Geburtshilfe Frauenheilkd 2008; 68 - P2_06
DOI: 10.1055/s-2008-1079178

Intermittierende Digoxin-Therapie bei supraventrikulärer Tachyarrhythmie

P Wolfrum-Ristau 1, S Sabus 1, M Pfann 1, T Fischer 1
  • 1Krankenhaus Landshut-Achdorf

Einleitung: Die fetale supraventrikuläre Tachyarrythmie (SVT) ist eine gefürchtete fetale Komplikation, die i.d.R. zwischen der 20. und 30. SSW einsetzt und unerkannt zu einem Hydrops fetalis und konsekutiv zum IUFT führen kann.

Kasuistik: Eine 40-jährige 2-Grav., 0-Para in der 18+1 SSW kommt aufgrund rheumabedingter Schmerzen zur stationären Aufnahme. Die Patientin leidet seit Jahren unter Rheumatoider Arthritis, welche vor der Grav. mit Methotrexat behandelt wurde. Sonographisch zeigt sich bei dem sonst normal entwickelten männlichen Feten eine SVT mit 230 Schläge/Min. mit assoziiertem Perikarderguss und Aszites als Zufallsbefund. Eine sofortige Digitalisierung der Patientin mit Lanicor 4×0,5mg bis zu einem Digoxin-Spiegel von 1,7–2,0ng/ml. wurde initiiert. Unter der Therapie normalisierte sich die fetale Herzfrequenz innerhalb von 3 Tagen, der Hydrops fetalis war nach wenigen Tagen nicht mehr nachweisbar. Die Patientin wurde anschließend bis 30 kpl. SSW ambulant betreut. Sie entwickelte einen AV-Block 1. Grades, Dyspnoe und Hitzewallungen. Ein Therapieabbruch wurde nicht notwendig. Mit 30 kpl. SSW wurde die Digoxin-Dosis über 3 Tage ausgeschlichen. Die fetale Herzfrequenz blieb anschließend stabil bei 140–150 SpM bis 38+1 SSW. Aufgrund einer fetalen Makrosomie und auf Wunsch der Pat. wurde eine primäre Sektio caesarea durchgeführt (M, 4570g, Apgar 9–10–10, NS-pH 7,46). Postpartum entwickelte das Neugeborene intermittierende paroxysmale Tachykardien. Langzeit-EKGs zeigten nicht-behandlungsbedürftige ventrikuläre Tachykardien.

Schlussfolgerung: In der Literatur sind wenige Fälle beschrieben, in denen die maternale Digitalisierung noch in der Schwangerschaft wieder beendet werden konnte, ohne dass ein Wiederansetzen der Therapie notwendig wurde. Häufig sind diese Kinder auch postpartum auf eine antiarrhythmische Therapie angewiesen, auf die in unserem Fall derzeit noch verzichtet werden kann. Das Absetzen der Digitalisierung noch während der Schwangerschaft kann in Einzelfällen erwogen werden und sollte nur unter engmaschigem fetalen Monitoring erfolgen.