Laryngorhinootologie 2009; 88(2): 119-120
DOI: 10.1055/s-2008-1077375
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Zur Reichweite der Patienteneinwilligung und zum Honoraranspruch des Chefarztes bei Zusage der persönlichen Leistungserbringung

Urteile des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 11. 5. 2005/16. 5. 2007 – 5 U 163/04 Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 21. 2. 2008 – 5 U 1209/07About Patient's Complience and Doctor's Fee in Case of a Promised Medical Treatment in PersonA.  Wienke, K.  Janke
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Publication Date:
13 February 2009 (online)

Zwei voneinander unabhängige Urteile des OLG Oldenburg und OLG Koblenz zeigen die weitreichenden Folgen einer nicht eingehaltenen Zusage der persönlichen Durchführung einer Operation durch den Chefarzt auf. Nicht nur der Honoraranspruch des Chefarztes ist gefährdet, vielmehr kann auch eine wirksame Einwilligung des Patienten in den Eingriff entfallen, sodass die gesamte operative Maßnahme rechtswidrig wird. Dies kann nicht nur in einem zivilrechtlichen Arzthaftungsprozess zu einem für den Arzt ungünstigen Ausgang führen, sondern darüber hinaus auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

 Wienke & Becker – Köln

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