Zeitschrift für Palliativmedizin 2008; 9(2): 57-58
DOI: 10.1055/s-2008-1082357
Forum

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) - Allgemeine und spezialisierte Palliativversorgung im stationären Sektor

Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
11. Juli 2008 (online)

 

Die Entwicklung der ambulanten Palliativversorgung hat durch die gesetzliche Verankerung des Anspruchs auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) erheblichen Schwung bekommen. Die Diskussion um die tatsächliche Umsetzung ist dabei noch lange nicht abgeschlossen. Die strategische Weiterentwicklung der angemessenen Darstellung und Vergütung der Palliativversorgung im stationären Sektor ist scheinbar in den Hintergrund gerückt. Dabei muss die aktuelle Diskussion um unterschiedliche Leistungsinhalte der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung auch die Palliativversorgung im stationären Sektor einbeziehen.

Durch die Gesetzesänderung im SGB V §37b (neu) und die ausdrückliche Nennung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung wurde für die ambulante Palliativversorgung ein bedarfsadaptiert abgestuftes Modell der Palliativversorgung in das deutsche Gesundheitssystem eingeführt. Indem die spezialisierte ambulante Versorgung jetzt differenziertes Leistungsangebot der Regelversorgung ist, bekommt auch die allgemeine Palliativversorgung ihren definierten Platz im bestehenden und zukünftigen Leistungsgefüge zugewiesen. Zwar ist allgemeine Palliativversorgung bislang nicht gezielt charakterisiert durch Leistungsmerkmale, Behandlungsinhalte und Anspruchsvoraussetzungen, aber durch die zu erwartende Ausgestaltung der SAPV wird allgemeine Palliativversorgung automatisch begrenzt in Richtung der intensiven, aufwändigen und komplexen Versorgungssituationen.

Für Leistungen im stationären Sektor besteht eine derartige formelle Unterscheidung bisher nicht. Es erscheint jedoch geboten hier analog zu der Entwicklung im ambulanten Bereich vorzugehen, und eine Konkretisierung der Unterscheidung auch für die stationäre Versorgung zu fordern. Für Patienten mit bestehendem spezialisiertem Behandlungsbedarf im ambulanten Umfeld muss bei anstehender Krankenhauseinweisung die gezielte Überleitung in eine ebenso spezialisierte stationäre Einrichtung gewährleistet sein. Darüber hinaus kommt den bestehenden spezialisierten Einrichtungen, auch auf der Ebene der konsiliarischen Mitbetreuung, aufgrund ihrer Expertise und Kompetenz eine wichtige Steuerungsfunktion bei der Abschätzung des palliativen Unterstützungsbedarfs für die ambulante Weiterbehandlung zu.