Geburtshilfe Frauenheilkd 2008; 68 - P3_06
DOI: 10.1055/s-2008-1079189

Maserninfektion in der Schwangerschaft

M Franitza 1, G Enders 2 A Wischnik 1,
  • 1Frauenklinik Klinikum Augsburg und Hebammenschule, Stenglinstraße 2, 86156 Augsburg
  • 2Labor Prof. G. Enders und Partner, Rosenbergstraße 85, 70193 Stuttgart

Eine Maserninfektion in der Schwangerschaft ist ein sehr seltenes und ernst zu nehmendes Krankheitsbild.

Die 28jährige I-Gravida/0-Para stellte sich in der 25+1 SSW mit einem perioral beginnenden feinfleckigen Exanthem vor, welches sich im Verlauf über das gesamte Integument ausbreitete. Die Beschwerden bestanden seit 3 Tagen und wurden jetzt zusätzlich von Husten und Fieber begleitet, weswegen der stationäre Aufenthalt erfolgte.

Im weiteren Verlauf kam es zu einer respiratorischen Partialinsuffizienz mit progredienter Dyspnoe und Tachypnoe, weswegen für 4 Tage eine nicht-invasive Beatmung durchgeführt werden musste. Zwischenzeitlich hat sich serologisch eine Masernerstinfektion nachweisen lassen, die nun durch eine Begleitmasernpneumonnie verkompliziert wurde.

Antibiotisch wurde zunächst mit Ampicillin und Cefuroxim begonnen, diese dann auf Piperacillin, Erythrocin und Combactam umgestellt.

Während der gesamten Zeit kam es zu einer vorzeitigen Wehentätigkeit, die mit einer i.v.-Tokolyse therapiert wurde. Die Lungenreife wurde durchgeführt und abgeschlossen.

Pulmologisch kam es zu einer erfreulichen Besserung, die Patientin konnte ab 26+1 Schwangerschaftswoche wieder auf die geburtshilfliche Normalstation übernommen werden.

Im weiteren Verlauf kam es jedoch zu einer therapieresistenten Wehentätigkeit und Muttermundseröffnung, so dass in der 29+2 SSW die Indikation zur Sectio gestellt wurde. An der Plazenta konnte kein Anhalt für eine Chorionamnionitis nachgewiesen werden.

Das Neugeborene verblieb noch weitere 48 Tage in der angeschlossenen Kinderklinik und konnte dann bei gutem Wohlbefinden nach Hause entlassen werden. Bisher haben sich keine Zeichen einer Übertragung der Maserninfektion auf das Kind nachweisen lassen.

Bei der Behandlung einer Schwangeren mit Masern muss das betreuende Personal auf Masernimmunität getestet werden. Impfschutz oder eine durchgemachte Maserninfektion können nicht selbstverständlich vorausgesetzt werden und die Ansteckungsgefahr darf nicht unterschätzt werden.

Zusammenfassend zeigt sich, dass sich eine so schwere Infektionserkrankung mit Begleitpneumonie therapieren lässt, die Schwangerschaft sich prolongieren lässt und nicht unbedingt eine Infektion des Neugeborenen erfolgt. Auf den Impfschutz des Personals muss geachtet werden.