Rofo 2008; 180 - WS_113_2
DOI: 10.1055/s-2008-1073372

Die Mammographie-Norm

K Ewen 1
  • 1Duisburg

In der Mammographie hat sich die digitale Variante (CR- und DR-Systeme)inzwischen eindeutig durchgesetzt. So arbeiten beispielsweise im Land NRW 18 von 19 Screening-Einheiten auf digitaler Basis. Es ist wichtig, dass eine wirksame technische Qualitätssicherung (QS) im Sinne des §16 RöV durchgeführt werden muss, um auf diesem sensiblen röntgendiagnostischen Gebiet die erforderliche Bildqualität bei möglichst geringer Patientenexposition garantieren zu können. Qualitätssichernde Maßnahmen manifestieren sich in der vor Inbetriebnahme durchzuführenden Abnahmeprüfung (AP)und in den dann während des Betreibs in bestimmten Zeitabständen erforderlichen Konstanzprüfungen (KP). Diese müssen zur Zeit auf der Grundlage des nationalen QS-Regelwerks für die analoge Technik nach DIN V 6868–152 (AP) bzw. DIN6868–7 (KP) bzw. für die digitalen Systeme nach PAS 1054 (AP und KP) erfolgen. Europäische QS-Regelungen basieren auf dem EPQC (European Protocol for the Quality Control of the Physical and Technical Aspects of Mammography Screening). Dort wird im Part A die QS für die analoge und im Part B für die digitale Mammographie beschrieben. Wichtige Unterschiede im Bereich der Digitaltechnik zwischen EPQC und PAS 1054 sind die Prüfungen zum Dosisbedarf und zum Kontrastauflösungsvermögen. So hat man die Anforderungen nach PAS 1054 durch zwei weitere Prüfungen ergänzt: 1) Ermittlung der mittleren Parenchymdosis (AGD) für insgesamt 7 PMMA-Dicken bei Einhaltung der im Part B zum EPQC vorgegebenen Grenzwerte, 2) Prüfung des Kontrastauflösungsvermögens mit dem CDMAM-Prüfkörper und nicht mit dem in PAS 1054 dafür vorgesehenen Testeinsatz „AP“. Die Zukunft der Normung auf dem Gebiet der Mammographie wird in Deutschland so sein, dass sowohl für die AP als auch für die KP je eine Norm entstehen wird, die beide Varianten (analog und digital) umfasst, zusätzlich aber auch die Belange des EPQC berücksichtigt.

Lernziele:

1) Stand der Normung auf dem Gebiet der analogen und digitalen Mammographie, und zwar sowohl im kurativen Bereich als auch im Screening in Deutschland.

2) Beeinflussung des nationalen QS-Normenwerkes (DIN und PAS) durch europäische Regelungen (Part A und Part B des EPQC).

3) Zukünftige Entwicklungen der QS-Regelungen in Deutschland durch Schaffung neuer Normen für die Abnahme- und Konstanzprüfungen unter Einbeziehung der EPQC-Vorgaben.

Korrespondierender Autor: Ewen K

Lotharstr. 166, 47057 Duisburg

E-Mail: profewen@t-online.de