsbeitrag per Lastschrifteinzug

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Publication History

Publication Date:
13 December 2018 (online)

 

    Sie sind gewohnt, regelmäßig von uns die neusten Informationen aus der Radiologie zu erhalten. Heute möchten wir Ihnen ein wenig Zeit schenken, vorausgesetzt, Sie schenken uns Ihr Vertrauen. Indem Sie uns den Auftrag zum Lastschrifteinzug Ihrer Mitgliedsbeiträge geben, entfällt für Sie der aufwendige Überweisungsauftrag.


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    Wie das geht?

    Sie haben zwei Möglichkeiten:

    • Loggen Sie sich im Mitgliederbereich der Deutschen Röntgengesellschaft ein, der den neusten Datenschutz- und Sicherheitsstandards entspricht und tragen Sie hier Ihre Bankverbindung ein

    oder

    • schicken Sie das Formular zur Einzugsermächtigung ausgefüllt an uns zurück (per Mail an Frau Birgit Engelhardt, engelhardt@drg.de, per Fax: 030 -916 070- 22 oder per Post an die Deutsche Röntgengesellschaft, Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin).

    Den Rest erledigen wir für Sie. Ab Februar 2019 erfolgt dann die Zahlung Ihrer Mitgliedsbeiträge bequem und automatisch per Lastschrifteinzug.

    Das Formular zur Einzugsermächtigung finden Sie hier: www.drg.de > Mitglieder > Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft > Einzugsermächtigung


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