Zentralbl Chir 2008; 133(1): 3-5
DOI: 10.1055/s-2008-1064897
Aktuelle Chirurgie

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Medizinische Versorgungszentren - Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgung

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Publication Date:
20 May 2008 (online)

 

Die Sektorentrennung im deutschen Gesundheitswesen in ambulante und stationäre Versorgung wird in den nächsten 10 Jahren aufgelöst werden. Medizinische Versorgungszentren lassen Krankenhäuser zu aktiven Mitspielern im vertragsärztlichen Bereich werden. Vertragsärzte können umgekehrt die Übernahme ganzer Abteilungen in Krankenhäusern anbieten.

Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 wurde die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung angestoßen (vor- und nachstationäre Behandlungspauschalen, stationsersetzende Maßnahmen durch ambulantes Operieren an Krankenhäusern). Auch die Möglichkeit zu sektorübergreifenden Verträgen (Integrierte Versorgung gemäß § 140 SGB V) hat dies zum eigentlichen Ziel. Seit dem 1. 1. 2004 dürfen alle Teilnehmer im Gesundheitswesen Gesellschaften gründen und betreiben, die als Medizinische Versorgungszentren (MVZ) an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Mit dem Vertragsarztänderungsgesetz (VÄnG) wurden deren Möglichkeiten zum 1. 1. 2007 sogar noch erweitert. Wann und wie sich in den nächsten Jahren die "Einkaufsmodelle" nach amerikanischem Muster durchsetzen werden (HMO) und wie stark es die Krankenkassen schaffen werden, sich zu fusionieren und Marktstärke aufzubauen, wird sich zeigen.

Vor diesem Hintergrund werden an dieser Stelle MVZ vorgestellt. Filialen, ausgelagerte Praxisteile und eine zunehmende Konzentration von Angeboten zur medizinischen Versorgung machen die Entwicklung spannend und anspruchsvoll, denn "wer Netze auslegt, will Beute machen".

UKE/Ambulanzzentrum des UKE GmbH

Klaus Abel

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