intensiv 2008; 16(4): 227-228
DOI: 10.1055/s-2008-1027597
Recht

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Patientenverfügungen sind verbindlich und müssen Beachtung finden

Auch Richter machen sich strafbar, wenn sie Patientenverfügungen missachtenWerner Schell
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Publication Date:
31 July 2008 (online)

Einleitung

Um Haaresbreite entkam ein Straubinger Vormundschaftsrichter einer Bestrafung wegen Körperverletzung im Amt, weil er eine Patientenverfügung missachtet hatte. Dies ergibt sich aus einer Mitteilung der Medizinrechtlichen Sozietät Putz & Steldinger in München (Quagliostr. 7, 81 543 München). Das Strafverfahren wurde nur deshalb eingestellt, weil es zu der richterlich angeordneten Amputation eines Beines nicht mehr kam, da sich die Ärzte geweigert hatten, den Eingriff durchzuführen (Verfügung des Generalstaatsanwalts Nürnberg vom 15.1.2008 – Gz.: 4 BerL 144 / 07 –). So konnte die Patientin an ihrer Krankheit versterben, wie sie es in ihrer Patientenverfügung gewünscht hatte. Die Entscheidung bestätigt, dass die Rechtslage zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen klar ist. Mit einer Patientenverfügung kann man rechtsverbindlich Behandlungen untersagen, unabhängig von Art, Schwere und Stadium der Erkrankung (keine sog. „Reichweitenbegrenzung”).

1 Urteilsschrift und weitere Entscheidungen zur Patientenautonomie am Lebensende in Schell, Werner „Sterbebegleitung und Sterbehilfe – Gesetze, Rechtsprechung, Deklarationen (Erklärungen), Richtlinien, Stellungnahmen (Statements)”, Schlütersche, Hannover (Kunz Buch-Reihe), 3. Auflage 2002.

Werner Schell

Harffer Str. 59

41469 Neuss

URL: http://www.wernerschell.de

URL: http://www.pflegerechtportal.de

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